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Sitzungsvorlage (Anpassung der Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 3741-03 s-lg. Jülich, 03.09.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 323/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.10.2013 Stadtrat 17.10.2013 TOP Ergebnisse einstimmig Anpassung der Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Anlg.: - 4 SD.Net Beschlussentwurf: Die Änderung des § 5, Ziff. 1 – 3, der Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes zum 01. November 2013 wird wie folgt beschlossen: „Folgt Text des § 5 Ziff. 1 – 3“ Begründung: Für den Rettungsdienst wurden die Betriebskostenabrechnungen der Rechnungsjahre 2011 und 2012 durchgeführt. Das Abrechnungsjahr 2011 endete mit einem Überschuss in Höhe von 123.920 €. Das Abrechnungsjahr 2012 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 191.871 € auf. Dieser Fehlbetrag wurde in erster Linie durch die starke Erhöhung der Notarztkosten verursacht (Erhöhung betrug 201.822 €). Diese Mehrkosten konnten bei der Gebührenkalkulation 2012 nicht berücksichtigt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren. Hierzu ist anzumerken, dass die Notarztkosten allein durch den Kreis Düren als Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern Jülich und Linnich sowie den Krankenkassen verhandelt werden. Aufgrund der Jahresergebnisse musste eine neue Gebührenkalkulation durchgeführt werden. Sie basiert auf den für das Jahr 2013 geschätzten Ausgaben, dem Überschuss 2011, dem Fehlbetrag 2012 sowie den Kosten der Fehleinsätze, die hälftig von den Krankenkassen zu tragen sind. Der Anteil der Kosten der Fehleinsätze für die Stadt Jülich belaufen sich auf schätzungsweise 80.425 €. (Weitere Informationen können im nicht öffentlichen Sitzungsteil gegeben werden.) Die ermittelten Schätzkosten wurden, neben direkter Zuordnung auf die einzelnen Kategorien wie NEF, RTW und KTW (nach Umfang des jeweiligen Einsatzaufkommens) umgelegt. Das Einsatzvolumen wurde anhand der Halbjahresstatistik 2013 hochgerechnet. Gemäß § 14 des Rettungsgesetzes NRW sind die Krankenkassenverbände bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen. Es ist hier ein Einvernehmen herzustellen. Die Betriebskostenabrechnungen sowie die entsprechenden Unterlagen zur Gebührenkalkulation sind den Krankenkassenverbänden zur Verfügung gestellt worden. Nach den durchgeführten Erörterungsgesprächen wurde am 30.08.2013 seitens der Krankenkassenverbände die Zustimmung zur Gebührenänderung erteilt: So erhöhen sich die Kosten des Notarzteinsatzes von bisher 251,00 € auf 341,00 € Die Kosten eines Rettungstransportfahrzeuges erhöhen sich von bisher 272,00 € auf 333,00 € Die Kosten eines Krankentransportfahrzeuges steigen von bisher 142,00 € auf 161,00 €, zuzüglich für jeden über den 10. Kilometer hinaus gefahrenen angefangenen Kilometer 2,50 €. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 323/2013 X nein nein Seite 2