Daten
Kommune
Jülich
Größe
262 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
27.11.13, 17:05
Aktualisiert
27.11.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es
Jülich, 18.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 477/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Antrag der CDU-Fraktion Nr. 21/2013 – Sozialwohnungen und seniorengerechte Wohnungen
Anlg.:1
III
SEG
Sc.
19.11.
Dre.
19.11.
V
Es.
18.11.
SD.Net
Mu.
26.11.
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Zu Punkt 1:
Als Datenquellen liegen u.a. vor:
-
-
Zensus 2011, Gebäude und Wohnungen (Überblick über die Gebäude- und Wohnungsstruktur von der Bundes- über die Landes- bis zur Gemeindeebene)
Untersuchung „Wohnen der Altersgruppe 65 plus“, pestel-Institut, Juni 2013, liefert allg.
bundesweite Prognose bis 2035
Studie Sozialer Wohnungsbau, pestel-Institut, August 2012, liefert bundesweite Prognose,
sieht Bedarf vor allem in Ballungsräumen
Studie „Veränderung der Wohnungsnachfrage und Reaktion des Wohnungsangebots in
Nordrhein-Westfalen bis 2025 (Wohnungswirtschaftliche Implikationen der Bevölkerungsund Haushaltsprognose des Landesamts für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2025), aus 2006
Ausarbeitungen der Bertelsmann-Stiftung u.a. zu Armut und Wohnen, Alter und Wohnen
Demografie- und Sozialbericht der Stadt Jülich, 2010 und 1. Fortschreibung 2012
Zur Bestandserhebung auf der einen und Bedarfsfeststellung auf der anderen Seite müssten diese
und weitere Datenquellen und Untersuchungen ausgewertet werden. Daraus lassen sich allgemeine
Trends für Jülich ableiten. Um allerdings Aussagen auf der Grundlage Jülich-spezifischer Daten
treffen zu können, müsste eine repräsentative Untersuchung (Befragung von Immobilieneigentümern, Mietern etc.) durchgeführt werden.
Zu Punkt 2:
Die Investorenakquise für Wohnbauprojekte ist Gesellschaftszweck der SEG Jülich und wird seit
Gründung der Gesellschaft in Abstimmung mit den städtischen Fachämtern umgesetzt.
Zu Punkt 3:
Die Stadt Jülich verfügt über eine Vielzahl von Grundstücken, die kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden können. Im Wesentlichen sind dies folgende Flächen:
- Realschule
- Musikschule
- alte Schirmerschule
- Fläche westl. Zitadelle
- altes FH-Gelände
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass nach der VV der Bauordnung zu § 49 folgendes geregelt
ist:
In Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, ein WC, ein Bad und die
Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.
Zu Punkt 4:
Öffentliche Mittel für den Wohnungsbau werden vom Land NRW in Form von zinsgünstigen Darlehen gewährt. Ansprechpartner beim Kreis Düren ist das Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Ansprechpartner des Kreises Düren mit der Bitte
um einen Fachvortrag in den zuständigen Fachausschuss einzuladen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 477/2013
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 477/2013
Seite 3