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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 529/2014 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 24.11.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 26.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 09.12.2014 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp Finanzielle Auswirkungen: Kosten in € Erträge in €: 40.385 : - Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb 811000 Immobilienwirtschaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Tariferhöhungen laufend jährlich X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Besetzung der Stelle einer Technikerin/eines Technikers (Vollzeit, E 9) bei den Stadtwerken wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen Begründung: Im Frühjahr 2015 geht ein technischer Mitarbeiter der Stadtwerke in Rente. Die Stelle ist dabei das Bindeglied zwischen der selbstständig wirtschaftenden Rohrnetzabteilung und der Wasserversorgung. Ferner obliegt ihr die Koordination und die Abrechnung der Wasserleitungssanierung mit einem Gesamtvolumen von über 1 Million Euro. Die Betriebsleitung der Stadtwerke hat in den zurückliegenden Jahren die Arbeitsabläufe innerhalb der jeweiligen Betriebszweige sehr stark gestrafft. Die damit einhergehende Einsparung von drei Ingenieurstellen war nur durch technische sowie organisatorische Verdichtung der jeweiligen Aufgabenbereiche möglich. Letztlich besteht damit kein Spielraum für weitere Personaleinsparungen. Die Stelle finanziert sich aus der Wasserversorgung. Die Einstellung einer Technikerin/eines Technikers ist zwingend erforderlich. Nachrichtlich wird informiert, dass auch die Stelle mit der V 395/2013 neu ausgeschrieben wird, weil das Arbeitsverhältnis des neueingestellten Mitarbeiters vorzeitig endete. (Erner) -2-