Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-638/2006
Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä.
Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. v. Änderung - §§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch
Lfd. Stellungnahme von, vom
Nr.
Bergamt Düren vom
1
24.07.2006
2
Landesbetrieb
Straßenbau NRW
vom 04.08.2006
Inhalt der Stellungnahme
ich weise darauf hin, dass das
Plangebiet
im
Bereich
braunkohlenbergbaubedingter
großflächiger
Grundwasserbeeinflussung
liegt.
Deshalb
wird
gebeten,
die
entsprechende
Bergwerkgesellschaft,
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935
Köln,
an
dem
weiteren
Bauleitverfahren zu beteiligen.
Gegen eine Bebauung des Plangebietes
gem. Variante 2 „Einzelhausbebauung“
(Planungsgruppe MWM, 02.08.2006)
bestehen
keine
grundsätzlichen
Bedenken.
Abwägung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Die RWE Power AG wurde im Verfahren .... die Mitteilung zur Kenntnis
ebenfalls
beteiligt.
Die
dortige zu nehmen ..
Stellungnahme liegt zwischenzeitlich mit
Schreiben vom 03.08.2006 vor.
Aufgrund eines Telefonates mit Herrn
Friesen vom Landesbetrieb Straßenbau
wurden Varianten im Hinblick auf die
künftige Anlage eine Gehweges entlang
des Planungsbereiches diskutiert; dies
betraf
insbesondere
die
geplante
Errichtung von 2 Doppelhaushälften im
Einmündungsbereich „Am Rosenstock“
und „Pützer Straße“ und die damit
verbundene verkehrliche Regelung i.V.m.
der Errichtung von Garagen bzw.
Zufahrten zum geplanten Eckgrundstück.
Die Verwaltung hat daraufhin
das
beauftragte
Planungsbüro
mit
der
Entwicklung
von
Alternativ-Varianten
beauftragt. Diese sind als Anlage zur
Vorlage beigefügt. Variante 2 wird hier
seitens
der
Verwaltung
aus
städtebaulicher Sicht bevorzugt, da hier
.... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und aufgrund der im
Vorfeld erfolgten Gespräche
und
der
abgestimmten
Planungsvarianten
den
Bebauungsplan im Rahmen der
Variante 2 fortzuführen.
WP7-638/2006
Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä.
letztendlich
auch
die
Erschließungssituation
für
das
hinterliegende Grundstück entzerrt wird
und die Planung des Landesbetriebes
auch im Hinblick auf mögliche verkehrliche
Behinderungen Rechnung trägt.
Die
im
beigefügten
Planauszug
dargestellten Flächen (blaue Schraffur)
werden für den geplanten Ausbau der L
279 mit Neubau eines Rad- /Gehweges
benötigt. Diese Flächen sollen bereits
bei
der
Aufstellung
des
Bebauungsplanes in geeigneter Weise
für den geplanten Ausbau gesichert
werden.
Zwischenzeitlich lag der Verwaltung ein
notarieller Kaufvertrag im Rahmen des
Vorkaufsrechtes nach dem Baugesetzbuch
vor. Eine Teilfläche des Grundstückes, der
auch den geplanten Rad/Gehweg tangiert,
wurde veräußert. Im Rahmen der
Ausübung des Vorkaufsrechtes hätten die
Flächen bereits frühzeitig erworben
werden können. Um jedoch die zeitliche
Verzögerung im Rahmen des Erwerbs für
den Käufer zu minimieren und das
Verfahren
zur
Ausübung
des
Vorkaufsrechtes
nach
§
24
ff
Baugesetzbuch zu vermeiden, wurde im
Rahmen einer notariellen Sicherung
(verbindliches Kaufangebot des künftigen
Eigentümers an die Stadt Bedburg für die
erforderlichen Flächen/Beurkundung am
23.08.2006)
durch
Eintragung
im
Grundbuch zugunsten der Stadt Bedburg
die
spätere
Inanspruchnahme
der
geforderten Teilflächen (46 qm) aus dem
planfestgestellten
Bereich
dieses
Bebauungsplanes die Herstellung eines
neuen Rad- /Gehweges und der Ausbau
Beim Ausbau der L 279 muss im der L 279 gesichert.
nordwestlichen
Bereich
des In diesem Vertrag wurde ebenfalls eine
Plangebietes die dort vorhandene Hecke Regelung bezüglich der dort derzeit
.... die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen und festzustellen,
dass
die
Flächen
zwischenzeitlich privatrechtlich
gesichert
wurden.
Ferner
werden
die
Flächen
im
Bebauungsplan entsprechend
als Verkehrsflächen, soweit
betroffen, ausgewiesen.
