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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 528/2014 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 09.12.2014 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 93.630 Folgekosten in €: 124.840 Kostenträger: Sachkonto: 20126010 bzw. 20127010 5011000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 ff. X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Bereich der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt sind voraussichtlich zum Frühjahr des kommenden Jahres insgesamt drei Stellen nach zu besetzen. Hierzu wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stellen sind im Stellenplan nach A 8 ÜBesG NRW ausgewiesen. Begründung: Ein Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes hat sich um eine Anstellung bei einem anderen Dienstherrn beworben und das Auswahlverfahren für sich entscheiden können. Ich gehe daher davon aus, dass das Versetzungsverfahren in den kommenden Wochen fortschreiten und der Kollege voraussichtlich Ende Februar 2015 seinen Dienst auf der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt aufgeben wird. Das grundsätzliche Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn zur Versetzung des Kollegen nach § 15 Beamtenstatusgesetz liegt mir bereits vor. Zudem werden aller Voraussicht nach zwei weitere Kollegen aus gesundheitlichen Gründen ihren aktiven Einsatzdienst auf der Feuer- und Rettungswache nicht mehr aufnehmen können. Die Überprüfung der Dienstfähigkeit der betroffenen Kollegen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen wurde bereits veranlasst; die Verfahren stehen unmittelbar vor ihren Abschlüssen. Zur Gewährleistung des Dienstbetriebes und Vermeidung von längerfristigen Mehrbelastungen für die diensttuenden Mitarbeiter ist es dringend erforderlich, diese drei Stellen zeitnah zum Ausscheiden der jeweiligen Kollegen mit ausgebildeten Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes nach zu besetzen. In Vertretung (Erner) -2-