Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Zwischenbericht 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt gemäß
§ 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) für den Berichtszeitraum 01-09/2014
Vorbemerkung
Mit diesem Zwischenbericht erfüllt der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt seine aus § 20
Eigenbetriebsverordnung NRW resultierende turnusmäßige Berichtsverpflichtung.
Fortschreibung des Wirtschaftsplans und Ergebnisprognose
Der Wirtschaftsplan 2014 (vgl. V439/2013) zeigt für das Wirtschaftsjahr einen geplanten Jahresverlust
i. H. v. minus TEUR 1.603. Bereits im ersten Quartals-/Zwischenbericht 2014 (vgl. V311/2014) hat der
Eigenbetrieb Straßen eine voraussichtliche Ergebnisverschlechterung um ca. minus TEUR 500 auf
einen prognostizierten Jahresverlust i. H. v. ca. minus TEUR 2.100 dargestellt und die im
Wesentlichen nicht durch den Eigenbetrieb beeinflussbaren Gründe für die erwartete
Ergebnisverschlechterung aufgezeigt. Im zweiten Quartals/Zwischenbericht 2014 (vgl. V446/2014)
wurde der voraussichtliche Jahresverlust auf ca. minus TEUR 2.150 prognostiziert und
fortgeschrieben.
Dieser 3. Zwischenbericht 2014 zeigt für das laufende Geschäftsjahr einen im Vergleich zum
Vorbericht nahezu unveränderten, tendenziell eher leicht nach unten korrigierten, rechnerischen
Prognosewert von z.Zt. ca. minus TEUR 2.050 Jahresverlust. Wenn auch diese Ergebniserwartung
noch prognosetypische Risiken und Schwankungen beinhaltet, so dürfte sie aber inzwischen – nach
Ablauf von drei Quartalen - als relativ stabil anzusehen sein. Bei normalem Geschäftsverlauf erwartet
der Eigenbetrieb Straßen jedenfalls keine wesentlichen Veränderungen mehr im Hinblick auf das
erwartete Verlustergebnis 2014. Einzelheiten hierzu, auch zu den Verschiebungen innerhalb der
Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen, sind der Anlage zu entnehmen.
Begründung von Ergebnisentwicklung und Ergebnisprognose
Im Wesentlichen kann hierzu auf die beiden voran gegangenen Zwischenberichte 2014 verwiesen
werden, die hierin bereits dargestellten Ursachen und Wirkungen haben nach wie vor Bestand.
Auswirkungen
Kernhaushalt
von
Ergebnisentwicklung
und
Ergebnisprognose
auf
den
städtischen
Auch hier kann vollumfänglich auf die sich bereits aus dem 2. Zwischenbericht 2014 ergebende
Berichtslegung verwiesen werden. Nennenswerte Änderungen oder neue Erkenntnisse hierzu haben
sich seit dem Vorbericht nicht ergeben.
Somit ist aus heutiger Sicht für das laufende Wirtschafts-/Geschäftsjahr weiterhin nicht mit einer über
die bestehende Verlustausgleichsregelung hinaus eintretenden Erstattungsverpflichtung des
Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen zu rechnen (§ 10, Abs.6 Eigenbetriebsverordnung NRW).
Liquidität
Liquide Mittel stehen dem Eigenbetrieb Straßen aktuell in ausreichendem Maße zur Verfügung; ggf.
können Zwischenfinanzierungen (Kassenkredite) die Finanzierung sicherstellen.
Umsetzung des Wirtschaftsplans/Projektentwicklung
Die Abwicklung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen und genehmigten Projekte verläuft – unter
Berücksichtigung von nicht vorhersehbaren oder veränderbaren Einflüssen – nach wie vor weitgehend
planmäßig; wesentliche Kostenüberschreitungen sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten und
könnten ggf. mit anderen Projektbudget-Unterschreitungen liquiditätsmäßig kompensiert werden.
Alle größeren Projekte befinden sich innerhalb des geplanten Zeitfensters der Umsetzungsphase.
Sofern der Betriebsleitung zwischen Berichtslegung und Sitzungstermin von vorstehend aufgeführten
Informationen abweichende Erkenntnisse zugehen sollten, so wird die Betriebsleitung bei signifikanten
Veränderungen ggf. hierüber im Ausschuss berichten.
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die GPA NRW
Das Testat der Wirtschaftsprüfer sowie die Ergänzung der GPA Herne („Abschließender Vermerk der
GPA NRW“ vom 16.10.2014) wurde am 29.10.2014 im Amtsblatt der Stadt Erftstadt veröffentlicht. Auf
die Ergänzung des Testats der Wirtschaftsprüfer durch die GPA wird an dieser Stelle explizit
hingewiesen:
„Der Betrieb hat in 2013 einen Jahresverlust von 1.117.891,46 Euro erwirtschaftet. Auch in den
Vorjahren waren Verluste zu verzeichnen. Hintergrund sind die nicht vollständig kostendeckend
ausgerichteten Leistungsentgelte zwischen dem Betrieb und der Stadt Erftstadt. Hierdurch ist
die Eigenkapitalquote des Betriebes auf nunmehr 0,8% gesunken.
Durch die gewählte Konstruktion ist der Betrieb strukturell unterfinanziert. Dies kann nur durch
vollständig kostendeckende interne Leistungsentgelte beseitigt werden. Denkbar ist, wie im
Bericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Erftstadt dargestellt, auch eine Reduzierung des
Leistungsangebotes bzw. der Standards. Zudem sollte der bestehende Verlustvortrag entweder
von der Stadt Erftstadt ausgeglichen oder mit der allgemeinen Rücklage des Betriebes
verrechnet werden (vgl. § 9 EigVO, § 10 Abs. 2 und 6 EigVO).“
Risikomanagement
Eine Fortschreibung des Risikomanagement-Systems ist (unter
aufgabenbezogener Restriktionen) für das IV. Quartal 2014 geplant.
Vorbehalt kapazitiver
und
Sonstiges
Die CDU-Fraktion hat der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Option zur Auflösung des Eigenbetriebes
Straßen zum 31.12.2016 zu prüfen und darzustellen (vgl. A 455/2014). Die politische Beratung und
eine Beschlussfassung über die hierzu von der Verwaltung einzubringende Vorlage stehen noch aus
bzw. bleiben abzuwarten.