Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 528/2014
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
24.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
09.12.2014
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
93.630
Folgekosten in €:
124.840
Kostenträger:
Sachkonto:
20126010 bzw. 20127010
5011000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015 ff.
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für den Bereich der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt sind voraussichtlich zum
Frühjahr des kommenden Jahres insgesamt drei Stellen nach zu besetzen. Hierzu wird die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Stellen sind im Stellenplan nach A 8 ÜBesG NRW ausgewiesen.
Begründung:
Ein Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes hat sich um eine Anstellung bei einem
anderen Dienstherrn beworben und das Auswahlverfahren für sich entscheiden können.
Ich gehe daher davon aus, dass das Versetzungsverfahren in den kommenden Wochen
fortschreiten und der Kollege voraussichtlich Ende Februar 2015 seinen Dienst auf der Feuer- und
Rettungswache der Stadt Erftstadt aufgeben wird.
Das grundsätzliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn zur Versetzung des Kollegen
nach § 15 Beamtenstatusgesetz liegt mir bereits vor.
Zudem werden aller Voraussicht nach zwei weitere Kollegen aus gesundheitlichen Gründen ihren
aktiven Einsatzdienst auf der Feuer- und Rettungswache nicht mehr aufnehmen können. Die
Überprüfung der Dienstfähigkeit der betroffenen Kollegen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
wurde bereits veranlasst; die Verfahren stehen unmittelbar vor ihren Abschlüssen.
Zur Gewährleistung des Dienstbetriebes und Vermeidung von längerfristigen Mehrbelastungen für
die diensttuenden Mitarbeiter ist es dringend erforderlich, diese drei Stellen zeitnah zum
Ausscheiden der jeweiligen Kollegen mit ausgebildeten Beamten des feuerwehrtechnischen
Dienstes nach zu besetzen.
In Vertretung
(Erner)
-2-