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Sachstandsinfo (Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße/K 30 im Ortsteil Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
120 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
16.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße/K 30 im Ortsteil Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 13.02.2012 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 06.03.2012 Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße/K 30 im Ortsteil Obermaubach Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 (Vorlagen-Nr. 48/2010) die Verwaltung beauftragt, beim Kreis Düren als zuständigem Straßenbaulastträger die Entfernung der Fahrbahneinengung im Bereich der Seestraße in Höhe Haus Nr. 14 in Obermaubach zu beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde mit Schreiben vom 16.07.2010 beim Kreis Düren gestellt. Zu Vorlagen-Nr. 48/2010 wird der Vorgang bei den Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von Beschlüssen geführt mit der Bemerkung zum Sachstand, dass der Antrag dem Kreis Düren zur Entscheidung vorliegt. Mit Schreiben vom 26.01.2012 hat der Kreis Düren das Antragsschreiben wie folgt beantwortet: „Bezüglich Ihrer o.a. Anfrage empfiehlt sich als Sofortmaßnahme eine Verbesserung der Sichtverhältnisse. Hierzu sollte als erste kostengünstige Maßnahme der störende Bewuchs im Pflanzbeet des angesprochenen Einengungsbereiches entfernt und durch eine bodendeckende Neubepflanzung ersetzt werden. Durch diese Maßnahme sollten sich bei gleichzeitig vorausschauender Fahrweise der Verkehrsteilnehmer unnötige Brems- und Anfahraktionen mit sofortiger Wirkung auf das absolut nötige Maß reduzieren lassen. Unabhängig davon erarbeitet Amt 61 derzeit weitergehende baulich umzusetzende Lösungsvorschläge inkl. Kostenschätzung.“ Da über die Entfernung der Fahrbahneinengung noch nicht endgültig entschieden wurde bzw. noch baulich umzusetzende Lösungsvorschläge erarbeitet werden, wird der Punkt aus Sicht der Verwaltung entsprechend bei den Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von Beschlüssen unter Vorlagen-Nr. 48/2010 weitergeführt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm –