Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
23.05.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 25.04.2012
Vorlagen-Nr.: 3/2012 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.05.2012
12.06.2012
26.06.2012
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher
Straße/Urbanusstraße“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.02.2012 den Aufstellungsbeschluss
zum o. a. Bebauungsplan gefasst, dem Planentwurf zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, in
Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planänderung war erforderlich, um die geplante Nutzungsänderung der Tennishalle realisieren
zu können.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde im Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau am 24.02.2012 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 12.03.2012 bis einschließlich
12.04.2012 stattgefunden. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.02.2012 um Abgabe
einer Stellungnahme bis 26.03.2012 gebeten. Auch hier sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Ich schlage Ihnen von daher nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung
zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes haben sich auf rund 350,00 € belaufen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kostenstelle 5110101 bereit.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher
Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen
Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-