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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 10/2010 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,3 MB
Datum
18.04.2012
Erstellt
07.02.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu V.-Nr. 1012010. 2. Ergänzung 1 -Stellungnahme Erbengemeinschaft Erbengemeinschaft - Kreuzau, den 28.12.2011 An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau 1 G EMENDC KP‘‘ ‘ZAL 30. Dez. 2011 Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau vom 18.11.2011 Grundstück: in den Schlingen, GB von Kreuzau, Bl.166, Flur 8. Nr. 33, Ackerland Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit legen wir erneut Einspruch gegen die geplante Umwandlung des o.g. Grundstücks von Ackerland in Waldiläche ein. Da diese Umwandlung seitens der Gemeinde Kreuzau nur im Interesse der Baumaßnahme auf dem ehemaligen Munitionsdepot Stockheim erfolgte, da im Gegenzug durch den Bauträger ca. 10 ha Waldfläche aufzuforsten sind, und die Firma STRABAG bisher nicht an unserem Grundstück interessiert war, bitten wir um Rückwidmung unseres Grundstücks in Ackerland. Auch wenn die Gemeinde Kreuzau Bauamt Herr Schmühl versichert, dass das Grundstück wie bisher als Ackerland genutzt werden darf und wir nicht zur Aufforstung verpflichtet sind, bleibt trotz allem die Frage, ob dies in einigen Jahren noch Bestand haben wird. - - Die Veröffentlichungen in 2007 durch den Kreis Düren wie auch in 2010 und 2011 im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau wurden nicht korrekt bezeichnet und unseres Erachtens liegt hiermit ein Formfehler vor. In allen Fällen erfolgte der Ausweis „Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, Konversion eines Munitionsdepots “. Unser Grundstück liegt im Ortsteil Kreuzau, so auch im Grundbuch ausgewiesen, wir wurden somit nicht auf die Veröffentlichung aufmerksam und deshalb erfolgte unsererseits in 2007 aufgrund der o.g. Bezeichnung keine Stellungnahme. In der 8. Änderung des Regionalpianes flir den Regierungsbezirk Köln - Stand 2009 wird ausdrücklich erwiibnt, dass nach der Veröffentlichung 2007 keine Stellungnahmen eingegangen sind. Wie auch? bei dieser irreflihrenden Bezeichnung! - Wir bitten Sie, unserer Bitte um Rückwidmung zu entsprechen. (in Vertretung der Erbengemeinschaft) .‘‘ \ ‚ 09-JFN-2012 12:50 Uon:RP1E LJERWEYEN U.R. 02219355979 Anlage 2 zu V.-Nr. 1012010, 2. Ergänzung. - Antrag Rechtsanwälte - VERWEYEN LENZ-VOß BOISSER]E RECL-ITSAN WÄLTE RAR VRRWUVDN UiNZ.VQD f0ISS))U* RflMbRS7W i ‘O9% KOLN WLTLF VERW. YEN ItRCTTTSANWALT Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Bau-, Planungs- und Wirtschaftfiirderungsamt Herrn Schmühl Bahnhofstral3e 7 DR. PETRA 1i NL.VOß RRcIITSANWM.TI DR. ALLXAN1 .RBO1SSERE RKCHTANWAiT, HALl- LIND 52372 Kreuzau cnr .CHANWALF flJR KTENRSeHT KLAUS M01)I ELL RECHTSANWALT, -. CHANy(ALT FÜR MJRT- UND WOHNT NRPTOENTUMSRECH1 DOMIN1K £01 SERE )II(HTSAI‘JWA1T, Per Telef: 0 24 22 / 507 171 CHANWA.LT FÜR BAU- liND AkCIIVr KrINKECHT, - 1EHPJ1P.AUPT11.AG R FÜR DAIIRI‘CHT WOlFGANG] tÜCK RECHTSANWALT, CIIANWAij‘ PUR VEP.WALTUNflSIUT In, LEIJRSEA1TFT11AÜT .