Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
28.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Stolz/Herr Steg
Kreuzau, 20.03.2012
Vorlagen-Nr.: 24/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
18.04.2012
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – Genehmigungsverfahren hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Am 19.03.2012 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW gefasst,
die als Anlage beigefügt ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Unmittelbar durch die Dringlichkeitsentscheidung ergeben sich keine haushaltsmäßigen
Auswirkungen. Die angestrebte Vierzügigkeit der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen war am
Standort Kreuzau von Beginn an vorgesehen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
19.03.2012 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Schritte einzuleiten, um
den ortsansässigen Kindern aus Kreuzau und Düren Niederau eine wohnortnahe Beschulung an
der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, zu ermöglichen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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