Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
1,3 MB
Datum
18.04.2012
Erstellt
07.02.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu V.-Nr. 1012010.
2. Ergänzung
1
-Stellungnahme Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft
-
Kreuzau, den 28.12.2011
An den
Bürgermeister
der Gemeinde Kreuzau
1
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EMENDC
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‘ZAL
30. Dez. 2011
Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau
vom 18.11.2011
Grundstück: in den Schlingen, GB von Kreuzau, Bl.166, Flur 8. Nr. 33, Ackerland
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit legen wir erneut Einspruch gegen die geplante Umwandlung des o.g. Grundstücks
von Ackerland in Waldiläche ein.
Da diese Umwandlung seitens der Gemeinde Kreuzau nur im Interesse der Baumaßnahme auf
dem ehemaligen Munitionsdepot Stockheim erfolgte, da im Gegenzug durch den Bauträger
ca. 10 ha Waldfläche aufzuforsten sind, und die Firma STRABAG bisher nicht an unserem
Grundstück interessiert war, bitten wir um Rückwidmung unseres Grundstücks in Ackerland.
Auch wenn die Gemeinde Kreuzau Bauamt Herr Schmühl versichert, dass das Grundstück
wie bisher als Ackerland genutzt werden darf und wir nicht zur Aufforstung verpflichtet sind,
bleibt trotz allem die Frage, ob dies in einigen Jahren noch Bestand haben wird.
-
-
Die Veröffentlichungen in 2007 durch den Kreis Düren wie auch in 2010 und 2011 im
Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau wurden nicht korrekt bezeichnet und unseres Erachtens
liegt hiermit ein Formfehler vor. In allen Fällen erfolgte der Ausweis „Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, Konversion eines Munitionsdepots “. Unser Grundstück liegt im Ortsteil
Kreuzau, so auch im Grundbuch ausgewiesen, wir wurden somit nicht auf die
Veröffentlichung aufmerksam und deshalb erfolgte unsererseits in 2007 aufgrund der o.g.
Bezeichnung keine Stellungnahme. In der 8. Änderung des Regionalpianes flir den
Regierungsbezirk Köln - Stand 2009 wird ausdrücklich erwiibnt, dass nach der
Veröffentlichung 2007 keine Stellungnahmen eingegangen sind. Wie auch? bei dieser
irreflihrenden Bezeichnung!
-
Wir bitten Sie, unserer Bitte um Rückwidmung zu entsprechen.
(in Vertretung der Erbengemeinschaft)
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09-JFN-2012 12:50 Uon:RP1E LJERWEYEN U.R.
02219355979
Anlage 2 zu V.-Nr. 1012010,
2. Ergänzung.
-
Antrag Rechtsanwälte
-
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Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Bau-, Planungs- und Wirtschaftfiirderungsamt
Herrn Schmühl
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DR. PETRA 1i NL.VOß
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DR. ALLXAN1 .RBO1SSERE
RKCHTANWAiT,
HALl- LIND
52372 Kreuzau
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KLAUS M01)I ELL
RECHTSANWALT,
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CHANy(ALT FÜR
MJRT- UND WOHNT NRPTOENTUMSRECH1
DOMIN1K £01 SERE
)II(HTSAI‘JWA1T,
Per Telef: 0 24 22 / 507 171
CHANWA.LT FÜR
BAU- liND AkCIIVr KrINKECHT,
-
1EHPJ1P.AUPT11.AG
R FÜR DAIIRI‘CHT
WOlFGANG]
tÜCK
RECHTSANWALT,
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LEIJRSEA1TFT11AÜT .‚R FÜR DAU1UCHT
IN KOOPERATIflN
Datum:
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23.12.2011
SekreIariat
E-Mail:
Durchwahl: .15
dricnz-vossaverwcycn-anwaelte.de
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RECIITSANWÄLT1
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f. Gemeinde Kreuzau
32. Anderung des Fkehcnutzungsplanes der Gemeinde Kreuza
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OffenIae Stellungnahme
Ihr Zeichen: 621-00/FNP 32Ä, Sch/Cc
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UND
OT1P.RT.ANflF.SCERI UTUN
GUT SCFlJI.IIN SROH
RÖMERSTRAS. E 85
50996 KÖLN(R OINKRC‘HEN)
TELtON: 02 / 93 5 97-0
‘ltL.EFAX 022 / 93 5T 97-9
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Schmühl,
namens und
im
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www.verWeycn-a
waclte.de
maiI(vcrweyen- twacltc.de
Auftrag unserer Mandantinnen,
nehxn n wir
Stellung zu der geplautcn 32. Änderung des Fhichennutzungsplanes
der Gemeinde Kreu au.
SETCRETARTATSZEIrEN: MONTAG —FRP.ITAfl 9 01)- 17.30
U
13ANKVERBINDUNG. SPARKASSE KÖLN BONN BLZ 370 501 05
KONTO-. 1000 22 014
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• 09-JAN-2012 12:50 tion:RAE VERNEVEN U.fl.
02219355979
An:+49 2422 507 499
-21.
liii Rahmen der in der Zeit vom 28.11. bis 29.12.2011 erfolgten Offenlage des Fläch
nnut
zungsplänes wird Stellung genommen.
Zunttchst einmal beziehen wir uns ausdrücldieh auf die bereits gemachten Einwendun en
im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die geplante Fläehennutxungsplanänderung für das Grundstück Gemarkung Stockh
&
11, Parzelle 74 (Marienstraßc) ist nach diesseitiger Auffassung als Wohnbaufläch
e dar
len. Dereit ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als sogenannter „weißer
Fleck“
wiesen. Wir hatten bereits mehrfach angeregt und gefordert, dass diese Fläche
mit in d
derung des Flüehennutzungsplans aufgenommen wird. Diese Fläche gehörte früher
z
und ist dann aufgrund der 8. Änderung des Regionaiplanes nicht mehr als ASB
darg
Flur
stel
usge
e Än
ASB
stellt
Grund dafür war die seinerzeitige Festsetzung des Bereiches des froheren Muriit
ions pots.