WP7-638/2006
3
RWE Power vom
03.08.2006
Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä.
teilweise überplant werden.
vorhandenen Hecke und deren teilweiser
Beseitigung getroffen.
Aufgrund der geplanten Querungshilfe in
der L 279 sowie der Einmündung der
Straße „Am Rosenstock“ in die L 279
kann einer direkten Zufahrt aus dem
Plangebiet zur L 279 nicht zugestimmt
werden., sollte die Zufahrt des
Plangebietes
zur
Straße
„Am
Rosenstock“ südlich des geplanten
Ausrundungsradius der Einmündung
„Am Rosenstock“ / L 279 festgesetzt
werden.
.... die Mitteilung zur Kenntnis
Variante 2 der entwickelten Alternative soll zu nehmen und der Anregung
in die Planung übernommen werden, um zu entsprechen.
die Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs auf der L 279 nicht zu gefährden.
Die Stellung und Zufahrt zur künftigen
Garage
wird
daher
entsprechend
festgesetzt.
Ergänzend wird durch entsprechende
textliche Festsetzung die Zufahrt zum
Plangebiet
südlich
des
geplanten
Ausrundungsradius der Einmündung „Am
Rosenstock“ festgesetzt.
Wir weisen darauf hin, dass die
Bodenkarte des Landes NordrheinWestfalen, Blatt L4904 im gesamten
Plangebiet
Böden
ausweist,
die
humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln
die Bodenschichten auf kurzer Distanz in
ihrer Verarbeitung und Mächtigkeit, so
dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung
diese
Böden
mit
unterschiedlichen Setzungen reagieren
können. Das gesamte Plangebiet ist
daher wegen der Baugrundverhältnisse
gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche
zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Ein Hinweis sowie in der Folge eine .... die Mitteilung zur Kenntnis
entsprechende Festsetzung wird in den zu nehmen und der Anregung
Bebauungsplan wie folgt aufgenommen:
zu entsprechen..
Hinweis:
Die Bodenkarte des Landes NordrheinWestfalen, Blatt L4904 weist im gesamten
Plangebiet Böden aus, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer
Verarbeitung und Mächtigkeit, so dass
selbst bei einer gleichmäßigen Belastung
diese
Böden
mit
unterschiedlichen
Setzungen reagieren können.
Festsetzung:
Das gesamte Plangebiet wird wegen der
Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr.
WP7-638/2006
Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN
1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau“ und der DIN
18196
„Erdund
Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten.
4
Erftverband vom
31.07.2006
Gegen die Maßnahmen bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn
nachfolgende Hinweise und Anregungen
berücksichtigt werden:
Gem.
§
51a
LWG
ist
Niederschlagswasser zu versickern,
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer
einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch
den starken Oberflächenabfluss und zur
Verringerung
der
nachfolgenden
Gewässerbelastung
sollten
im
Plangebiet
versickerungsfördernde
Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen
zur
Speicherung
und
Nutzung
festgesetzt
werden.
Gerade
in
Wohnsiedlungen bieten sich hier für die
jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von
Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die
Versickerung
vor
Ort
und
die
Reduzierung von versiegelten Flächen.
Aber auch die offenfugige Pflasterung
der Wege- und Hofflächen, die Anlage
1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei
deren
Bebauung
ggf.
bauliche
Maßnahmen,
insbesondere
im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
„Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau“ und der DIN 18196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für
bautechnische
Zwecke“
sowie
die
Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
.... die Mitteilung zur Kenntnis
zu
nehmen
und
den
Anregungen entsprechend dem
Abwägungsvorschlag
zu
entsprechen.
Das Plangebiet ist größtenteils bereits
erschlossen und
bebaut
und
die
Erschließung wird über das vorhandene
Kanalisationsnetz im Rahmen eines
Mischsystems sichergestellt. Die neu
entstehenden
Grundstücke
verfügen
darüber hinaus nur über geringe
Grundstücksgrößen,
sodass
Versickerungsflächen lediglich bedingt zur
Verfügung stehen. Insofern findet hier § 51
a
Abs.
3
Landeswassergesetz
Anwendung,
Dennoch werden durch Hinweis im
Bebauungsplan
versickerungsfördernde
Maßnahmen empfohlen.
Ferner wird eine offenfugige Pflasterung
der Garageneinfahrten festgesetzt.
WP7-638/2006
Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä.
von
Einstaudächern,
Gründächern,
Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten
sie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die
Sammlung/Zwischenspeicherung
zur
Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw.
Gartenbewässerung, zur Reinigung der
Hofflächen
etc.
eine
ökologische
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung
des Regenwassers.