Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 486/2014
Az.: 51 12-15/5 Rö
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 30.10.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
05.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
19.11.2014
Bemerkungen
beschließend
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in
Erftstadt 2015
Finanzielle Auswirkungen: keine
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2015 fest.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Die Einrichtungen haben die Öffnungs- und Schließzeiten für das kommende Jahr mit den neu
gewählten Elternbeiräten abgestimmt. Alle Voten der Elternbeiräte wurden einstimmig getroffen.
Die zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage noch nicht vorliegenden Meldungen einiger freier
Träger werden bis zur JHA-Sitzung nachgereicht.
Das Jugendamt bietet auch in 2015 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen einen Notdienst in
den Sommerferien an. Die Kindertageseinrichtung Lechenich-Nord hat sich für die Durchführung
ausgesprochen. Im Sommer 2014 fand der Feriennotdienst in der Kindertageseinrichtung „Kükennest“
in Bliesheim statt. Im Mittel haben zehn Eltern von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft haben ebenfalls Absprachen zur Versorgung von
Notfällen getroffen.
Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist die Entscheidung der Jugendhilfeplanung nach § 19 Abs. 3
KiBiz über die Gruppenformen mit den entsprechenden Betreuungszeiten zu Grunde zu legen. Der
Jugendhilfeausschuss legt gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen
Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten fest.
In Vertretung
(Lüngen)
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