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Beschlussvorlage (Abwägungsliste WP7-638/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abwägungsliste  WP7-638/2006) Beschlussvorlage (Abwägungsliste  WP7-638/2006) Beschlussvorlage (Abwägungsliste  WP7-638/2006) Beschlussvorlage (Abwägungsliste  WP7-638/2006) Beschlussvorlage (Abwägungsliste  WP7-638/2006)

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Inhalt der Datei

WP7-638/2006 Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä. Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 1/Kirchherten, 3. v. Änderung - §§ 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 Ziffer 3 Baugesetzbuch Lfd. Stellungnahme von, vom Nr. Bergamt Düren vom 1 24.07.2006 2 Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 04.08.2006 Inhalt der Stellungnahme ich weise darauf hin, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerkgesellschaft, RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitverfahren zu beteiligen. Gegen eine Bebauung des Plangebietes gem. Variante 2 „Einzelhausbebauung“ (Planungsgruppe MWM, 02.08.2006) bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Abwägung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Die RWE Power AG wurde im Verfahren .... die Mitteilung zur Kenntnis ebenfalls beteiligt. Die dortige zu nehmen .. Stellungnahme liegt zwischenzeitlich mit Schreiben vom 03.08.2006 vor. Aufgrund eines Telefonates mit Herrn Friesen vom Landesbetrieb Straßenbau wurden Varianten im Hinblick auf die künftige Anlage eine Gehweges entlang des Planungsbereiches diskutiert; dies betraf insbesondere die geplante Errichtung von 2 Doppelhaushälften im Einmündungsbereich „Am Rosenstock“ und „Pützer Straße“ und die damit verbundene verkehrliche Regelung i.V.m. der Errichtung von Garagen bzw. Zufahrten zum geplanten Eckgrundstück. Die Verwaltung hat daraufhin das beauftragte Planungsbüro mit der Entwicklung von Alternativ-Varianten beauftragt. Diese sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Variante 2 wird hier seitens der Verwaltung aus städtebaulicher Sicht bevorzugt, da hier .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der im Vorfeld erfolgten Gespräche und der abgestimmten Planungsvarianten den Bebauungsplan im Rahmen der Variante 2 fortzuführen. WP7-638/2006 Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä. letztendlich auch die Erschließungssituation für das hinterliegende Grundstück entzerrt wird und die Planung des Landesbetriebes auch im Hinblick auf mögliche verkehrliche Behinderungen Rechnung trägt. Die im beigefügten Planauszug dargestellten Flächen (blaue Schraffur) werden für den geplanten Ausbau der L 279 mit Neubau eines Rad- /Gehweges benötigt. Diese Flächen sollen bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in geeigneter Weise für den geplanten Ausbau gesichert werden. Zwischenzeitlich lag der Verwaltung ein notarieller Kaufvertrag im Rahmen des Vorkaufsrechtes nach dem Baugesetzbuch vor. Eine Teilfläche des Grundstückes, der auch den geplanten Rad/Gehweg tangiert, wurde veräußert. Im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechtes hätten die Flächen bereits frühzeitig erworben werden können. Um jedoch die zeitliche Verzögerung im Rahmen des Erwerbs für den Käufer zu minimieren und das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 ff Baugesetzbuch zu vermeiden, wurde im Rahmen einer notariellen Sicherung (verbindliches Kaufangebot des künftigen Eigentümers an die Stadt Bedburg für die erforderlichen Flächen/Beurkundung am 23.08.2006) durch Eintragung im Grundbuch zugunsten der Stadt Bedburg die spätere Inanspruchnahme der geforderten Teilflächen (46 qm) aus dem planfestgestellten Bereich dieses Bebauungsplanes die Herstellung eines neuen Rad- /Gehweges und der Ausbau Beim Ausbau der L 279 muss im der L 279 gesichert. nordwestlichen Bereich des In diesem Vertrag wurde ebenfalls eine Plangebietes die dort vorhandene Hecke Regelung bezüglich der dort derzeit .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass die Flächen zwischenzeitlich privatrechtlich gesichert wurden. Ferner werden die Flächen im Bebauungsplan entsprechend als Verkehrsflächen, soweit betroffen, ausgewiesen. WP7-638/2006 3 RWE Power vom 03.08.2006 Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä. teilweise überplant werden. vorhandenen Hecke und deren teilweiser Beseitigung getroffen. Aufgrund der geplanten Querungshilfe in der L 279 sowie der Einmündung der Straße „Am Rosenstock“ in die L 279 kann einer direkten Zufahrt aus dem Plangebiet zur L 279 nicht zugestimmt werden., sollte die Zufahrt des Plangebietes zur Straße „Am Rosenstock“ südlich des geplanten Ausrundungsradius der Einmündung „Am Rosenstock“ / L 279 festgesetzt werden. .... die Mitteilung zur Kenntnis Variante 2 der entwickelten Alternative soll zu nehmen und der Anregung in die Planung übernommen werden, um zu entsprechen. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 279 nicht zu gefährden. Die Stellung und Zufahrt zur künftigen Garage wird daher entsprechend festgesetzt. Ergänzend wird durch entsprechende textliche Festsetzung die Zufahrt zum Plangebiet südlich des geplanten Ausrundungsradius der Einmündung „Am Rosenstock“ festgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes NordrheinWestfalen, Blatt L4904 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verarbeitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Ein Hinweis sowie in der Folge eine .... die Mitteilung zur Kenntnis entsprechende Festsetzung wird in den zu nehmen und der Anregung Bebauungsplan wie folgt aufgenommen: zu entsprechen.. Hinweis: Die Bodenkarte des Landes NordrheinWestfalen, Blatt L4904 weist im gesamten Plangebiet Böden aus, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verarbeitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Festsetzung: Das gesamte Plangebiet wird wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. WP7-638/2006 Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. 4 Erftverband vom 31.07.2006 Gegen die Maßnahmen bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn nachfolgende Hinweise und Anregungen berücksichtigt werden: Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau“ und der DIN 18196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen entsprechend dem Abwägungsvorschlag zu entsprechen. Das Plangebiet ist größtenteils bereits erschlossen und bebaut und die Erschließung wird über das vorhandene Kanalisationsnetz im Rahmen eines Mischsystems sichergestellt. Die neu entstehenden Grundstücke verfügen darüber hinaus nur über geringe Grundstücksgrößen, sodass Versickerungsflächen lediglich bedingt zur Verfügung stehen. Insofern findet hier § 51 a Abs. 3 Landeswassergesetz Anwendung, Dennoch werden durch Hinweis im Bebauungsplan versickerungsfördernde Maßnahmen empfohlen. Ferner wird eine offenfugige Pflasterung der Garageneinfahrten festgesetzt. WP7-638/2006 Abwägungsliste Nr.1/Kirchherten, 3. v.Ä. von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologische sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.