Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu.
Jülich, 18.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 374/2013 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
28.11.2013
Stadtrat
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Ohne Beschlussempfehlung zur
Klärung von Fragen zurückgestellt
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013
Anlg.: .- 1 I
Ha.
18.11.
30
Mu.
18.11.
SD.Net
Mu.
20.11.
Beschlussentwurf:
Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.
Begründung:
Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde zu dem Beratungspunkt
17.
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines
Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013
folgende Beschlussfassung vorgesehen:
„Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk
wird aufgehoben.“
Der Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 Nein-Stimmen bei 0 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Mit Blick auf die dargestellte Sachlage und die Rechtslage halte ich den Beschluss des Stadtrates
vom 17.10.2013 für einen Beschluss des Rates der gegen geltendes Recht verstößt und habe diesen
gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet.
Hinsichtlich der Darlegung des Sachverhalts und der Begründung der Beanstandung verweise ich
auf die Sitzungsvorlagen Nr. 427/2012, 427/2012 1. Ergänzung, 427/2012 2. Ergänzung und
374/2013 sowie auf meine Beanstandungsschreiben vom 10.12.2012 und 18.10.2013.
Entsprechend der Regelungen des § 54 Abs. 2 GO NRW wird der Beschlussvorschlag dem Rat der
Stadt Jülich in seiner nächsten Sitzung am 05.12.2013 erneut zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Verbleibt der Rat in dieser Sitzung bei seinem Beschluss, so werde ich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen.
Da die Kommunalaufsicht zur Beanstandung des Beschlusses vom 10.12.2012 mitgeteilt hat, dass
sich die Beanstandung nur auf die Mittelbereitstellung in 2012 bezog und somit eine Mittelbereitstellung in 2013 erneut zu beschließen sei, habe ich die Aufsichtsbehörde im Vorfeld der Ratsentscheidung am 05.12.2013 um eine Einschätzung der weiteren Vorgehensweise gebeten. Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht liegt diesbezüglich noch nicht vor und wird ggf. zur Sitzung
nachgereicht.
Die aufschiebende Wirkung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung bestehen.
Mit Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) vom 18.10.2013 wurden die Kommunen
nochmals aufgefordert, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
bis zum 18.11.2013 eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes zu übermitteln. Sollte die Erstellung des Lärmaktionsplanes noch nicht abgeschlossen sein, ist ein Zwischenbericht zu übermitteln und die Zusammenfassung schnellstmöglich zur Weiterleitung an den Bund zuzusenden. Der
Erlass des MKULNV ist anliegend beigefügt.
Dem LANUV wurde am 04.11.2013 mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Jülich für die Erarbeitung der
Lärmaktionsplanung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stellt und daher von Seiten der Stadt Jülich kein Datenbericht zur Lärmaktionsplanung übermittelt werden kann.
Sitzungsvorlage 374/2013 1. Ergänzung
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1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 374/2013 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 3