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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Grünfläche vor der Peter-May-Halle in Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
13.11.14, 15:06
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Grünfläche vor der Peter-May-Halle in Köttingen) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Grünfläche vor der Peter-May-Halle in Köttingen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 444/2014 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 14.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 27.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.11.2014 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Bereich der Grünfläche vor der Peter-May-Halle in Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 700,00 Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb 3102022 Immobilienwirtschaft Unterhaltung Außenanlage Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung eines Walnussbaumes (Juglans regia) im Bereich der Grünfläche vor der Peter-MayHalle in Köttingen, Franz-Lehnen-Straße, wird laut § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat die Kontrolle seines Baumbestandes ausgeschrieben und im Ergebnis an den Baumpflegebetrieb Menke, 50825 Köln vergeben (V 604/2013). Im Rahmen der von der Firma Menke durchgeführten regelmäßigen Baumkontrollen ist bei dem Walnussbaum auf der Grünfläche vor der Peter-May-Halle in Köttingen Handlungsbedarf zur Herstellung der Verkehrssicherheit festgestellt worden. Der Baum mit einem Stammumfang von 220 cm weist eine offene Höhlung am Stammfuß und mehrere Faulstellen mit Auftreten von Pilzfruchtkörpern des Zottingen Schillerporlings (Inonotus hispidus) in der Krone auf. Mehrere Äste über dem dort verlaufenden Fußweg sind betroffen und müssten stark zurückgeschnitten werden. Da der Walnussbaum jedoch kein guter Abschotter ist und auf Schnittmaßnahmen nicht gut reagiert, ist hier zur Wiederherstellung der dauerhaften Verkehrssicherheit eine Fällung vorzunehmen. Da der Walnussbaum in der Grünanlage nicht als Solitär steht, wird der entstehende Platz von den in unmittelbarer Nähe stehenden Bäumen und Sträuchern zur Schließung der Lücke genutzt. Der Standort des Baumes ist auf der Flurkarte (Anlage 1) gekennzeichnet. Die Fotos der Anlage 2 zeigen die Schäden des Walnussbaums. In Vertretung (Hallstein) -2-