Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
28.11.14, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 497/2014
Az.: 61. 21-00 / Außenb. Ah.Mühlenstr.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.11.2014
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
11.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.11.2014
beschließend
16.12.2014
beschließend
Außenbereichssatzung E. - Ahrem, Mühlenstraße
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGB\. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im
Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält
die Bezeichnung: Außenbereichssatzung, Erftstadt - Ahrem, Mühlenstraße.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Außenbereichssatzung für die
Öffentlichkeits¬und Behördenbeteiligung gem. § 13 (2) Satz 2 und 3 BauGB zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen
Begründung:
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Ahrem zwischen der Bebauung an der
Mühlenstraße, dem Lechenicher Mühlengraben und der Gennerstraße (s. Anlageplan). Der
Bereich umfasst überwiegend das Betriebsgelände einer ehemaligen Gärtnerei mit mehreren
Geräteschuppen, einem Gewächshaus sowie drei Wohnhäuser.
Mit der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die von den Eigentümern der ehemaligen Gärtnerei beabsichtigte
Umnutzung (u.a. Pensionspferdehaltung, Reitplatz) sowie für eine begrenzte weitere
Wohnnutzung - an der Mühlenstraße - geschaffen werden.
Eine Außenbereichssatzung kann grundsätzlich dann aufgestellt werden, wenn bereits eine
Wohnbebauung „von einigem Gewicht“ vorhanden und der Bereich nicht überwiegend
landwirtschaftlich geprägt ist. Die Satzung kann darüber hinaus auch auf Vorhaben erstreckt
werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen; weiterhin sollte die Satzung mit
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, vereinbar sein.
Da im vorliegenden Fall die o.a. Tatbestände für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung
erfüllt sind und zudem keine UVP- pflichtigen Vorhaben begründet werden und keine
Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten bestehen, wird
vorgeschlagen, das Satzungsverfahren einzuleiten und den Entwurf für die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung vorzubereiten.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt. Der Landschaftsplan Nr. 4, „Zülpicher Börde“ setzt zwischen dem Lechenicher
Mühlengraben und der Genner Straße Landschaftsschutzgebiet fest..
In Vertretung
(Hallstein)
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