Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung E. - Ahrem, Mühlenstraße Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
28.11.14, 10:48
Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung E. - Ahrem, Mühlenstraße
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung E. - Ahrem, Mühlenstraße
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 497/2014 Az.: 61. 21-00 / Außenb. Ah.Mühlenstr. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.11.2014 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 11.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 26.11.2014 beschließend 16.12.2014 beschließend Außenbereichssatzung E. - Ahrem, Mühlenstraße Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB\. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält die Bezeichnung: Außenbereichssatzung, Erftstadt - Ahrem, Mühlenstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Außenbereichssatzung für die Öffentlichkeits¬und Behördenbeteiligung gem. § 13 (2) Satz 2 und 3 BauGB zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen Begründung: Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Ahrem zwischen der Bebauung an der Mühlenstraße, dem Lechenicher Mühlengraben und der Gennerstraße (s. Anlageplan). Der Bereich umfasst überwiegend das Betriebsgelände einer ehemaligen Gärtnerei mit mehreren Geräteschuppen, einem Gewächshaus sowie drei Wohnhäuser. Mit der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die von den Eigentümern der ehemaligen Gärtnerei beabsichtigte Umnutzung (u.a. Pensionspferdehaltung, Reitplatz) sowie für eine begrenzte weitere Wohnnutzung - an der Mühlenstraße - geschaffen werden. Eine Außenbereichssatzung kann grundsätzlich dann aufgestellt werden, wenn bereits eine Wohnbebauung „von einigem Gewicht“ vorhanden und der Bereich nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist. Die Satzung kann darüber hinaus auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen; weiterhin sollte die Satzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, vereinbar sein. Da im vorliegenden Fall die o.a. Tatbestände für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung erfüllt sind und zudem keine UVP- pflichtigen Vorhaben begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten bestehen, wird vorgeschlagen, das Satzungsverfahren einzuleiten und den Entwurf für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorzubereiten. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Landschaftsplan Nr. 4, „Zülpicher Börde“ setzt zwischen dem Lechenicher Mühlengraben und der Genner Straße Landschaftsschutzgebiet fest.. In Vertretung (Hallstein) -2-