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Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
21.11.13, 17:06
Aktualisiert
29.11.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013) Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013) Sitzungsvorlage (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu. Jülich, 18.11.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 374/2013 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 28.11.2013 Stadtrat 05.12.2013 TOP Ergebnisse Ohne Beschlussempfehlung zur Klärung von Fragen zurückgestellt Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013 Anlg.: .- 1 I Ha. 18.11. 30 Mu. 18.11. SD.Net Mu. 20.11. Beschlussentwurf: Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben. Begründung: Für die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 wurde zu dem Beratungspunkt 17. Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013 folgende Beschlussfassung vorgesehen: „Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.“ Der Beschlussvorschlag wurde mit 1 Ja-Stimme, 33 Nein-Stimmen bei 0 Stimmenthaltungen abgelehnt. Mit Blick auf die dargestellte Sachlage und die Rechtslage halte ich den Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2013 für einen Beschluss des Rates der gegen geltendes Recht verstößt und habe diesen gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet. Hinsichtlich der Darlegung des Sachverhalts und der Begründung der Beanstandung verweise ich auf die Sitzungsvorlagen Nr. 427/2012, 427/2012 1. Ergänzung, 427/2012 2. Ergänzung und 374/2013 sowie auf meine Beanstandungsschreiben vom 10.12.2012 und 18.10.2013. Entsprechend der Regelungen des § 54 Abs. 2 GO NRW wird der Beschlussvorschlag dem Rat der Stadt Jülich in seiner nächsten Sitzung am 05.12.2013 erneut zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Verbleibt der Rat in dieser Sitzung bei seinem Beschluss, so werde ich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen. Da die Kommunalaufsicht zur Beanstandung des Beschlusses vom 10.12.2012 mitgeteilt hat, dass sich die Beanstandung nur auf die Mittelbereitstellung in 2012 bezog und somit eine Mittelbereitstellung in 2013 erneut zu beschließen sei, habe ich die Aufsichtsbehörde im Vorfeld der Ratsentscheidung am 05.12.2013 um eine Einschätzung der weiteren Vorgehensweise gebeten. Eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht liegt diesbezüglich noch nicht vor und wird ggf. zur Sitzung nachgereicht. Die aufschiebende Wirkung bleibt bis zur endgültigen Entscheidung bestehen. Mit Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) vom 18.10.2013 wurden die Kommunen nochmals aufgefordert, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bis zum 18.11.2013 eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes zu übermitteln. Sollte die Erstellung des Lärmaktionsplanes noch nicht abgeschlossen sein, ist ein Zwischenbericht zu übermitteln und die Zusammenfassung schnellstmöglich zur Weiterleitung an den Bund zuzusenden. Der Erlass des MKULNV ist anliegend beigefügt. Dem LANUV wurde am 04.11.2013 mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Jülich für die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stellt und daher von Seiten der Stadt Jülich kein Datenbericht zur Lärmaktionsplanung übermittelt werden kann. Sitzungsvorlage 374/2013 1. Ergänzung Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: x nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 374/2013 1. Ergänzung x nein nein Seite 3