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Sitzungsvorlage (Städtische Altpapiersammlung ab 2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
07.10.2013
Erstellt
26.09.13, 17:05
Aktualisiert
26.09.13, 17:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Ca/Wo Jülich, 20.09.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 360/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 07.10.2013 TOP Ergebnisse Städtische Altpapiersammlung ab 2015 Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: In seiner Sitzung vom 22.03.2013 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) beschlossen, die Verwertung des Altpapiers für alle verbandsangehörigen Kommunen zum 01.01.2015 entsprechend § 5 Abs. 6 LAbfG wieder in die Zuständigkeit des ZEW zurückzunehmen. Mit Schreiben vom 10.07.2013 hat der ZEW von seinem Recht Gebrauch gemacht und die vom Kreis Düren in seiner damaligen Zuständigkeit am 08.12.2003 erteilten Übertragung widerrufen. Damit ist die Stadt Jülich verpflichtet, ihr Altpapier ab dem 01.01.2015 dem ZEW zur Verwertung zu überlassen. Sammlung und Transport bleiben in ihrer Zuständigkeit und müssen deshalb im Jahr 2014 neu ausgeschrieben werden. Aufgrund der bisherigen Drittbeauftragung für Sammlung, Transport sowie der Verwertung erlöst die Stadt Jülich derzeit jährlich Einnahmen in Höhe von 63.800,- Euro. Dieser Betrag wird unabhängig vom Marktgeschehen eingenommen und beinhaltet Sammlung, Transport, kostenlose Gestellung der blauen Tonnen und Verwertung des Altpapiers. Die Vergütung fliest mindernd in die Kalkulation der jährlichen Müllgebühren ein. Der ZEW wird ab dem 01.01.2015 der Stadt Jülich für ihr angeliefertes Altpapier eine Vergütung zahlen. Auf Anfrage beim ZEW konnte für 2015 noch keine Vergütungsangabe pro Gewichtstonne mitgeteilt werden. Dies bedeutet für die Stadt Jülich, dass die bisher fixe Einnahme von 63.800,- € durch eine bisher noch unbekannte Vergütungseinnahme, abzüglich der entstehenden Kosten für Sammlung, Transport und Gestellung der blauen Tonnen, ersetzt wird. Da die Einnahmen aus der Papierverwertung durch den ZEW jedoch künftig schwankend sein werden, ist keine konstante Einnahme mehr zu erzielen. Sollten die Vergütungszahlungen des ZEW, abzüglich der der Stadt ent- stehenden Kosten, nicht zu Einnahmen in der oben genannten Höhe führen, erbringt die Differenz ein Defizit für die Gebührenkalkulation. Die Altpapiersammlung umfasst auch die Verpackungsabfälle der Dualen Systeme (Kartonnagen); sie werden innerhalb der städtischen Altpapiersammlung miterfasst. Anders als bisher, wird die Stadt mit 10 Dualen Systemen Verträge schließen müssen, um deren Vergütung für die Miteinsammlung entsprechend ihrer Anteile zu erhalten. Die Höhe der zu erwartenden Pro-EinwohnerVergütung wird derzeit recherchiert. Diesen Einnahmen steht aber der Mehraufwand für die Abrechnungen entgegen. Beim derzeitigen Auftragnehmer sind Jülicher Vereine als Lader für die städtische Papiersammlung beschäftigt um die Vereinskasse zu unterstützen. Die Beschäftigung der Vereine als Lader beim künftigen Auftragnehmer für Sammlung und Transport kann bei einer europaweiten Ausschreibung jedoch nicht als obligatorisches Zuschlagskriterium berücksichtigt werden. Sollte seitens der Vereine auch ab 2015 weiterhin Interesse an der Sammeltätigkeit bestehen, liegt die Einbindung der Vereine allein in der Bereitschaft des zukünftigen Auftragnehmers. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 360/2013 Seite 2