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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 486/2014 Az.: 51 12-15/5 Rö Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 30.10.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 05.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 19.11.2014 Bemerkungen beschließend Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in Erftstadt 2015 Finanzielle Auswirkungen: keine Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2015 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den neu gewählten Elternbeiräten abgestimmt. Alle Voten der Elternbeiräte wurden einstimmig getroffen. Die zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage noch nicht vorliegenden Meldungen einiger freier Träger werden bis zur JHA-Sitzung nachgereicht. Das Jugendamt bietet auch in 2015 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen einen Notdienst in den Sommerferien an. Die Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord hat sich für die Durchführung ausgesprochen. Im Sommer 2014 fand der Feriennotdienst in der Kindertageseinrichtung „Kükennest“ in Bliesheim statt. Im Mittel haben zehn Eltern von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft haben ebenfalls Absprachen zur Versorgung von Notfällen getroffen. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist die Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach § 19 Abs. 3 KiBiz über die Gruppenformen mit den entsprechenden Betreuungszeiten zu Grunde zu legen. Der Jugendhilfeausschuss legt gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten fest. In Vertretung (Lüngen) -2-