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Mitteilung (Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
07.10.2013
Erstellt
07.10.13, 17:04
Aktualisiert
07.10.13, 17:04
Mitteilung (Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Gc/Sa Jülich, 07.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 403/2013 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 07.10.2013 TOP Ergebnisse Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4 Anlg.: 1 SD.Net Mitteilungstext: Die Firma Siep hat die Abgrabung des Teilbereichs 4 bei der zuständigen Behörde des Kreises Düren als Planfeststellungsvorhaben gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Der Antrag hat bei der Stadt Jülich in der Zeit vom 5.8.2013 bis zum 4.9.2013 (veröffentlicht im Jülich Magazin Nr. 15) zur Einsicht ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Stadt Jülich ist als Träger Öffentlicher Belange ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert. Das Vorhabengebiet wird im Norden von der B 56 und im Nordosten vom Altdorf-KirchbergKoslarer Mühlenteich begrenzt. Im Südosten liegt das Gut Linzenich, im Westen grenzen die ehemalige L 14, die Güterbahnlinie, Äcker und die Wohnbebauung „Am Weihberg“. Zum Zwecke der Abgrabung wurde das städtische Grundstück Gemarkung Bourheim, Flur 5, Flurstück 396, an den Vorhabenträger verkauft. Für die Durchführung der Abgrabung ist ein Zeitraum von 15 Jahren geplant. Gegen die beabsichtigte Abgrabung bestehen keine Bedenken.