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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
39 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
28.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Kultur, Schule, Sport, Soziales Kreuzau, den 19.03.2012 Sekundarschule KreuzaulNideggen hier: Genehmigungsverfahren 1. Sach- und Rechtslage Seitens der Bezirksregierung Köln ist zwischenzeitlich mündlich die Errichtung der Sekun darschule Kreuzau/Nideggen genehmigt worden. Bei dieser Genehmigung ist davon ausge gangen worden, dass insgesamt 127 Kindern aus den Städten Nideggen und Heimbach so wie aus der Gemeinde Kreuzau und dem Stadtteil-Düren Niederau angemeldet worden sind. Die Kinder aus Heimbach und Düren-Niederau konnten berücksichtigt werden, da entspre chende Beschulungszusagen vorliegen. Insgesamt haben sich 100 Schülerinnen und Schüler in Kreuzau und 64 in Nideggen ange meldet. Dies würde grundsätzlich dazu führen, dass in Kreuzau 4 Züge und in Nideggen 3 Züge eingerichtet werden könnten. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde aber vorab tele fonisch mitgeteilt, dass in Kreuzau nur 3 Züge und in Nideggen nur 2 Züge eingerichtet wer den dürfen, da die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Gebiet keine andere Zügigkeit zulasse. Der entsprechende Widerrufsbescheid zum Ursprungsbescheid, in dem vorbehaltlich des ‘Mderrufes 4 bzw. 3 Züge genehmigt worden sind, ist hier am 16.03.2012 um ß.06 Uhr per FAX eingegangen. Die Verringerung der Zügigkeit hat zur Folge, dass Kinder, die an der Sekundarschule Kreu zau/Nideggen angemeldet sind, abgewiesen werden müssen. In Kreuzau können maximal 90 Kinder aufgenommen werden. Dies bedeutet auch, dass die Klassengröße mit je 30 Kin dern vollständig ausgeschöpft ist und Rückläufer, z. B. von Gymnasien, zu späteren Zeiten nicht mehr aufgenommen werden können. Abgewiesen wurden nicht nur Kinder aus Düren oder Vettweiß, sondern auch Kinder aus dem Gemeindegebiet Kreuzau, da für das Aufnahmeverfahren die Regelungen der APO-S 1 gelten, wobei die räumliche Nähe oder die Länge des Schulweges keine Rolle spielen, wenn es in Nachbarkommunen kein entsprechendes Schulangebot gibt. Dies ist vorliegend der Fall, da nur in Kreuzau und in Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 eine Sekundarschule ent stehen wird. Am Standort Kreuzau wurden durch die kommissarische Schulleitung insgesamt 6 Kinder aus Kreuzau, 2 Kinder aus Düren und 1 Kind aus Vettweiß abgewiesen. Ein Kind wird aufgrund des Förderbedarfes in Nideggen beschult. Um die Aufnahme der abgewiesenen Schülerinnen und Schüler an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, erreichen zu können, sollen alle rechtlichen Möglich keiten geprüft und ggf. ausgeschöpft werden. Da die nächste Sitzung des Hauptausschus ses für den 27.03.2012 und die nächste Sitzung des Rates erst für den 18.04.2012 terminiert ist, ist es erforderlich, einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss gemäB § 60 Abs. 1 Satz 2 GO zu fassen, um eine kurzfristige Entscheidung herbeiführen zu können. Dringlichkeitsentscheidung Gemäß §60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen: »Der Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt die Verwaltung, alle rechtlichen Schritte einzulei ten, um den ortansässigen Kindern aus Kreuzau und Düren-Niederau eine wohnortnahe Be iule Kreuzau/Nideggen, Standort Kreuzau, zu ermöglichen.“ schulung an Das RatsmitQjied: D -lngoEs r