Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
12.11.14, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 514/2013 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.07.2014
gez. Böcking
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
24.09.2014
Datum Freigabe -100-
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.09.2014
vorberatend
10.09.2014
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-EbertStraße, E.-Kierdorf
Es werden zur Zeit keine zusätzlichen Mittel benötigt. Diese können erst nach der weiteren
Planung ermittelt werden. Gleichfalls ist abzuklären ob auch der „Landesbetrieb Straßenbau“ an
den Kosten zu beteiligen ist.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend einem Beschluss zu den Anträgen 514/2013 und 386/2013 wurde der Minister für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation in
der Friedrich-Ebert-Straße nach Kierdorf eingeladen. Mit seinem Schreiben vom 12.05.2014
antwortet der Minister, dass es ihm aus terminlichen Gründen leider nicht möglich ist der
Einladung zu folgen (siehe Anlage). Die in dem Schreiben erwähnte Konzeptplanung im
Engstellenbereich der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kocherbachweg und Roggendorfer Weg
habe ich dem Landesbetrieb zur Stellungnahme zugesandt.
In dieser Planung wird durch die Verbreiterung des Gehweges auf der östlichen Seite eine
Verbesserung der Fußgängersituation herbeigeführt. Die derzeitige Fahrbahnbreite, welche zur
Zeit in diesem Abschnitt zwischen 5,00m und 6,45m liegt, wird auf 4,75m bzw. 5,50m
verschmälert. Bei der erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h ist bei einer auf 4,75m verengten
Fahrbahn noch ein Begegnungsverkehr von Bus/Pkw bzw. Lkw/Pkw möglich.
Bzgl. Der Fahrbahnmarkierungen auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen den
beiden Kreisverkehrsplätzen K 46 (Berrenrather Straße/ Goldenbergstraße) und der L 495 habe
ich dem Landesbetrieb die Markierung von beidseitigen Angebotsstreifen für die Radfahrer und
gleichzeitiger Markierung eines Parkstreifens auf der westlichen Seite (von Haus Nr.95 bis Haus
Nr.101) angeordnet.
Der Kreisverkehrsplatz L 495 / L 163 (Lidlkreisel) liegt komplett auf dem Stadtgebiet der Stadt
Kerpen. Nach einer durchgeführten Fußgängerzählung sieht die Stadt Kerpen keine
Veranlassung, eine Ergänzung bei der Beleuchtung vorzunehmen (siehe Anlage).
Die Genehmigung zur Abpollerung des Gehweges in Höhe der Zufahrt Friedrich-Ebert-Straße 104
(Forstbetrieb) mit Baumstämmen habe ich widerrufen. Die Baumstämme wurden bereits wieder
entfernt.
In Vertretung
(Hallstein)
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