‚R FÜR DAU1UCHT IN KOOPERATIflN Datum: Unser Zeichen: 111 /0 64 03 0 /Ig 5 23.12.2011 SekreIariat E-Mail: Durchwahl: .15 dricnz-vossaverwcycn-anwaelte.de SUEULI1MATNJ.. OLN RECIITSANWÄLT1 UNDESWETT VN1I11UjTUNGSBEI ALTJTN AMTS-. 1, AN f. Gemeinde Kreuzau 32. Anderung des Fkehcnutzungsplanes der Gemeinde Kreuza u OffenIae Stellungnahme Ihr Zeichen: 621-00/FNP 32Ä, Sch/Cc — jr NoRrn.Rr sc «EINER CTITIGT sar - UND OT1P.RT.ANflF.SCERI UTUN GUT SCFlJI.IIN SROH RÖMERSTRAS. E 85 50996 KÖLN(R OINKRC‘HEN) TELtON: 02 / 93 5 97-0 ‘ltL.EFAX 022 / 93 5T 97-9 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schmühl, namens und im 1(1458 www.verWeycn-a waclte.de maiI(vcrweyen- twacltc.de Auftrag unserer Mandantinnen, nehxn n wir Stellung zu der geplautcn 32. Änderung des Fhichennutzungsplanes der Gemeinde Kreu au. SETCRETARTATSZEIrEN: MONTAG —FRP.ITAfl 9 01)- 17.30 U 13ANKVERBINDUNG. SPARKASSE KÖLN BONN BLZ 370 501 05 KONTO-. 1000 22 014 ‚ • 09-JAN-2012 12:50 tion:RAE VERNEVEN U.fl. 02219355979 An:+49 2422 507 499 -21. liii Rahmen der in der Zeit vom 28.11. bis 29.12.2011 erfolgten Offenlage des Fläch nnut zungsplänes wird Stellung genommen. Zunttchst einmal beziehen wir uns ausdrücldieh auf die bereits gemachten Einwendun en im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die geplante Fläehennutxungsplanänderung für das Grundstück Gemarkung Stockh & 11, Parzelle 74 (Marienstraßc) ist nach diesseitiger Auffassung als Wohnbaufläch e dar len. Dereit ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als sogenannter „weißer Fleck“ wiesen. Wir hatten bereits mehrfach angeregt und gefordert, dass diese Fläche mit in d derung des Flüehennutzungsplans aufgenommen wird. Diese Fläche gehörte früher z und ist dann aufgrund der 8. Änderung des Regionaiplanes nicht mehr als ASB darg Flur stel usge e Än ASB stellt Grund dafür war die seinerzeitige Festsetzung des Bereiches des froheren Muriit ions pots. Diese Fläche sollte als ASB ausgewiesen werden. Dafür musste ein „Opfer gebrac ht“ w rden. Die Fläche des Grundstücks unserer Mandantschaft ist daher nicht mehr im Fläche nnu ngs plan iiiit einer Darstellung enthalten und als sogenannter weißer Fleck dort vorhande Die Bezirksregierung hat zum damaligen Zeitpunkt im Rahmen der Änderung des Region plans darauf bestanden, dass die Festsetzung des ASB für das ehemalige Munitionsdep ot au dann möglich sei, wenn innerhalb der Gemeinde Stoekheim eine andere allgemeine Siedlu ngs läche herausgenommen würde. . Die Ablehnung, diese Fluche unserer Mandantsebaft mit in die Änderung des Fläch turnt zungsplanes aufzunehmen, ist städtebaulich nicht vertretbar. Im Ührigcn wird auch darauf hingewiesen, dass ein verwaltungsgerichtliches Klageve ahren vor dem VG Aachen, laurend unter dem Ax.: 5 K 466/11 anhäng ig ist. Im Rahmen ieses Klageverfahrens hat unsere Mandantschaft einen Antrag auf Erteilung eines positiven orbe 09-JAN-2012 12:50 tion:RAE VERWEVEN U.A. 02219355979 An:+49 2422 507 492 S.3‘7 -3scheides flur diesen Teilbereich der oben bezeichneten Parzelle gestellt Nach dicsscitige