Daten
Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
14.11.13, 17:05
Aktualisiert
14.11.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Sa/Gc
Jülich, 12.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 466/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.11.2013
TOP
Ergebnisse
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des
Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans)
Anlg.: /
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Bericht:
Der Braunkohlenplan regelt den Tagebau Hambach für den gesamten Zeitraum von 1977 bis 2045.
In den Rahmenbetriebsplänen wird die Bergbautätigkeit, in zeitliche Abschnitte unterteilt, genehmigt. Für den Betrieb und die Fortführung des Tagebaus Hambach gilt z.Zt. der 2. Rahmenbetriebsplan (1996 bis 2020). Rechtzeitig vor 2015 ist der 3. Rahmenbetriebsplan für den Zeitraum 2020 bis
2030 zu beantragen.
Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 wurden die Anforderungen an
den Artenschutz erweitert. Die erweiterten Anforderungen sind im 3. Rahmenbetriebsplan berücksichtigt. Parallel dazu ist der Artenschutz für den gültigen 2. Rahmenbetriebsplan als Sonderbetriebsplan abzuarbeiten.
Die Unterlagen zum 3. Rahmenbetriebsplan und Sonderbetriebsplan haben in der Zeit vom
16.1.2012 bis zum 15.2.2012 (Veröffentlichung im Jülich-Magazin vom 30.12.2011, Nr. 26) offen
gelegen, sodass sich insbesondere betroffene Grundstückseigentümer und interessierte Bürger informieren konnten. Eventuelle Einwände konnten bis zum 29.2.2012 erhoben werden.
Am 14.3.2012 wurde die Stellungnahme der Stadt Jülich zu o.g. Vorhaben im Planungs-, Umweltund Bauausschuss beschlossen (Vorlage Nr. 99/2012). Zwischenzeitlich hat die RWE Power AG
die 1. Änderung beantragt. Diese Unterlagen wurden ebenfalls öffentlich ausgelegt. Die Stellungnahme wurde mit Ausnahme des zweiten Punktes aufrecht erhalten, da dieser in der Änderung berücksichtigt wurde. Das Vorhaben kollidierte in Teilen mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
31 Industriegebiet Jülich-Süd sowie mit einer weiteren Fläche (Anpassung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung vom 9.6.1998).
Die ursprüngliche Stellungnahme lautet:
„…zu den o.g. Vorhaben nimmt die Stadt Jülich wie folgt Stellung:
1.
Die Inanspruchnahme von Ackerflächen für den Artenschutz muss deutlich reduziert werden. Dies
ist möglich, indem Maßnahmen für Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen intelligent verknüpft
werden. So müssen z.B. die neuen Aufforstungen im Bereich des Forschungszentrums Jülich, die
als Ausgleich für Baumaßnahmen innerhalb des Forschungszentrums erfolgt sind, für die Aufforstung für den Artenschutz angerechnet werden. Diese Flächen sind aber nicht einmal in den Karten
als Aufforstungen gekennzeichnet.
2.
Die Maßnahmen J16, J17 und J18 überplanen die im FNP von 1976 festgelegten Gewerbegebiete
im Süden der Stadt. Sollte die Stadt diese Gebiete nicht mehr weiter beplanen können, so fordern
wir einen Ausgleich und eine Unterstützung bei der zeitnahen Ausweisung eines Gewerbegebietes
im Bereich der alten Sendeanlage.
3.
Der zwischen den Maßnahmen J2.1 und J2.2 liegende Weg sollte entweder eingezogen oder in die
Pflege von RWE Power übernommen werden.
4.
Weiterhin fordern wir, dass mit den Artenschutzmaßnahmen ein Ökokonto eingerichtet wird. Dieses
muss in Zukunft zwingend für alle Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Dies würde zusätzlich zu einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Umsetzung von Artenschutz und Ausgleichsregelung beitragen und den Flächenverbrauch reduzieren.
5.
Eine bürgerfreundliche Regulierung von Bergschäden ist auch im 3. Rahmenbetriebsplan sicherzustellen. Bestehende Regulierungsmaßnahmen sind auszubauen, zu optimieren und zu überwachen.
Die Stadt Jülich fordert eine Umkehr der laut Berggesetz bestehenden Beweislast hin zum Bergbautreibenden.“
Mit Schreiben vom 4.11.2013 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Zulassungsbescheid, die Planunterlagen (7 Ordner) und den Bekanntmachungstext für die Offenlage vorgelegt. Die Bekanntmachung wurde im Jülich-Magazin Nr. 22 veröffentlicht und findet in der Zeit vom 12.11.2013 bis
25.11.2013 statt.
Unter 2.2.2.5 „Einzelne Einwendungen und Stellungnahmen zu naturschutzrechtlichen Aspekten“
wird auf die Stellungnahme der Stadt Jülich eingegangen.:
„Der von der Stadt Jülich geforderten Verknüpfung von Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen
und dem damit verbundenen sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen wird durch die
beantragte Maßnahmenplanung Rechnung getragen. Eine weitergehende Berücksichtigung von zu
Ausgleichszwecken aufgeforsteten Flächen im Bereich des Forschungszentrums Jülich ist nicht
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sachgerecht, da dort die artspezifischen Ansprüche nicht erfüllt werden.
Die in der Ursprungsplanung vom Maßnahmenkonzept betroffenen Gewerbegebiete im Bereich der
Stadt Jülich wurden im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens berücksichtigt. Die Wegeparzelle zwischen den Maßnahmen J2.1 und J2.2 kann im Rahmen der Flurbereinigung in die Maßnahmenplanung integriert werden. In diesem Zusammenhang kann der Weg auch eingezogen werden; die anschließende Pflege erfolgt im Rahmen der Unterhaltung des Artenschutzkonzepts durch die Antragstellerin.
Weitere in der Stellungnahme angesprochene Aspekte, wie die Schaffung eines Ökokontos, sind
nicht Gegenstand dieser Zulassung.“
Gegen den Zulassungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides
Klage erhoben werden.
Die Stadt Jülich nimmt den Zulassungsbescheid zur Kenntnis. Eine Klage ist nicht beabsichtigt, da
wesentliche Punkte der Stellungnahme Berücksichtigung gefunden haben.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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