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Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
23.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen) Allgemeine Vorlage (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 22.03.2012 Vorlagen-Nr.: 22/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 27.03.2012 18.04.2012 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen I. Sach- und Rechtslage: Nach § 10 Absatz 1 Weiterbildungsgesetz NRW sind kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und mittlere kreisangehörige Städte verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 Absatz 2 Weiterbildungsgesetz NRW können mittlere kreisangehörige Städte diese Aufgabe an den Kreis übertragen. Nach Absatz 3 dieses Gesetzes ist der Kreis für den Bereich der übrigen kreisangehörigen Gemeinden verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Seit vielen Jahren wird das Angebot der Volkshochschule im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit dem abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Gemeinde Kreuzau durch den Kreis Düren sichergestellt. in diesem Vertrag ist geregelt, dass bis zum 30.06. eines Jahres eine Kündigung zum 31.12. desselben Jahres erfolgen kann, wenn eine oder mehrere beteiligte Kommunen beabsichtigen, eine Volkshochschule in eigener Verantwortung zu errichten und zu betreiben. In den bisherigen Gesprächen wurde bestätigt, dass man darüber hinaus an eine Auflösung der Kreis-VHS zum 31.07.2012 denke, um ab dem neuen Semester mit der neuen VHS Rur-Eifel starten zu können. Aktuell werden die entsprechenden Räume im Schulzentrum (vorrangig in der Realschule) und im Bürgerhaus kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind seitens der Gemeinde Kreuzau die nicht durch die Erträge gedeckten Aufwendungen im Bereich der Kreis-Volkshochschule zu erstatten. Für das Jahr 2012 beläuft sich die Vorauszahlung auf 51.454,80 Euro. Zwischenzeitlich hat es verschiedene Gespräche gegeben mit dem Ziel, die Kosten der Gemeinden in diesem Bereich zu senken. Angestrebt wurde zunächst eine Beteiligung der KreisVHS an den Raumkosten. In diesem Zusammenhang wurde unter Anderem aber auch darüber diskutiert, die Volkshochschulen des Kreises und der Stadt Düren zusammen zu legen, wenn sich hieraus Einsparungen ergeben. Nunmehr hat die Stadt Düren angeboten, mit den umliegenden Kommunen eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, um schon ab dem Sommersemester 2012 das Volkshochschulangebot zu übernehmen. Die Kosten könnten dann bei gleichbleibendem Angebot nach einer Berechnung der Stadt Düren auf zunächst 27.054,99 Euro in 2013 reduziert werden. Im Jahr 2014 wären noch 25.463,52 Euro zu zahlen und 2015 würden sich die Kosten auf 19.451,30 Euro belaufen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass die Räumlichkeiten weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das Schreiben der Stadt Düren mit der vorbereiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Anzumerken ist, dass sich nach jetzigem Kenntnisstand die meisten Kommunen des Kreises dem Angebot der Stadt Düren anschließen werden. Allen Verwaltungskräften und pädagogischen Kräften, die zurzeit im Rahmen der Volkshochschule beim Kreis Düren beschäftigt sind, soll ein Angebot gemacht werden, mit vergleichbarem Aufgabengebiet zur Stadt Düren zu wechseln. Für den Nordkreis wird voraussichtlich die Volkshochschule der Stadt Jülich das Angebot sicherstellen. Die Kommunen des Nordkreises wollen sich dort anschließen, so dass sich die Kreis-VHS zur Jahresmitte auflösen würde. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich der zukünftigen „Volkshochschule Rur-Eifel“ anzuschließen und die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren abzuschließen, da das bisherige Angebot erhalten bleibt und die Kosten sogar deutlich reduziert werden können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der Kostenstelle 2710101 sind für die Folgejahre jeweils 51.500 Euro veranschlagt. Bei Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Düren würden sich diese Kosten auf ca. 27.050 Euro in 2013, ca. 25.465 Euro in 2014 und ca. 19.451,30 Euro ab 2015 reduzieren. III. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen Wahrnehmung der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10 Weiterbildungsgesetz NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren zur Gründung der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen. Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im bisherigen Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist firstgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens der Kreises Düren die Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche Verzögerung weitergeführt wird. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-