Daten
Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen
in der Stadt Jülich vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 436) und der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NRW S. 1028/SGV.NRW 91) sowie des § 8 Abs. 1
und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.04.1994 (BGBl. S. 854), geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1452), hat der
Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 05.12.2013 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 - Gebühren - wird wie folgt neu gefasst:
§2
Gebühren
Die Gebühren betragen je Tag für Verkaufseinrichtungen
a) für Marktstände aus Anlass der Wochenmärkte je angefangenen Quadratmeter
samstags
dienstags und donnerstags
0,42 €
0,32 €
b) aus Anlass von Veranstaltungen wie Kirmessen, sonstige Jahrmärkte usw.
1. Fahrgeschäfte
1.1 Schaukel, Schiffschaukel, Überschlagschaukel
1.2 Kinderschaukel, Kinderkarussell, Fliegerkarussell
Düsenflieger, Helikopter, Titan- und Zeppelinbahnen,
Ponybahn
1.3 Elektro- und Benzinautoselbstfahrer, Gebirgsbahn
Geisterbahn und ähnliche Belustigungsgeschäfte
1.4 Raupenbahn, Raketenbahn, Jaguarbahn, Schwingkreisel
und ähnliche Rundfahrgeschäfte
2. Schaubuden
2.1 Schaubuden
2.2 Kasperle-Theater und sonstige Darbietungen
2.3 Schießhallen, Unterhaltungsautomaten
bis 8 m Verkaufsfront
ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m
3. Verlosungs- und Ausspielungsgeschäfte
3.1 Verlosungspavillons, Blinker, Tischdrehräder,
Glücksgreifer, Ball-, Büchsen, Ringwerfen, Nagelschlagund ähnliche Geschäfte
236,00 €
84,00 €
247,00 €
247,00 €
63,00 €
63,00 €
63,00 €
8,00 €
bis 8 m Verkaufsfront
ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m
4. Verkaufsgeschäfte
4.1 Zucker-, Back-, Konditoreiwaren, Süßwaren,
Mandelbrennerei, Kokosnüsse, Obst und Gemüse
Modeschmuck, Porzellan-, Glas-, Keramik-,
Spiel- und Papierwaren, Textilien, Lederwaren
bis 8 m Verkaufsfront
ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m
4.2 Verkaufsneuheiten aller Art
4.3 Getränkewagen, -pavillons
4.4 Imbisswagen, Imbisstände
5. Zelte
5.1 Festzelte
5.2 Zirkuszelte, einmastig
5.3 Zirkuszelte, zweimastig
5.4 Zirkuszelte, viermastig
c) für den Weihnachtsmarkt pauschal
63,00 €
8,00 €
63,00 €
8,00 €
84,00 €
105,00 €
131,00 €
105,00 €
63,00 €
105,00 €
131,00 €
1.076,00 €
d) für Trödelmärkte pauschal für den ersten Tag
für jeden weiteren Tag
431,00 €
215,00 €
e) für Stadt- und Erntedankfeste pauschal
646,00 €
f) für sonstige Veranstaltungen können Pauschalen je nach Nutzungsart und der in
Anspruch genommen öffentlichen Flächen festgelegt werden.
Gebühren werden in voller Höhe nur für die alljährlich stattfindenden Kirmesveranstaltungen
der Innenstadt und bei kommerziellen Veranstaltern erhoben. Bei anderen Veranstaltungen an
der Randlage der Innenstadt oder in den Stadtteilen ermäßigen sich die Gebühren um 20%.
Eine Gebührenerhebung erfolgt nicht für die Veranstaltungen, die durch gemeinnützige
Vereine, u.ä. veranstaltet werden, sowie für Brauchtumsveranstaltungen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.