Daten
Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
07.10.2013
Erstellt
07.10.13, 17:04
Aktualisiert
07.10.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Gc/Sa
Jülich, 07.10.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 403/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
07.10.2013
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Ergebnisse
Kiesabgrabung der Firma Siep, Teilbereich 4
Anlg.: 1
SD.Net
Mitteilungstext:
Die Firma Siep hat die Abgrabung des Teilbereichs 4 bei der zuständigen Behörde des Kreises
Düren als Planfeststellungsvorhaben gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz beantragt.
Der Antrag hat bei der Stadt Jülich in der Zeit vom 5.8.2013 bis zum 4.9.2013 (veröffentlicht im
Jülich Magazin Nr. 15) zur Einsicht ausgelegen. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Die Stadt Jülich ist als Träger Öffentlicher Belange ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert.
Das Vorhabengebiet wird im Norden von der B 56 und im Nordosten vom Altdorf-KirchbergKoslarer Mühlenteich begrenzt. Im Südosten liegt das Gut Linzenich, im Westen grenzen die
ehemalige L 14, die Güterbahnlinie, Äcker und die Wohnbebauung „Am Weihberg“.
Zum Zwecke der Abgrabung wurde das städtische Grundstück Gemarkung Bourheim, Flur 5,
Flurstück 396, an den Vorhabenträger verkauft.
Für die Durchführung der Abgrabung ist ein Zeitraum von 15 Jahren geplant.
Gegen die beabsichtigte Abgrabung bestehen keine Bedenken.