Auf fassung handelt es sich bei dem Bereich ohnehin um J.nnenbereich, so dass es dann auch olgarichtig ist, diesen Bereich in der Darstellung als Wohnbaufläche zu versehen. Die Herausuahme aus der Änderung des Flächennutzungsplans und die Darstellung als eißer Fleck ha einzig und allein deshalb vorgenommen worden, um die M*glichkeit zu eröffit n, im Außenbereich, nämlich der Fläche des ehemaligen Munitionsdepots, Wohnbebauung z ulas sen. Hier wird auch auf die Begründung zum Bebauungsplan Nr. F 14, Ortsteil Stoc beim, „westlicher Ortsrand“, verwiesen. Zu diesem B-Plan wird an anderer Stelle noch eh al ge sonden Stellung genommen. Im Ergebnis wird gefordert, dass die oben bezeichnete Fläche als Wohnhaufläcbe aus ewie sen wird. „ Die Fläche, die in der Anlage 2 zu der Sitzungsvorlage vorn 02.02,2010 als Fläche 2 be eich nct ist, ist ausweislich der flur die Offenlage ins Net gestellter Planunterlagen als Fläc e flk die Landwirtschaft dargestellt. Auch hier wird im Rahmen der Änderung des FlAch rinut zungsplanes eine Darstellung als Wohnbaufläche begehrt. Diese Flächen entlang des frirr £artens bilden eine Abrundung der bestehenden Wohnbebauung und auch der sich nt rdlich angrenzenden gewerblichen Nutzung. Als trennende Wirkung ist hier sicherlich die B 6 an zusehen. Eine sinnvolle und auch städtebauliche begründbare Abrundung wäre die D ‘tel lung als Wohnhaulläche. An dieser Stelle wird einmal darauf hingewiesen, dass osthch der 8 56 direkt unmrnel ar ge genüber der Flächen unserer Mundantschaft eine sehr groß angelegte Halle genehmigt de, die offensichtlich genehmigt wurde oder zumindest errichtet wurde, Es wird an anderer Stelle noch einmal geklärt, wie es zu dieser Genehmigung kommen konnte. 09-JFiN-2012 12:50 Uon:RPE VERWEVEN UM. 02219355979 Rn:+49 2422 507 498 S.4‘7 -4Rein vorsorglich wird einmal um Verlängerung der gesetzten Stelhingnahm efrist geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten. Aus der Begründung zur 32. der de rung geht aus Seite 8/ 9 nicht hervor, welche Flächenbezeiehnung in der Örtlichkeit be imm ten Flächenmarkierungen zuzuordnen sind. Es gab zwar eine Fülle von Fläche nmarkie gen derin den jeweiligen Anlagen befindlichen Pläne; da diese aber stetig gewec hselt haben ist es überhaupt nicht eindeutigtches beispielsweise die gerade oben bezeic hnete Fläche u serer -Malantsehan ist. ‘V rniutlich wird es eine von den Fluchen 2, 3, 4 oder 5 sein. Alle 1 diese öbn-genennteff1iIchen sollen von der Darstellung „Fläche flur die Landw irtsehaft“ „Flä che für den Wald“ geändert werden. Um welche genauen Flächen es sich dabei handelt kann nicht eindeutig naehvollzogen werden, insofern bitten wir bis Mitte Januar in jedem Fa 1 rein vorsorglich noch einmal uni entsprechende Verlängerung der Äußei-ungsfr ist. Nach alledem ist im Ergebnis festzuhalten, dass die hier geplante Änderung flir unseren Man danten nicht vertretbar und nicht akzeptabel ist Beide unter Zi f1r 1 und II bezeichnete Flä chen sind als Wohnbaufläche darzustellen. Mit freundlichen Grüßen /49 Rechtsafwältin (Dr. LtzVoI3) Lageplan Anlagei 20kV