Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:05
Aktualisiert
11.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 3741-03 s-lg.
Jülich, 03.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 323/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Anpassung der Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes
Anlg.: - 4 SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Änderung des § 5, Ziff. 1 – 3, der Satzung der Stadt Jülich über die Erhebung von Gebühren für
Leistungen des Rettungsdienstes zum 01. November 2013 wird wie folgt beschlossen:
„Folgt Text des § 5 Ziff. 1 – 3“
Begründung:
Für den Rettungsdienst wurden die Betriebskostenabrechnungen der Rechnungsjahre 2011 und
2012 durchgeführt. Das Abrechnungsjahr 2011 endete mit einem Überschuss in Höhe von
123.920 €.
Das Abrechnungsjahr 2012 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 191.871 € auf. Dieser Fehlbetrag
wurde in erster Linie durch die starke Erhöhung der Notarztkosten verursacht (Erhöhung betrug
201.822 €). Diese Mehrkosten konnten bei der Gebührenkalkulation 2012 nicht berücksichtigt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren. Hierzu ist anzumerken, dass die Notarztkosten
allein durch den Kreis Düren als Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern Jülich und
Linnich sowie den Krankenkassen verhandelt werden.
Aufgrund der Jahresergebnisse musste eine neue Gebührenkalkulation durchgeführt werden. Sie
basiert auf den für das Jahr 2013 geschätzten Ausgaben, dem Überschuss 2011, dem Fehlbetrag
2012 sowie den Kosten der Fehleinsätze, die hälftig von den Krankenkassen zu tragen sind.
Der Anteil der Kosten der Fehleinsätze für die Stadt Jülich belaufen sich auf schätzungsweise
80.425 €.
(Weitere Informationen können im nicht öffentlichen Sitzungsteil gegeben werden.)
Die ermittelten Schätzkosten wurden, neben direkter Zuordnung auf die einzelnen Kategorien wie
NEF, RTW und KTW (nach Umfang des jeweiligen Einsatzaufkommens) umgelegt.
Das Einsatzvolumen wurde anhand der Halbjahresstatistik 2013 hochgerechnet.
Gemäß § 14 des Rettungsgesetzes NRW sind die Krankenkassenverbände bei der Festsetzung von
Benutzungsgebühren zu beteiligen. Es ist hier ein Einvernehmen herzustellen. Die Betriebskostenabrechnungen sowie die entsprechenden Unterlagen zur Gebührenkalkulation sind den Krankenkassenverbänden zur Verfügung gestellt worden. Nach den durchgeführten Erörterungsgesprächen
wurde am 30.08.2013 seitens der Krankenkassenverbände die Zustimmung zur Gebührenänderung
erteilt:
So erhöhen sich die Kosten des Notarzteinsatzes von bisher 251,00 € auf 341,00 €
Die Kosten eines Rettungstransportfahrzeuges erhöhen sich von bisher 272,00 € auf 333,00 €
Die Kosten eines Krankentransportfahrzeuges steigen von bisher 142,00 € auf 161,00 €,
zuzüglich für jeden über den 10. Kilometer hinaus gefahrenen angefangenen Kilometer
2,50 €.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 323/2013
X
nein
nein
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