Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-638/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
05.09.2006
Original
Rat der Stadt Bedburg
21.11.2006
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße / Am Rosenstocka) Beratung und Beschließung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13
Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen
Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer
3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger
öffentlicher Belange und Behörden
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag:
Zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des Beteiligungsverfahrens zur 3.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz sowie § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB vorgetragenen Anregungen wie in
der Anlage aufgeführt, eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b): Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
23. September 2004
(BGBl. I
S. 2414)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes
nebst Begründung und textlichen Festsetzungen hierzu.
vom
21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818),
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 den
Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten
gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom
21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), gefasst.
Planungsziel
ist
die
Verschiebung
bzw.
Ausweisung
zusätzlicher
überbaubarer
Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes zur innerörtlichen Nachverdichtung, damit
einhergehend die Stärkung des Ortskernes und Schonung wertvoller Freiflächen im
„Außenbereich“.
Zusätzlich zu den Festsetzungen aus dem Ursprungsplan soll eine Festsetzung zur Begrenzung
der Wohneinheiten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von einer Wohneinheit pro Wohngebäude sowie
eine Festsetzung der Unzulässigkeit einer wasserungebundenen Versiegelung des Unterbaus für
die Stellflächen und Zufahrten bzw. die ausdrückliche Zulässigkeit einer infiltrationsfähigen
Oberflächenbefestigung der künftig entstehenden Stellflächen und Zufahrten gem. § 9 Abs. 1 Nr.
20 BauGB aufgenommen werden.
Da mit diesem Bauleitverfahren die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
konnte das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) abgewickelt werden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2006 über die beabsichtigte
Bebauungsplanänderung informiert und um Stellungnahme bis zum 11.08.2006 gebeten. Durch
ortsübliche öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2006 wurden die Bürger ebenfalls über die
Planausstellung unterrichtet und es wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 1
Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung vom 26.07.2006 bis zum 28.08.2006 zu jedermanns
Einsichtnahme öffentlich auslag. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass ein Umweltbericht
bzw. eine Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 BauGB entbehrlich war und daher nicht durchgeführt
wurde.
Während des Beteilungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten
Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden.
Anmerkung:
Die Planung tangiert in geringem Maße den geplanten Rad- und Gehwegeausbau der L 279 von
Millendorf nach Kirchherten. Flächen zum Ausbau im Ortseingangsbereich (Ecke Pützer Straße /
Am Rosenstock / Am Fließ) liegen geringfügig innerhalb des Plangeltungsbereiches des
Bebauungsplanes
Nr.
1/Kirchherten,
3.
vereinfachte
Änderung.
Während
des
Beteiligungsverfahrens wurde intensiv mit dem Träger der Straßenbaulast, dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW, über die Umsetzung unter Zugrundelegung der dortigen Detailplanung
diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet und abgestimmt.
Auf der Grundlage der im Anschluss hieran von dort aus abgegebenen Stellungnahme zum
Verfahren vom 04.08.2006 (Anlage zu a), Ziff. 2 - Abwägungsliste) wurden ergänzende
planungsrechtliche Festsetzungen getroffen um sämtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen
und der künftig erforderliche Grunderwerb durch notarielle Beurkundung (verbindliches
Kaufangebot des Eigentümers vom 23.08.2006) sichergestellt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 05.09.2006 (TOP 4) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14.11.2006
----------------------------------Lukas
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister