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Sitzungsvorlage (Klimaschutzmanager)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
14.11.13, 17:05
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Klimaschutzmanager) Sitzungsvorlage (Klimaschutzmanager)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 07.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 453/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 21.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Einstimmig wie Beschlussvorschlag Ohne Beschlussempfehlung (Beratungsbedarf) Klimaschutzmanager Anlg.: 60 III SD.Net Beschlussentwurf: Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes wird, vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschusses, zur Einführung eines Klimaschutz-Controllings in der Stadt Jülich einen/e Klimaschutzmanager/in eingestellt. Begründung: In der Sitzung am 06.12.2012 hat der Stadtrat (Vorlagen-Nr. 522/2012) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: 1. Der Rat beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Über die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen wird im Einzelfall entschieden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu stellen, sofern die erforderlichen Maßnahmen im Haushalt bereitgestellt werden. Im Rahmen der Antragstellung hat das PTJ, als antragsbearbeitende Stelle nunmehr gefordert, einen eindeutigen Beschluss des Stadtrates zur „Einstellung eines/r Klimaschutzmanagers/in“ sowie der Zielrichtung „der Einführung eines Klimaschutz-Controllings“ nachzureichen. Um diesen formalen Vorgaben zu entsprechen, wird der oben aufgeführte Beschluss zur Beschlussfassung vorgelegt. Der im Ratsbeschluss vom 06.12.2012 formulierte Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln hat sich durch Ausweisungen im Haushalt 2013/14 sowie im HSK erübrigt. Hierbei haben sich jedoch einige Änderungen ergeben, die in den zukünftigen Haushaltsansätzen Berücksichtigung finden werden. Zum einen sind nunmehr im Förderantrag förderfähige Kosten in Höhe von insgesamt rd. 200.000,€ angesetzt worden. Entgegen der bisherigen Ausgangslage von rd. 150.000,- € hat sich ergeben, dass zum einen sich die reinen Personalkosten durch tarifliche Steigerungen, insbesondere über die 3 Jahre, erhöht haben. Zum anderen sind in den Antrag auch zusätzliche Sachkosten und Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit pauschal aufgenommen worden, die ebenfalls zu 85 % zuwendungsfähig sind. Wenn diese später in vollem Umfang verausgabt würden, würde sich hierdurch die Belastung der Stadt (Eigenanteil bisher 22.500,-€) für die Dauer der Zuschussmaßnahme von drei Jahren um maximal insgesamt 7.500,- € erhöhen. Zum anderen hat sich durch die erst später mögliche Antragstellung (späte Haushaltsgenehmigung, komplexe Erarbeitung Förderantrag) die Maßnahme zeitlich nach hinten verschoben. Formal musste der Maßnahmenbeginn im Förderantrag auf den 01.01.2014 beantragt werden. Da eine Ausschreibung der Stelle erst nach Zuschussbewilligung, deren Zeitpunkt ungewiss ist, erfolgen kann, ist frühestens mit einer Einstellung eines/r Klimaschutzmanagers/in zum 01.07.2014 zu rechnen. Insofern wird diese Verschiebung in den zukünftigen Haushalten entsprechend zu berücksichtigen sein. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 453/2013 X nein nein Seite 2