Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 444/2014
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 14.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
27.10.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.11.2014
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Grünfläche
vor der Peter-May-Halle in Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
700,00
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb
3102022
Immobilienwirtschaft
Unterhaltung Außenanlage
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines Walnussbaumes (Juglans regia) im Bereich der Grünfläche vor der Peter-MayHalle in Köttingen, Franz-Lehnen-Straße, wird laut § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt
Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat die Kontrolle seines Baumbestandes ausgeschrieben
und im Ergebnis an den Baumpflegebetrieb Menke, 50825 Köln vergeben (V 604/2013). Im
Rahmen der von der Firma Menke durchgeführten regelmäßigen Baumkontrollen ist bei dem
Walnussbaum auf der Grünfläche vor der Peter-May-Halle in Köttingen Handlungsbedarf zur
Herstellung der Verkehrssicherheit festgestellt worden.
Der Baum mit einem Stammumfang von 220 cm weist eine offene Höhlung am Stammfuß und
mehrere Faulstellen mit Auftreten von Pilzfruchtkörpern des Zottingen Schillerporlings (Inonotus
hispidus) in der Krone auf. Mehrere Äste über dem dort verlaufenden Fußweg sind betroffen und
müssten stark zurückgeschnitten werden. Da der Walnussbaum jedoch kein guter Abschotter ist
und auf Schnittmaßnahmen nicht gut reagiert, ist hier zur Wiederherstellung der dauerhaften
Verkehrssicherheit eine Fällung vorzunehmen.
Da der Walnussbaum in der Grünanlage nicht als Solitär steht, wird der entstehende Platz von
den in unmittelbarer Nähe stehenden Bäumen und Sträuchern zur Schließung der Lücke genutzt.
Der Standort des Baumes ist auf der Flurkarte (Anlage 1) gekennzeichnet. Die Fotos der Anlage 2
zeigen die Schäden des Walnussbaums.
In Vertretung
(Hallstein)
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