Diese Fläche sollte als ASB ausgewiesen werden. Dafür musste ein „Opfer gebrac
ht“ w rden.
Die Fläche des Grundstücks unserer Mandantschaft ist daher nicht mehr im Fläche
nnu ngs
plan iiiit einer Darstellung enthalten und als sogenannter weißer Fleck dort
vorhande Die
Bezirksregierung hat zum damaligen Zeitpunkt im Rahmen der Änderung
des Region plans
darauf bestanden, dass die Festsetzung des ASB für das ehemalige Munitionsdep
ot au dann
möglich sei, wenn innerhalb der Gemeinde Stoekheim eine andere allgemeine Siedlu
ngs läche
herausgenommen würde.
.
Die Ablehnung, diese Fluche unserer Mandantsebaft mit in die Änderung
des Fläch turnt
zungsplanes aufzunehmen, ist städtebaulich nicht vertretbar.
Im Ührigcn wird auch darauf hingewiesen, dass ein verwaltungsgerichtliches
Klageve ahren
vor dem VG Aachen, laurend unter dem Ax.: 5 K 466/11 anhäng
ig ist. Im Rahmen ieses
Klageverfahrens hat unsere Mandantschaft einen Antrag auf Erteilung eines
positiven orbe
09-JAN-2012 12:50 tion:RAE VERWEVEN U.A.
02219355979
An:+49 2422 507 492
S.3‘7
-3scheides flur diesen Teilbereich der oben bezeichneten Parzelle gestellt Nach dicsscitige Auf
fassung handelt es sich bei dem Bereich ohnehin um J.nnenbereich, so dass es dann auch olgarichtig ist, diesen Bereich in der Darstellung als Wohnbaufläche zu versehen.
Die Herausuahme aus der Änderung des Flächennutzungsplans und die Darstellung als
eißer
Fleck ha einzig und allein deshalb vorgenommen worden, um die M*glichkeit zu eröffit n, im
Außenbereich, nämlich der Fläche des ehemaligen Munitionsdepots, Wohnbebauung z
ulas
sen. Hier wird auch auf die Begründung zum Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stoc beim,
„westlicher Ortsrand“, verwiesen. Zu diesem B-Plan wird an anderer Stelle noch eh
al ge
sonden Stellung genommen.
Im Ergebnis wird gefordert, dass die oben bezeichnete Fläche als Wohnhaufläcbe aus ewie
sen wird.
„
Die Fläche, die in der Anlage 2 zu der Sitzungsvorlage vorn 02.02,2010 als Fläche 2 be eich
nct ist, ist ausweislich der flur die Offenlage ins Net gestellter Planunterlagen als Fläc e flk
die Landwirtschaft dargestellt. Auch hier wird im Rahmen der Änderung des FlAch rinut
zungsplanes eine Darstellung als Wohnbaufläche begehrt. Diese Flächen entlang des frirr
£artens bilden eine Abrundung der bestehenden Wohnbebauung und auch der sich nt rdlich
angrenzenden gewerblichen Nutzung. Als trennende Wirkung ist hier sicherlich die B 6 an
zusehen. Eine sinnvolle und auch städtebauliche begründbare Abrundung wäre die D
‘tel
lung als Wohnhaulläche.
An dieser Stelle wird einmal darauf hingewiesen, dass osthch der 8 56 direkt unmrnel ar ge
genüber der Flächen unserer Mundantschaft eine sehr groß angelegte Halle genehmigt
de,
die offensichtlich genehmigt wurde oder zumindest errichtet wurde, Es wird an anderer Stelle
noch einmal geklärt, wie es zu dieser Genehmigung kommen konnte.
09-JFiN-2012 12:50 Uon:RPE VERWEVEN UM.
02219355979
Rn:+49 2422 507 498
S.4‘7
-4Rein vorsorglich wird einmal um Verlängerung der gesetzten Stelhingnahm
efrist
geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Aus der Begründung
zur 32.
der
de
rung geht aus Seite 8/ 9 nicht hervor, welche Flächenbezeiehnung in der
Örtlichkeit be imm
ten Flächenmarkierungen zuzuordnen sind. Es gab zwar eine Fülle von Fläche
nmarkie gen
derin den jeweiligen Anlagen befindlichen Pläne; da diese aber stetig gewec
hselt haben ist es
überhaupt nicht eindeutigtches beispielsweise die gerade oben bezeic
hnete Fläche u serer
-Malantsehan ist. ‘V
rniutlich wird es eine von den Fluchen 2, 3, 4 oder 5 sein. Alle
1
diese
öbn-genennteff1iIchen sollen von der Darstellung „Fläche flur die Landw
irtsehaft“ „Flä
che für den Wald“ geändert werden. Um welche genauen Flächen es sich
dabei handelt kann
nicht eindeutig naehvollzogen werden, insofern bitten wir bis Mitte Januar
in jedem Fa 1 rein
vorsorglich noch einmal uni entsprechende Verlängerung der Äußei-ungsfr
ist.
Nach alledem ist im Ergebnis festzuhalten, dass die hier geplante Änderung flir
unseren Man
danten nicht vertretbar und nicht akzeptabel ist Beide unter Zi f1r 1 und
II bezeichnete Flä
chen sind als Wohnbaufläche darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
/49
Rechtsafwältin
(Dr. LtzVoI3)
Lageplan Anlagei
20kV