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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock- a) Beratung und Beschließung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden b) Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock-
a) Beratung und Beschließung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock-
a) Beratung und Beschließung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock-
a) Beratung und Beschließung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden
b) Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-638/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 05.09.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 21.11.2006 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet Ecke Pützer Straße / Am Rosenstocka) Beratung und Beschließung über die während der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der im Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden b) Fassung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch Beschlussvorschlag: Zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des Beteiligungsverfahrens zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2, Ziffer 2, 2. Halbsatz sowie § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB vorgetragenen Anregungen wie in der Anlage aufgeführt, eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b): Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes nebst Begründung und textlichen Festsetzungen hierzu. vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818), gefasst. Planungsziel ist die Verschiebung bzw. Ausweisung zusätzlicher überbaubarer Grundstücksflächen innerhalb des Plangebietes zur innerörtlichen Nachverdichtung, damit einhergehend die Stärkung des Ortskernes und Schonung wertvoller Freiflächen im „Außenbereich“. Zusätzlich zu den Festsetzungen aus dem Ursprungsplan soll eine Festsetzung zur Begrenzung der Wohneinheiten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB von einer Wohneinheit pro Wohngebäude sowie eine Festsetzung der Unzulässigkeit einer wasserungebundenen Versiegelung des Unterbaus für die Stellflächen und Zufahrten bzw. die ausdrückliche Zulässigkeit einer infiltrationsfähigen Oberflächenbefestigung der künftig entstehenden Stellflächen und Zufahrten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB aufgenommen werden. Da mit diesem Bauleitverfahren die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht berührt werden, konnte das Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) abgewickelt werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.07.2006 über die beabsichtigte Bebauungsplanänderung informiert und um Stellungnahme bis zum 11.08.2006 gebeten. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2006 wurden die Bürger ebenfalls über die Planausstellung unterrichtet und es wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 1 Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung vom 26.07.2006 bis zum 28.08.2006 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auslag. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass ein Umweltbericht bzw. eine Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 BauGB entbehrlich war und daher nicht durchgeführt wurde. Während des Beteilungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Anmerkung: Die Planung tangiert in geringem Maße den geplanten Rad- und Gehwegeausbau der L 279 von Millendorf nach Kirchherten. Flächen zum Ausbau im Ortseingangsbereich (Ecke Pützer Straße / Am Rosenstock / Am Fließ) liegen geringfügig innerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten, 3. vereinfachte Änderung. Während des Beteiligungsverfahrens wurde intensiv mit dem Träger der Straßenbaulast, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, über die Umsetzung unter Zugrundelegung der dortigen Detailplanung diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet und abgestimmt. Auf der Grundlage der im Anschluss hieran von dort aus abgegebenen Stellungnahme zum Verfahren vom 04.08.2006 (Anlage zu a), Ziff. 2 - Abwägungsliste) wurden ergänzende planungsrechtliche Festsetzungen getroffen um sämtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und der künftig erforderliche Grunderwerb durch notarielle Beurkundung (verbindliches Kaufangebot des Eigentümers vom 23.08.2006) sichergestellt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 05.09.2006 (TOP 4) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.11.2006 ----------------------------------Lukas ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister