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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
23.05.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“;
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen 	der Offenlage
	b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“;
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen 	der Offenlage
	b) Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 25.04.2012 Vorlagen-Nr.: 3/2012 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.05.2012 12.06.2012 26.06.2012 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, "Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.02.2012 den Aufstellungsbeschluss zum o. a. Bebauungsplan gefasst, dem Planentwurf zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planänderung war erforderlich, um die geplante Nutzungsänderung der Tennishalle realisieren zu können. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau am 24.02.2012 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 12.03.2012 bis einschließlich 12.04.2012 stattgefunden. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.02.2012 um Abgabe einer Stellungnahme bis 26.03.2012 gebeten. Auch hier sind keine Stellungnahmen eingegangen. Ich schlage Ihnen von daher nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes haben sich auf rund 350,00 € belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Kostenstelle 5110101 bereit. III. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, 10. Änderung, „Ecke Maubacher Straße/Urbanusstraße“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-