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Antrag (Antrag bzgl. Sauberkeit und Hygiene in den städtischen Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 498/2014 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.11.2014 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 20.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 25.11.2014 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 04.12.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Sauberkeit und Hygiene in den städtischen Schulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Reinigungsleistungen in den städtischen Gebäuden werden teilweise durch bei der Stadt beschäftigte Reinigungskräfte, teilweise durch von der Stadt beauftragte Reinigungsunternehmen erbracht. Die fremd vergebenen Leistungen werden in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit dem jeweils beauftragten Unternehmen bewährt hat. In den vergangenen Wochen hat es zahlreiche berechtigte Beschwerden über die Sauberkeit in Schulen und Kindergärten der Stadt Erftstadt gegeben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um eine Verbesserung des Zustands herbeizuführen. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen ihre Wirkung. In den vergangenen Tagen hat es, bis auf eine Ausnahme, keine Beschwerden mehr über die Sauberkeit in städtischen Gebäuden gegeben. Zu den im Antrag aufgeworfenen Fragen ergeben sich folgende Anmerkungen: - Der Ausschreibung für die Reinigung lag ein Leistungsverzeichnis zu Grunde. In diesem Verzeichnis wird für jeden Raum festgelegt, in welchem Turnus die Reinigung zu erfolgen hat. So werden Toiletten selbstverständlich täglich gereinigt. Bei Klassenräumen ist ein zweitägiger Rhythmus vorgesehen. Weiterhin ist die Reinigung auch vom Grad der Verschmutzung abhängig. Ein nicht genutzter und nicht verschmutzter Klassenraum muss nicht gereinigt werden. In der somit zur Verfügung stehenden Zeit kann eine Grundreinigung in anderen Räumen erfolgen. - Mit dem Reinigungsunternehmen wurde ein Werkvertrag geschlossen. Bei Schlechtleistungen ist dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben. Erfolgt diese nicht, kann die Rechnung entsprechend gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit wurde in den vergangenen Wochen umfassend Gebrauch gemacht. Danach besteht auch die Möglichkeit, ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und dem Reinigungsunternehmen die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Allerdings ist es schwierig, kurzfristig Unternehmen zu finden, die noch am gleichen Tag die Mängel beseitigen. Nach entsprechender Abmahnung könnte der Vertrag auch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Stadt würden in diesem Fall ggf. Mehrkosten in Höhe von 100.000,- € pro Jahr entstehen. Die erforderlichen Mittel müssten im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. - Im Reinigungsgewerbe besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohnes. Diese Verpflichtung wurde auch in die Ausschreibung aufgenommen. Weitere soziale Kriterien wurden nicht eingestellt. - Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurde ein Wertungsmatrix erstellt, in die der angebotene Preis (65 %), der sog. Stundenverrechnungssatz (10 %), die zugrunde gelegte Reinigungsleistung pro Stunde (20 %) und die kalkulierte Zahl der Aufsichtsstunden (5 %) eingeflossen sind. Weiterhin wurden Nachweise über erbrachte Reinigungsleistungen in der Ausschreibung verlangt und Referenzen abgefragt. - Die Organisation der Vertretung obliegt dem Reinigungsunternehmen. Bei sehr kurzfristigen Ausfällen ist eine Vertretung u.U. nicht mehr möglich. Es wird dann sichergestellt, dass sensible Bereiche wie z.B. Toiletten vorrangig gereinigt werden und ggf. in Klassen nur die Papierkörbe geleert werden. - Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen von Toiletten im Tagesbetrieb werden diese entweder durch städtische Mitarbeiter, z.B. durch die Hausmeister, gereinigt, oder es wird ein Unternehmen beauftragt. Notfalls muss eine Anlage auch außer Betrieb genommen werden. - Zu Beginn des Jahres hat es nur relativ wenige Beschwerden über nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reinigungen gegeben. Es wurde dann telefonisch die Objektleitung unterrichtet und per Mail die Reinigungsfirma informiert. Die Mängel wurden dann im Regelfall kurzfristig abgestellt. Erst seit den Sommerferien 2014 hat sich die Situation wesentlich verschlechtert. Zugesagte Leistungen wurden nicht erbracht und Mängel nicht behoben. Ab diesem Zeitpunkt wurden alle eingegangenen Beanstandungen dokumentiert. Pro Woche gingen ca. 15 Meldungen ein. Die Qualität der erbrachten Reinigungsleistungen hängt auch wesentlich davon ab, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in dem betreffenden Objekt beschäftigt sind. In vielen Objekten, z.B. in den Kindergärten Blessem und Herrig, in den Grundschulen in Erp und Liblar oder in der Dreifachhalle Liblar, erfolgt die Reinigung ohne Beschwerden. In Vertretung (Hallstein) -2- -3-