Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
120 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
16.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Wolfram/Herr Linden
Kreuzau, 13.02.2012
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
06.03.2012
Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße/K 30 im Ortsteil
Obermaubach
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 (Vorlagen-Nr. 48/2010) die
Verwaltung beauftragt, beim Kreis Düren als zuständigem Straßenbaulastträger die Entfernung
der Fahrbahneinengung im Bereich der Seestraße in Höhe Haus Nr. 14 in Obermaubach zu
beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde mit Schreiben vom 16.07.2010 beim Kreis Düren
gestellt.
Zu Vorlagen-Nr. 48/2010 wird der Vorgang bei den Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur
Ausführung von Beschlüssen geführt mit der Bemerkung zum Sachstand, dass der Antrag dem
Kreis Düren zur Entscheidung vorliegt.
Mit Schreiben vom 26.01.2012 hat der Kreis Düren das Antragsschreiben wie folgt beantwortet:
„Bezüglich Ihrer o.a. Anfrage empfiehlt sich als Sofortmaßnahme eine Verbesserung der
Sichtverhältnisse. Hierzu sollte als erste kostengünstige Maßnahme der störende Bewuchs im
Pflanzbeet des angesprochenen Einengungsbereiches entfernt und durch eine bodendeckende
Neubepflanzung ersetzt werden.
Durch diese Maßnahme sollten sich bei gleichzeitig vorausschauender Fahrweise der
Verkehrsteilnehmer unnötige Brems- und Anfahraktionen mit sofortiger Wirkung auf das absolut
nötige Maß reduzieren lassen.
Unabhängig davon erarbeitet Amt 61 derzeit weitergehende baulich umzusetzende
Lösungsvorschläge inkl. Kostenschätzung.“
Da über die Entfernung der Fahrbahneinengung noch nicht endgültig entschieden wurde bzw.
noch baulich umzusetzende Lösungsvorschläge erarbeitet werden, wird der Punkt aus Sicht der
Verwaltung entsprechend bei den Sachstandsinformationen zu Anträgen und zur Ausführung von
Beschlüssen unter Vorlagen-Nr. 48/2010 weitergeführt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm –