Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7250/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung
Teilgebiet an der "Breite Straße" / Ecke "Brauereistraße" in Kirchherten
a) Vorberatung über die im Wege der Auslegung nach § 13 (2) Nr. 3, 1. Halbsatz i.V.m. § 3 (2)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen und
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die
während der Auslegung der Planung gem. § 13 (2) Nr. 3, 1. Halbsatz i.V.m. § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste (lfd.
Nrn. 1-5) zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg den
Satzungsbeschluss für die vorliegende 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
4/Kirchherten unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Anlage a) nebst
Begründung hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Aufstellungsbeschluss für die
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB
gefasst.
Nachdem das Verfahren aufgrund eines Eigentümerwechsels seinerzeit nicht weiter verfolgt
wurde, ist auf Antrag des neuen Eigentümers vom 11.09.2008 eine Fortführung des Verfahrens
zwecks beabsichtigter Wiedereröffnung des Gastronomiebetriebes erfolgt. Die im Wege des
Änderungsverfahrens anfallenden Kosten wurden durch entsprechenden Vertrag (Übernahme im
Wege der Rechtsnachfolge) auf den Antragsteller übertragen.
Das förmliche Bauleitverfahren wurde daraufhin mit der Bürgerbeteiligung gem. § 13 (2) Nr. 2, 2.
Halbsatz i.V.m. § 3 (2) BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am
28.10.2008 eingeleitet. Die Beteiligungsfrist hat in der Zeit vom 11.11.2008 bis 12.12.2008
stattgefunden.
Die von der Planung möglicherweise betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörde wurden
mit Schreiben vom 30.10.2008 mit gleicher Frist bis zum 12.12.2008 um Abgabe ihrer
Stellungnahmen aufgefordert.
Die im Rahmen dieser beiden Beteiligungsverfahren eingegangenen bzw. vorgetragenen
Stellungnahmen sind der Anlage A) –Abwägungsliste- zu entnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 29.01.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Udo Schmitz)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter 1
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-250/2008
Seite 2