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Mitteilung (13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, -Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath-)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
07.02.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, -Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath-)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 06.02.2012 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 06.03.2012 13. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, -Wasserspeicherkraftwerk Rurtalsperre, Gemeinde Simmerath- Wie Ihnen ja bereits sicherlich aus den zahlreichen Presseberichten bekannt, soll auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Simmerath ein Wasserspeicherkraftwerk mit einer Ausbauleistung von ca. 650 MW errichtet werden. Damit das Projekt realisiert werden kann, ist eine Änderung des o. a. Regionalplanes erforderlich. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2011 die Erarbeitung der 13. Planänderung beschlossen und gleichzeitig die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz NRW durchzuführen. Mit Schreiben vom 13.01.2012, hier eingegangen am 17. 01. 2012, wurden die Träger öffentlicher Belange über die Einleitung des Verfahrens informiert und unter Beifügung der Verfahrensunterlagen gebeten, eine eventuelle Stellungnahme bis zum 20.04.2012 abzugeben. Da das Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau von diesem Bauvorhaben selbst nicht betroffen ist, ist eine Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau nicht erforderlich. Die Anbindung an das Stromnetz ist nur über Hochspannungsnetze möglich. Nach derzeitigem Sachstand werden hier sechs verschiedene Trassen geprüft, wobei das Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau von zwei Trassen betroffen wäre. Die Netzanbindung wird jedoch in einem gesonderten Raumordnungsverfahren behandelt. Sobald diese Unterlagen eingegangen sind, werde ich Sie hierüber unterrichten bzw., falls erforderlich, Ihnen eine Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zur Beratung vorlegen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i.V. - Stolz -