Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
39 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
28.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Kultur, Schule, Sport, Soziales
Kreuzau, den 19.03.2012
Sekundarschule KreuzaulNideggen
hier: Genehmigungsverfahren
1. Sach- und Rechtslage
Seitens der Bezirksregierung Köln ist zwischenzeitlich mündlich die Errichtung der Sekun
darschule Kreuzau/Nideggen genehmigt worden. Bei dieser Genehmigung ist davon ausge
gangen worden, dass insgesamt 127 Kindern aus den Städten Nideggen und Heimbach so
wie aus der Gemeinde Kreuzau und dem Stadtteil-Düren Niederau angemeldet worden sind.
Die Kinder aus Heimbach und Düren-Niederau konnten berücksichtigt werden, da entspre
chende Beschulungszusagen vorliegen.
Insgesamt haben sich 100 Schülerinnen und Schüler in Kreuzau und 64 in Nideggen ange
meldet. Dies würde grundsätzlich dazu führen, dass in Kreuzau 4 Züge und in Nideggen 3
Züge eingerichtet werden könnten. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde aber vorab tele
fonisch mitgeteilt, dass in Kreuzau nur 3 Züge und in Nideggen nur 2 Züge eingerichtet wer
den dürfen, da die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Gebiet keine andere
Zügigkeit zulasse. Der entsprechende Widerrufsbescheid zum Ursprungsbescheid, in dem
vorbehaltlich des ‘Mderrufes 4 bzw. 3 Züge genehmigt worden sind, ist hier am 16.03.2012
um ß.06 Uhr per FAX eingegangen.
Die Verringerung der Zügigkeit hat zur Folge, dass Kinder, die an der Sekundarschule Kreu
zau/Nideggen angemeldet sind, abgewiesen werden müssen. In Kreuzau können maximal
90 Kinder aufgenommen werden. Dies bedeutet auch, dass die Klassengröße mit je 30 Kin
dern vollständig ausgeschöpft ist und Rückläufer, z. B. von Gymnasien, zu späteren Zeiten
nicht mehr aufgenommen werden können.
Abgewiesen wurden nicht nur Kinder aus Düren oder Vettweiß, sondern auch Kinder aus
dem Gemeindegebiet Kreuzau, da für das Aufnahmeverfahren die Regelungen der APO-S 1
gelten, wobei die räumliche Nähe oder die Länge des Schulweges keine Rolle spielen, wenn
es in Nachbarkommunen kein entsprechendes Schulangebot gibt. Dies ist vorliegend der
Fall, da nur in Kreuzau und in Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 eine Sekundarschule ent
stehen wird. Am Standort Kreuzau wurden durch die kommissarische Schulleitung insgesamt
6 Kinder aus Kreuzau, 2 Kinder aus Düren und 1 Kind aus Vettweiß abgewiesen. Ein Kind
wird aufgrund des Förderbedarfes in Nideggen beschult.
Um die Aufnahme der abgewiesenen Schülerinnen und Schüler an der Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, erreichen zu können, sollen alle rechtlichen Möglich
keiten geprüft und ggf. ausgeschöpft werden. Da die nächste Sitzung des Hauptausschus
ses für den 27.03.2012 und die nächste Sitzung des Rates erst für den 18.04.2012 terminiert
ist, ist es erforderlich, einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss gemäB § 60 Abs. 1
Satz 2 GO zu fassen, um eine kurzfristige Entscheidung herbeiführen zu können.
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß §60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
»Der Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Schritte einzulei
ten, um den ortansässigen Kindern aus Kreuzau und Düren-Niederau eine wohnortnahe Be
iule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, zu ermöglichen.“
schulung an
Das RatsmitQjied:
D
-lngoEs
r