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Sitzungsvorlage (Anlage 1: Änderung der Satzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
21.11.13, 17:06
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Inhalt der Datei

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren aus Anlass von Märkten und marktähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Jülich vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 436) und der §§ 18, 19 und 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NRW S. 1028/SGV.NRW 91) sowie des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.1994 (BGBl. S. 854), geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 (BGBl. I S. 1452), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 05.12.2013 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 2 - Gebühren - wird wie folgt neu gefasst: §2 Gebühren Die Gebühren betragen je Tag für Verkaufseinrichtungen a) für Marktstände aus Anlass der Wochenmärkte je angefangenen Quadratmeter samstags dienstags und donnerstags 0,42 € 0,32 € b) aus Anlass von Veranstaltungen wie Kirmessen, sonstige Jahrmärkte usw. 1. Fahrgeschäfte 1.1 Schaukel, Schiffschaukel, Überschlagschaukel 1.2 Kinderschaukel, Kinderkarussell, Fliegerkarussell Düsenflieger, Helikopter, Titan- und Zeppelinbahnen, Ponybahn 1.3 Elektro- und Benzinautoselbstfahrer, Gebirgsbahn Geisterbahn und ähnliche Belustigungsgeschäfte 1.4 Raupenbahn, Raketenbahn, Jaguarbahn, Schwingkreisel und ähnliche Rundfahrgeschäfte 2. Schaubuden 2.1 Schaubuden 2.2 Kasperle-Theater und sonstige Darbietungen 2.3 Schießhallen, Unterhaltungsautomaten bis 8 m Verkaufsfront ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m 3. Verlosungs- und Ausspielungsgeschäfte 3.1 Verlosungspavillons, Blinker, Tischdrehräder, Glücksgreifer, Ball-, Büchsen, Ringwerfen, Nagelschlagund ähnliche Geschäfte 236,00 € 84,00 € 247,00 € 247,00 € 63,00 € 63,00 € 63,00 € 8,00 € bis 8 m Verkaufsfront ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m 4. Verkaufsgeschäfte 4.1 Zucker-, Back-, Konditoreiwaren, Süßwaren, Mandelbrennerei, Kokosnüsse, Obst und Gemüse Modeschmuck, Porzellan-, Glas-, Keramik-, Spiel- und Papierwaren, Textilien, Lederwaren bis 8 m Verkaufsfront ab 8 m Verkaufsfront pro angefangene lfd. m 4.2 Verkaufsneuheiten aller Art 4.3 Getränkewagen, -pavillons 4.4 Imbisswagen, Imbisstände 5. Zelte 5.1 Festzelte 5.2 Zirkuszelte, einmastig 5.3 Zirkuszelte, zweimastig 5.4 Zirkuszelte, viermastig c) für den Weihnachtsmarkt pauschal 63,00 € 8,00 € 63,00 € 8,00 € 84,00 € 105,00 € 131,00 € 105,00 € 63,00 € 105,00 € 131,00 € 1.076,00 € d) für Trödelmärkte pauschal für den ersten Tag für jeden weiteren Tag 431,00 € 215,00 € e) für Stadt- und Erntedankfeste pauschal 646,00 € f) für sonstige Veranstaltungen können Pauschalen je nach Nutzungsart und der in Anspruch genommen öffentlichen Flächen festgelegt werden. Gebühren werden in voller Höhe nur für die alljährlich stattfindenden Kirmesveranstaltungen der Innenstadt und bei kommerziellen Veranstaltern erhoben. Bei anderen Veranstaltungen an der Randlage der Innenstadt oder in den Stadtteilen ermäßigen sich die Gebühren um 20%. Eine Gebührenerhebung erfolgt nicht für die Veranstaltungen, die durch gemeinnützige Vereine, u.ä. veranstaltet werden, sowie für Brauchtumsveranstaltungen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.