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Sitzungsvorlage (Trainings- und Spielbetrieb Viktoria Koslar)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
07.11.13, 17:04
Aktualisiert
07.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Trainings- und Spielbetrieb Viktoria Koslar) Sitzungsvorlage (Trainings- und Spielbetrieb Viktoria Koslar)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 31.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 428/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 14.11.2013 TOP Ergebnisse Trainings- und Spielbetrieb Viktoria Koslar Anlg.: V 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Da der Kunstrasenplatz in Koslar bis auf Weiteres gesperrt ist, müssen für die 15 Mannschaften des SV Viktoria Koslar Trainings- und Spielzeiten auf den beiden Tennenplätzen in Jülich und dem Tennenplatz in Broich bereitgestellt werden. In der Sportstättenkommission hat die Verwaltung ihre diesbezügliche Planung vorgestellt. Sie sieht vor, dass die Trainingspläne der diese drei Plätze nutzenden Vereine beibehalten werden und die freien Zeiten der Viktoria zur Verfügung gestellt werden. Der Platz in Koslar wird zum Training täglich rd. 5 Stunden = 25 Wochenstunden genutzt. Auf den drei o.g. Plätzen können der Viktoria Stunden mindestens im gleichen Umfang angeboten werden. Einen Trainingsplan für diese Zeiten muss die Viktoria selber erstellen. Die Spiele können in Jülich ausgetragen werden. Weitere Erläuterungen können in der Sitzung erfolgen. Die Sportstättenkommission ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Die Trainingspläne wurden den betroffenen Vereinen zur Kenntnis gegeben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 428/2013 x nein nein Seite 2