Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:05
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 07.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 453/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
21.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
28.11.2013
Stadtrat
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Einstimmig wie Beschlussvorschlag
Ohne Beschlussempfehlung
(Beratungsbedarf)
Klimaschutzmanager
Anlg.:
60
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes wird, vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschusses, zur
Einführung eines Klimaschutz-Controllings in der Stadt Jülich einen/e Klimaschutzmanager/in eingestellt.
Begründung:
In der Sitzung am 06.12.2012 hat der Stadtrat (Vorlagen-Nr. 522/2012) folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
1. Der Rat beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Über die Umsetzung erforderlicher
Maßnahmen wird im Einzelfall entschieden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu stellen, sofern die erforderlichen Maßnahmen im Haushalt bereitgestellt werden.
Im Rahmen der Antragstellung hat das PTJ, als antragsbearbeitende Stelle nunmehr gefordert, einen
eindeutigen Beschluss des Stadtrates zur „Einstellung eines/r Klimaschutzmanagers/in“ sowie der
Zielrichtung „der Einführung eines Klimaschutz-Controllings“ nachzureichen. Um diesen formalen
Vorgaben zu entsprechen, wird der oben aufgeführte Beschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der im Ratsbeschluss vom 06.12.2012 formulierte Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln hat sich durch Ausweisungen im Haushalt 2013/14 sowie im HSK erübrigt. Hierbei haben sich
jedoch einige Änderungen ergeben, die in den zukünftigen Haushaltsansätzen Berücksichtigung
finden werden.
Zum einen sind nunmehr im Förderantrag förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt rd. 200.000,€ angesetzt worden. Entgegen der bisherigen Ausgangslage von rd. 150.000,- € hat sich ergeben,
dass zum einen sich die reinen Personalkosten durch tarifliche Steigerungen, insbesondere über die
3 Jahre, erhöht haben. Zum anderen sind in den Antrag auch zusätzliche Sachkosten und Kosten für
die Öffentlichkeitsarbeit pauschal aufgenommen worden, die ebenfalls zu 85 % zuwendungsfähig
sind. Wenn diese später in vollem Umfang verausgabt würden, würde sich hierdurch die Belastung
der Stadt (Eigenanteil bisher 22.500,-€) für die Dauer der Zuschussmaßnahme von drei Jahren um
maximal insgesamt 7.500,- € erhöhen.
Zum anderen hat sich durch die erst später mögliche Antragstellung (späte Haushaltsgenehmigung,
komplexe Erarbeitung Förderantrag) die Maßnahme zeitlich nach hinten verschoben. Formal musste
der Maßnahmenbeginn im Förderantrag auf den 01.01.2014 beantragt werden. Da eine Ausschreibung der Stelle erst nach Zuschussbewilligung, deren Zeitpunkt ungewiss ist, erfolgen kann, ist frühestens mit einer Einstellung eines/r Klimaschutzmanagers/in zum 01.07.2014 zu rechnen. Insofern
wird diese Verschiebung in den zukünftigen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen sein.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 453/2013
X
nein
nein
Seite 2