Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
23.03.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 22.03.2012
Vorlagen-Nr.: 22/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
27.03.2012
18.04.2012
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Volkshochschulen
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 10 Absatz 1 Weiterbildungsgesetz NRW sind kreisfreie Städte, große kreisangehörige
Städte und mittlere kreisangehörige Städte verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu
errichten und zu unterhalten. Gemäß § 10 Absatz 2 Weiterbildungsgesetz NRW können mittlere
kreisangehörige Städte diese Aufgabe an den Kreis übertragen. Nach Absatz 3 dieses Gesetzes
ist der Kreis für den Bereich der übrigen kreisangehörigen Gemeinden verpflichtet, Einrichtungen
der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten, soweit nicht mehrere Gemeinden mit
zusammen mindestens 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diese Aufgabe nach den
Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Seit
vielen Jahren wird das Angebot der Volkshochschule im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes in
Verbindung mit dem abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Gemeinde Kreuzau
durch den Kreis Düren sichergestellt. in diesem Vertrag ist geregelt, dass bis zum 30.06. eines
Jahres eine Kündigung zum 31.12. desselben Jahres erfolgen kann, wenn eine oder mehrere
beteiligte Kommunen beabsichtigen, eine Volkshochschule in eigener Verantwortung zu errichten
und zu betreiben. In den bisherigen Gesprächen wurde bestätigt, dass man darüber hinaus an
eine Auflösung der Kreis-VHS zum 31.07.2012 denke, um ab dem neuen Semester mit der neuen
VHS Rur-Eifel starten zu können.
Aktuell werden die entsprechenden Räume im Schulzentrum (vorrangig in der Realschule) und im
Bürgerhaus kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind seitens der Gemeinde Kreuzau
die nicht durch die Erträge gedeckten Aufwendungen im Bereich der Kreis-Volkshochschule zu
erstatten. Für das Jahr 2012 beläuft sich die Vorauszahlung auf 51.454,80 Euro.
Zwischenzeitlich hat es verschiedene Gespräche gegeben mit dem Ziel, die Kosten der
Gemeinden in diesem Bereich zu senken. Angestrebt wurde zunächst eine Beteiligung der KreisVHS an den Raumkosten. In diesem Zusammenhang wurde unter Anderem aber auch darüber
diskutiert, die Volkshochschulen des Kreises und der Stadt Düren zusammen zu legen, wenn sich
hieraus Einsparungen ergeben.
Nunmehr hat die Stadt Düren angeboten, mit den umliegenden Kommunen eine entsprechende
Vereinbarung
abzuschließen,
um
schon
ab
dem
Sommersemester
2012
das
Volkshochschulangebot zu übernehmen. Die Kosten könnten dann bei gleichbleibendem Angebot
nach einer Berechnung der Stadt Düren auf zunächst 27.054,99 Euro in 2013 reduziert werden.
Im Jahr 2014 wären noch 25.463,52 Euro zu zahlen und 2015 würden sich die Kosten auf
19.451,30 Euro belaufen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass die Räumlichkeiten weiterhin
kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das Schreiben der Stadt Düren mit der vorbereiteten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Anzumerken ist, dass sich nach jetzigem Kenntnisstand die meisten Kommunen des Kreises dem
Angebot der Stadt Düren anschließen werden. Allen Verwaltungskräften und pädagogischen
Kräften, die zurzeit im Rahmen der Volkshochschule beim Kreis Düren beschäftigt sind, soll ein
Angebot gemacht werden, mit vergleichbarem Aufgabengebiet zur Stadt Düren zu wechseln. Für
den Nordkreis wird voraussichtlich die Volkshochschule der Stadt Jülich das Angebot
sicherstellen. Die Kommunen des Nordkreises wollen sich dort anschließen, so dass sich die
Kreis-VHS zur Jahresmitte auflösen würde.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich der zukünftigen „Volkshochschule Rur-Eifel“
anzuschließen und die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren
abzuschließen, da das bisherige Angebot erhalten bleibt und die Kosten sogar deutlich reduziert
werden können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der Kostenstelle 2710101 sind für die Folgejahre jeweils 51.500 Euro veranschlagt. Bei
Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Düren würden sich diese Kosten auf ca. 27.050 Euro in
2013, ca. 25.465 Euro in 2014 und ca. 19.451,30 Euro ab 2015 reduzieren.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, das Angebot der Stadt Düren zur gemeinsamen Wahrnehmung
der Weiterbildungsaufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 10 Weiterbildungsgesetz
NRW eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düren zur Gründung
der „Volkshochschule Rur-Eifel“ abzuschließen.
Die Räumlichkeiten im Schulzentrum Kreuzau und im Bürgerhaus Kreuzau werden im bisherigen
Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Düren und der Gemeinde Kreuzau ist
firstgerecht zum 31.12.2012 zu kündigen, es sei denn, dass seitens der Kreises Düren die
Auflösung zu einem früheren Zeitpunkt eingeräumt wird. Dieser früheren Auflösung wird
zugestimmt, wenn seitens der Volkshochschule Rur-Eifel das Angebot ohne zeitliche Verzögerung
weitergeführt wird.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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