Daten
Kommune
Jülich
Größe
223 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:05
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Pü
Jülich, 12.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 464/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
28.11.2013
Stadtrat
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Einstimmig wie Beschlussvorschlag
Einstimmig
gem. Beschlussvorschlag
Bürgerbus
Anlg.:1
III
60
V
StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Die Einrichtung eines Bürgerbusses in Jülich wird befürwortet.
2. Ein eventuelles Defizit wird von der Stadt Jülich getragen. Hierzu werden ab 2015 jährlich
6.000,- € im Bereich der freiwilligen Leistungen bereitgestellt, vorbehaltlich einer Vereinsgründung und der Bezuschussung des Bürgerbusses durch das Land NRW. Zur Gegenfinanzierung in gleicher Höhe werden Einnahmen/Einsparungen in anderen Positionen zu veranschlagen sein.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Gründung eines Bürgerbusvereins zu unterstützen und
zu begleiten.
Begründung:
Die Stabsstelle Stadtmarketing hat seit Ende Juni 2013 intensiv über das Bürgerbus-Konzept informiert (Details siehe Vorlage 361/2013). Seit diesem Zeitpunkt läuft parallel eine Umfrage, um ein
Meinungsbild der Jülicher Bevölkerung einzuholen.
Bis zum 12.11.13 lagen der Verwaltung 155 Interessensbekundungen (62 % aus der Kernstadt, 38
% aus den Ortsteilen) vor. 25 Ehrenamtler wären bereit den Fahrdienst zu übernehmen.
Auch, wenn es sich bei der Befragung um eine nicht repräsentative Umfrage handelt, ist ein deutliches Meinungsbild bzw. eine Tendenz erkennbar. Bei direkter Ansprache von Bürgerinnen und
Bürgern, beispielsweise durch den Ortsvorsteher in den Stadtteilen oder, auf dem Jülicher Markt-
platz im Rahmen gezielter Aktionen bzw. im Rahmen des Seniorentages, wurde eine sehr gute Resonanz mit einer hohen Zahl an Rückmeldungen verzeichnet. Daraus lässt sich schließen, dass bei
einer direkten Erklärung und Vorstellung des Bürgerbusses, die Zielgruppe erreicht wird und die
Resonanz sehr hoch ist. Wie sich die tatsächliche Akzeptanz nach Einführung des Bürgerbusses
entwickeln wird, lässt sich vor diesem Hintergrund allerdings nicht sicher einschätzen. Dies ist von
mehreren Faktoren, wie etwas der Anpassung an die Bedürfnisse der Bevölkerung und Aktivitäten
des Vereins, abhängig.
Fazit: Sowohl in den Ortsteilen als auch in der Kernstadt lassen das Umfrageergebnis und Einzelgespräche die Einführung eines Bürgerbus als sinnvolle Ergänzung des ÖPNV erkennen.
Die drei tragenden Säulen eines Bürgerbus-Verkehrs sind ein Verein, eine Verkehrsgesellschaft und
die Kommune. Erst eine gute Zusammenarbeit garantiert einen reibungslosen Busbetrieb. Mit den
ehrenamtlich engagierten Mitarbeitern des Vereins steht und fällt das ganze Konzept. Es ist notwendig, Personen zu finden, die gern und mit Leidenschaft Vereinsaufgaben übernehmen: Sie steuern die Busse und legen in Absprache mit dem Verkehrsunternehmen fest, wo und wann der Bürgerbus fährt und sind verantwortlich für die technische Abwicklung, wie Fahrzeugpflege und Fahrkartenabrechnung. Der Vorstand und dessen Stellvertretung, die Geschäftsführung, die Kassen- und
Schriftführung und mehrere Beisitzer bilden zum Beispiel die personelle Grundausstattung eines
Bürgerbusvereins.
Der Stadtrat hat eine Initialfunktion für den Bürgerbus-Verkehr. Mit einem positiven Beschluss sichert er nicht nur den gegebenenfalls notwendigen Verlustausgleich, sondern schafft damit erst die
Voraussetzung für den Landeszuschuss in Höhe von 40.000,- bis 55.000,- Euro (je nach Fahrzeugausstattung) zum Fahrzeugkauf.
Die Zweckbindungsfrist für einen geförderten Bürgerbus beträgt sieben Jahre oder 300.000 km,
wenn diese bereits nach fünf Jahren erreicht wurden. Die Anschaffungskosten für einen Bürgerbus
liegen etwa bei 35.000,- bis 50.000,- Euro. Insofern soll nun dieser Beschluss der Defizitabdeckung
als Signal für die Gründung des Vereins gefasst werden. Die Organisationspauschale von 5.000,Euro, die dem Bürgerbusverein jährlich gewährt wird, kann nicht zur Deckung des Defizits genutzt
werden.
