Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 498/2014
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.11.2014
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
20.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
25.11.2014
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
04.12.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sauberkeit und Hygiene in den städtischen Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Reinigungsleistungen in den städtischen Gebäuden werden teilweise durch bei der Stadt
beschäftigte Reinigungskräfte, teilweise durch von der Stadt beauftragte Reinigungsunternehmen
erbracht. Die fremd vergebenen Leistungen werden in regelmäßigen Abständen neu
ausgeschrieben, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit dem jeweils beauftragten Unternehmen
bewährt hat.
In den vergangenen Wochen hat es zahlreiche berechtigte Beschwerden über die Sauberkeit in
Schulen und Kindergärten der Stadt Erftstadt gegeben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung haben alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um eine
Verbesserung des Zustands herbeizuführen. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen ihre Wirkung. In
den vergangenen Tagen hat es, bis auf eine Ausnahme, keine Beschwerden mehr über die
Sauberkeit in städtischen Gebäuden gegeben.
Zu den im Antrag aufgeworfenen Fragen ergeben sich folgende Anmerkungen:
- Der Ausschreibung für die Reinigung lag ein Leistungsverzeichnis zu Grunde. In diesem
Verzeichnis wird für jeden Raum festgelegt, in welchem Turnus die Reinigung zu erfolgen hat.
So werden Toiletten selbstverständlich täglich gereinigt. Bei Klassenräumen ist ein zweitägiger
Rhythmus vorgesehen. Weiterhin ist die Reinigung auch vom Grad der Verschmutzung
abhängig. Ein nicht genutzter und nicht verschmutzter Klassenraum muss nicht gereinigt
werden. In der somit zur Verfügung stehenden Zeit kann eine Grundreinigung in anderen
Räumen erfolgen.
- Mit dem Reinigungsunternehmen wurde ein Werkvertrag geschlossen. Bei Schlechtleistungen
ist dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben. Erfolgt diese
nicht, kann die Rechnung entsprechend gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit wurde in den
vergangenen Wochen umfassend Gebrauch gemacht. Danach besteht auch die Möglichkeit,
ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und dem
Reinigungsunternehmen die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Allerdings ist es schwierig,
kurzfristig Unternehmen zu finden, die noch am gleichen Tag die Mängel beseitigen.
Nach entsprechender Abmahnung könnte der Vertrag auch aus wichtigem Grund gekündigt
werden. Der Stadt würden in diesem Fall ggf. Mehrkosten in Höhe von 100.000,- € pro Jahr
entstehen. Die erforderlichen Mittel müssten im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Im Reinigungsgewerbe besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohnes.
Diese Verpflichtung wurde auch in die Ausschreibung aufgenommen. Weitere soziale Kriterien
wurden nicht eingestellt.
- Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurde ein Wertungsmatrix erstellt, in die
der angebotene Preis (65 %), der sog. Stundenverrechnungssatz (10 %), die zugrunde gelegte
Reinigungsleistung pro Stunde (20 %) und die kalkulierte Zahl der Aufsichtsstunden (5 %)
eingeflossen sind. Weiterhin wurden Nachweise über erbrachte Reinigungsleistungen in der
Ausschreibung verlangt und Referenzen abgefragt.
- Die Organisation der Vertretung obliegt dem Reinigungsunternehmen. Bei sehr kurzfristigen
Ausfällen ist eine Vertretung u.U. nicht mehr möglich. Es wird dann sichergestellt, dass
sensible Bereiche wie z.B. Toiletten vorrangig gereinigt werden und ggf. in Klassen nur die
Papierkörbe geleert werden.
- Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen von Toiletten im Tagesbetrieb werden diese
entweder durch städtische Mitarbeiter, z.B. durch die Hausmeister, gereinigt, oder es wird ein
Unternehmen beauftragt. Notfalls muss eine Anlage auch außer Betrieb genommen werden.
- Zu Beginn des Jahres hat es nur relativ wenige Beschwerden über nicht ordnungsgemäß
ausgeführte Reinigungen gegeben. Es wurde dann telefonisch die Objektleitung unterrichtet
und per Mail die Reinigungsfirma informiert. Die Mängel wurden dann im Regelfall kurzfristig
abgestellt. Erst seit den Sommerferien 2014 hat sich die Situation wesentlich verschlechtert.
Zugesagte Leistungen wurden nicht erbracht und Mängel nicht behoben. Ab diesem Zeitpunkt
wurden alle eingegangenen Beanstandungen dokumentiert. Pro Woche gingen ca. 15
Meldungen ein.
Die Qualität der erbrachten Reinigungsleistungen hängt auch wesentlich davon ab, welche
Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in dem betreffenden Objekt beschäftigt sind. In vielen Objekten,
z.B. in den Kindergärten Blessem und Herrig, in den Grundschulen in Erp und Liblar oder in der
Dreifachhalle Liblar, erfolgt die Reinigung ohne Beschwerden.
In Vertretung
(Hallstein)
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