Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
14.11.13, 17:05
Aktualisiert
14.11.13, 17:05
Sitzungsvorlage (Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans)) Sitzungsvorlage (Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans)) Sitzungsvorlage (Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Sa/Gc Jülich, 12.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 466/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.11.2013 TOP Ergebnisse Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans) Anlg.: / SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Bericht: Der Braunkohlenplan regelt den Tagebau Hambach für den gesamten Zeitraum von 1977 bis 2045. In den Rahmenbetriebsplänen wird die Bergbautätigkeit, in zeitliche Abschnitte unterteilt, genehmigt. Für den Betrieb und die Fortführung des Tagebaus Hambach gilt z.Zt. der 2. Rahmenbetriebsplan (1996 bis 2020). Rechtzeitig vor 2015 ist der 3. Rahmenbetriebsplan für den Zeitraum 2020 bis 2030 zu beantragen. Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 wurden die Anforderungen an den Artenschutz erweitert. Die erweiterten Anforderungen sind im 3. Rahmenbetriebsplan berücksichtigt. Parallel dazu ist der Artenschutz für den gültigen 2. Rahmenbetriebsplan als Sonderbetriebsplan abzuarbeiten. Die Unterlagen zum 3. Rahmenbetriebsplan und Sonderbetriebsplan haben in der Zeit vom 16.1.2012 bis zum 15.2.2012 (Veröffentlichung im Jülich-Magazin vom 30.12.2011, Nr. 26) offen gelegen, sodass sich insbesondere betroffene Grundstückseigentümer und interessierte Bürger informieren konnten. Eventuelle Einwände konnten bis zum 29.2.2012 erhoben werden. Am 14.3.2012 wurde die Stellungnahme der Stadt Jülich zu o.g. Vorhaben im Planungs-, Umweltund Bauausschuss beschlossen (Vorlage Nr. 99/2012). Zwischenzeitlich hat die RWE Power AG die 1. Änderung beantragt. Diese Unterlagen wurden ebenfalls öffentlich ausgelegt. Die Stellungnahme wurde mit Ausnahme des zweiten Punktes aufrecht erhalten, da dieser in der Änderung berücksichtigt wurde. Das Vorhaben kollidierte in Teilen mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 31 Industriegebiet Jülich-Süd sowie mit einer weiteren Fläche (Anpassung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung vom 9.6.1998). Die ursprüngliche Stellungnahme lautet: „…zu den o.g. Vorhaben nimmt die Stadt Jülich wie folgt Stellung: 1. Die Inanspruchnahme von Ackerflächen für den Artenschutz muss deutlich reduziert werden. Dies ist möglich, indem Maßnahmen für Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen intelligent verknüpft werden. So müssen z.B. die neuen Aufforstungen im Bereich des Forschungszentrums Jülich, die als Ausgleich für Baumaßnahmen innerhalb des Forschungszentrums erfolgt sind, für die Aufforstung für den Artenschutz angerechnet werden. Diese Flächen sind aber nicht einmal in den Karten als Aufforstungen gekennzeichnet. 2. Die Maßnahmen J16, J17 und J18 überplanen die im FNP von 1976 festgelegten Gewerbegebiete im Süden der Stadt. Sollte die Stadt diese Gebiete nicht mehr weiter beplanen können, so fordern wir einen Ausgleich und eine Unterstützung bei der zeitnahen Ausweisung eines Gewerbegebietes im Bereich der alten Sendeanlage. 3. Der zwischen den Maßnahmen J2.1 und J2.2 liegende Weg sollte entweder eingezogen oder in die Pflege von RWE Power übernommen werden. 4. Weiterhin fordern wir, dass mit den Artenschutzmaßnahmen ein Ökokonto eingerichtet wird. Dieses muss in Zukunft zwingend für alle Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden. Dies würde zusätzlich zu einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Umsetzung von Artenschutz und Ausgleichsregelung beitragen und den Flächenverbrauch reduzieren. 5. Eine bürgerfreundliche Regulierung von Bergschäden ist auch im 3. Rahmenbetriebsplan sicherzustellen. Bestehende Regulierungsmaßnahmen sind auszubauen, zu optimieren und zu überwachen. Die Stadt Jülich fordert eine Umkehr der laut Berggesetz bestehenden Beweislast hin zum Bergbautreibenden.“ Mit Schreiben vom 4.11.2013 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Zulassungsbescheid, die Planunterlagen (7 Ordner) und den Bekanntmachungstext für die Offenlage vorgelegt. Die Bekanntmachung wurde im Jülich-Magazin Nr. 22 veröffentlicht und findet in der Zeit vom 12.11.2013 bis 25.11.2013 statt. Unter 2.2.2.5 „Einzelne Einwendungen und Stellungnahmen zu naturschutzrechtlichen Aspekten“ wird auf die Stellungnahme der Stadt Jülich eingegangen.: „Der von der Stadt Jülich geforderten Verknüpfung von Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen und dem damit verbundenen sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen wird durch die beantragte Maßnahmenplanung Rechnung getragen. Eine weitergehende Berücksichtigung von zu Ausgleichszwecken aufgeforsteten Flächen im Bereich des Forschungszentrums Jülich ist nicht Sitzungsvorlage 466/2013 Seite 2 sachgerecht, da dort die artspezifischen Ansprüche nicht erfüllt werden. Die in der Ursprungsplanung vom Maßnahmenkonzept betroffenen Gewerbegebiete im Bereich der Stadt Jülich wurden im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens berücksichtigt. Die Wegeparzelle zwischen den Maßnahmen J2.1 und J2.2 kann im Rahmen der Flurbereinigung in die Maßnahmenplanung integriert werden. In diesem Zusammenhang kann der Weg auch eingezogen werden; die anschließende Pflege erfolgt im Rahmen der Unterhaltung des Artenschutzkonzepts durch die Antragstellerin. Weitere in der Stellungnahme angesprochene Aspekte, wie die Schaffung eines Ökokontos, sind nicht Gegenstand dieser Zulassung.“ Gegen den Zulassungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage erhoben werden. Die Stadt Jülich nimmt den Zulassungsbescheid zur Kenntnis. Eine Klage ist nicht beabsichtigt, da wesentliche Punkte der Stellungnahme Berücksichtigung gefunden haben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 466/2013 Seite 3