Im Falle einer Auflösung des Bürgerbusvereins vor Ablauf der Zweckbindungsfrist, muss das Fahrzeug verkauft werden, beispielsweise an einen anderen Bürgerbusverein, und der Verkaufserlös dem
Land NRW zurück erstattet werden. Nach Auskunft des Dachverbandes Pro Bürgerbus NRW e.V.
mussten bisher erst zwei Vereine aufgelöst werden, auf Grund einer fehlerhaften Planung.
Um die Höhe des jährlichen Defizits einschätzen zu können, wurde der Dachverband Pro Bürgerbus
NRW e.V. und das Büro für Verkehrs- und Stadtplanung Rödel & Pachan angesprochen. Laut Auskunft des Vereins Pro Bürgerbus NRW überschreiten die Defizite in der Regel einen Betrag von
5.000,- Euro nicht; es gibt durchaus auch Bürgerbusse, die kostendeckend fahren. Das Büro Rödel
& Pachan erläuterte, dass bei den ihnen bekannten Bürgerbusprojekten in den letzten fünf Jahren
das Defizit zwischen 0,- und 19.000,- Euro betrug. Insofern wird zu einer Defizitabdeckung von
rund 10.000,- Euro pro Jahr geraten. Die Auskunft des Dachverbandes erscheint der Verwaltung
jedoch plausibler, da dieser sich auf die langjährige Erfahrung von 115 Bürgerbusvereinen stützt.
Die genannten Werte des Planungsbüros basieren auf den Nennungen von nur 15 Vereinen.
Sitzungsvorlage 464/2013
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Insgesamt ist die Defizitabdeckung von folgenden Faktoren abhängig:
1. Außergewöhnliche Kosten für eventuelle Reparaturen des Fahrzeugs
2. Einnahmen durch Außenwerbung am Fahrzeug
3. Tarifgestaltung (diese erfolgt durch den Bürgerbusverein)
4. Anzahl der Fahrgäste und Länge der Fahrstrecken der Fahrgäste
Sollten der Stadt zur Gegenfinanzierung eines möglichen Defizits keine Spenden zufließen, müsste
an anderer Stelle im freiwilligen Bereich gekürzt werden.
Konkrete Einnahmequellen eines Vereins, die ein Defizit mindern, sind:
- Werbeeinnahmen
- Fahrgeldeinnahmen
- Schwerbehindertenerstattung nach Sozialgesetzbuch (SGB)
- Spenden
- Mitgliedsbeiträge
- Sonderbusfahrten z. B. für Kindergartengruppen (sind nur nach Genehmigung des Verkehrsunternehmens erlaubt, siehe Personenbeförderungsgesetz § 43 Sonderformen des Linienverkehrs)
Wie in Heimbach bestünde alternativ die Möglichkeit Fahrkarten des Aachener Verkehrsverbundes
(AVV) zu verkaufen. Bei dieser Vorgehensweise hätte der Verein keine Einnahmen durch den
Fahrkartenverkauf, da diese an den AVV weitergeleitet werden, die Fahrpreise werden vom AVV
vorgegeben und die Reparatur- und Benzinkosten werden vom AVV getragen.
Der Linnicher Bürgerbusverein dagegen arbeitet auf eigene Rechnung. Die Einnahmen aus dem
Fahrkartenverkauf und der Beförderung von Kindergartenkindern decken alle anfallenden Kosten.
Auf die im Haushalt der Stadt Linnich eingestellte Defizitabdeckung musste bisher nicht zugegriffen werden.
Voraussetzungen zur Bewilligung der Fördermittel (siehe Anlage)
Erklärung der Stadt zur Übernahme der Betriebskostendefizite
Gründung des Bürgerbusvereins
Erklärung des Bürgerbusvereins, dass der Betrieb mit ehrenamtlich tätigen Fahrern sichergestellt werden kann
jährliche Laufleistung des Bürgerbusfahrzeuges von mindestens 20.000 km
Betrieb des Bürgerbusses auf der Grundlage eines zwischen Bürgerbusverein und Verkehrsunternehmen abgestimmten Linienweg-, Fahrplan- und Tarifkonzeptes
Betreuung des Bürgerbusbetriebes durch ein Verkehrsunternehmen und Übernahme der verkehrlichen Verantwortung
Um den Verein zu entlasten, sollte die Stadt sich als Ansprechpartnerin bereit erklären, dem Verein
unterstützend Hilfestellung zu leisten.
Als nächste Schritte schlägt die Verwaltung vor, die potentiellen Busfahrer/innen anzusprechen und
einen Aufruf über die Presse zu starten, mit dem Ziel bis Mitte 2014 weitere Busfahrer/innen (insgesamt rund 30) und (Vorstands-)Mitglieder zur Vereinsgründung zu finden.
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Wenn beide Voraussetzungen bis Mitte 2014 nicht gegeben sind, wird die Bürgerbus-Initiative beendet.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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x
nein
nein
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