Daten
Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
07.11.2013
Erstellt
30.10.13, 17:04
Aktualisiert
30.10.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: IV Az.:
Jülich, 28.10.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 423/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Integration
und Soziales
Termin
07.11.2013
TOP
Ergebnisse
Problem und Lösung der Unterbringung von Asylbewerbern in Jülich
Anlg.:
II
IV
50
SD.Net
Prö.
Vo.
Vo.
Spo.
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Aufnahmezahlen von Asylbewerbern in Deutschland sind in den letzten Monaten weiterhin
deutlich angestiegen, so dass für die Zukunft grundsätzlich mit weiteren Neuzuweisungen gerechnet
werden muss. Aufgrund der unveränderten Rechtslage ist die Stadt Jülich gesetzlich verpflichtet,
neu zugewiesene Asylbewerber aufzunehmen. Das Land NRW regelt, dass die Aufnahmequote von
allen Kommunen gleichermaßen erfüllt wird.
Die Auswirkungen der vergangenen und aktuellen Flüchtlingsströme (z.B. Syrien und Eritrea) sind
in den Kommunen deutlich zu spüren. Damit wachsen aber auch die Probleme, die auf die Kommunen, also auch Jülich, zukommen.
Gegenwärtige Situation:
2013 wurden bisher 44 neue Flüchtlinge in Jülich aufgenommen (Stand 24.10.2013). Der Vergleich
mit 2012 - insgesamt 24 neue Asylbewerber – zeigt die erheblichen Änderungen, die sich in diesem Jahr ergeben haben. Insgesamt leben 84 Menschen derzeit als Asylbewerber bzw. Abgelehnte
mit Duldung in städtischen Unterkünften. Darüber hinaus leben in Jülich weitere 71 Flüchtlinge mit
einem befristeten Aufenthaltsrecht nach § 25.5 Aufenthaltsgesetz in Privatwohnungen. Dies ergibt
zum 24.10.2013 eine Gesamtzahl von 155 betreuten Flüchtlingen in Jülich.
Zurzeit werden monatlich 5 – 6 neue Flüchtlinge zugewiesen, für die zunächst eine Unterkunft gefunden werden muss. Dies gestaltet sich zunehmend schwieriger. Um die Neuaufnahmen überhaupt
bewältigen zu können, wurde ab Anfang 2013 eine deutlich engere Belegung der zur Verfügung
stehenden Unterkünfte vorgenommen. In den Familienunterkünften werden nun möglichst jeweils 2
Familien je Wohnung und in den Containerwohnräumen jeweils 2 Personen je Raum untergebracht.
Die bisherige sozialverträgliche Unterbringung wurde hierdurch stark eingeschränkt.
Die Unterbringungssituation wurde noch dadurch erschwert, als die weitere Nutzung des gesamten
Obergeschoss des Asylheimes Selgersdorf aus Brandschutzgründen nicht mehr zulässig war. In Folge dessen wurden 4 freie städtische Wohnungen für die Unterbringung der Flüchtlingsfamilien hergerichtet und seitdem zusätzlich als Übergangsheime genutzt, so dass der Ausfall aufgefangen werden konnte.
Lösungsansätze:
Unterbringungskapazitäten stehen momentan noch für maximal 7 Einzelpersonen (Männer) zur
Verfügung und für 2 Familien mit maximal 6- 8 Personen, für die eine Wohnung in der Alten
Schule in Stetternich hergerichtet wird. Sollte sich, wie zu erwarten steht, die bisherige Zuweisungsquote nicht ändern, ist davon auszugehen, dass Mitte/Ende November die Möglichkeiten zur
Unterbringung von Asylbewerbern erschöpft sind.
Weil diese Entwicklung abzusehen war, hat die Verwaltung reagiert und geprüft, welche Optionen
zur Verfügung stehen, um der zu erwartende prekäre Situation angemessen entgegenzutreten. Unter
den möglichen Alternativen kristallisierten sich zwei heraus, die kurzfristig zu realisieren sind bzw.
so zeitnah, dass die Unterbringungsproblematik sich entspannen kann.
1. Weil städtische Wohnungen zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen (die letzte mögliche wird, wie dargestellt, zurzeit zur Unterbringung vorbereitet), werden kurzfristig zunächst zwei Wohnungen auf dem freien Markt angemietet. In diesen beiden Wohnungen
können insgesamt 4 Familien untergebracht werden. Die Verwaltung bemüht sich darum,
dass weitere zwei Wohnungen optional vorgehalten werden, um darauf ggfls. zurückgreifen
zu können. Die Kosten für die Wohnungen werden überplanmäßig veranschlagt.
2. Diese kurzfristig zu realisierende Möglichkeit lässt Zeit, andere Optionen zu prüfen, die
zeitnah umgesetzt werden können. Hier ist an die Errichtung einer oder mehrere neuer Containeranlage/n für die Neuaufnahme von Flüchtlingen zu denken. Dabei soll es sich auch um
Container handeln, die es durch einen entsprechenden Standard auch ermöglichen, dort auch
Familien unterzubringen. Dabei wird untersucht, ob eine Anmietung oder ein Kauf günstiger
ist.
Neben dem finanziellen Aufwand ist auch eine Entscheidung über den Standort für zu treffen. Am ehesten geeignet dafür scheint nach gegenwärtiger Lage der bisherige Standort am
Sportplatz in Mersch, Am Nösserkamp möglich, weil dort die erforderlichen Versorgungsleitungen noch alle vorhanden sind. Hierfür müsste die alte Containeranlage, welche zurzeit
von Vereinen als Lagerraum genutzt wird, entfernt werden.
Die Prüfung der Variante 2 erfolgt derzeit durch die Verwaltung. Sie ist noch nicht abgeschlossen.
Andere mögliche Optionen, z.B. Nutzung Turnhallen/Bürgerhallen, Nutzung Container BKP, Ankauf von Immobilien, werden zurzeit aus Gründen nicht realistischer Umsetzung nicht verfolgt.
Ausblick:
Mit den beschriebenen Optionen ist es möglich, der sich verschärfenden Situation begegnen zu
können. Ob die Maßnahmen aber tatsächlich ausreichen, ist völlig offen. Die Kommunen, also auch
Jülich, haben keinen Einfluss auf die Zuweisung, weder hinsichtlich des Personenkreises, d.h. Einzelpersonen oder Familien noch darauf, zugewiesene Asylbewerber abzuweisen. Auch ist überhaupt
nicht abzusehen, ob und inwieweit der gegenwärtige Zustrom in dem Maße wie bisher anhält. Hinsichtlich der gegenwärtigen Nachrichtenlage ist jedoch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die
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Kommunen weiterhin mit einem anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen rechnen müssen. Alle diese
Unwägbarkeiten machen eine langfristige Planung schwer bis unmöglich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
Rd. 9.000,00 Euro
(Miete, Kaution und
Einrichtung in 2013)
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
jährl. Einnahmen:
Rd. 17.000,00 €
x
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: 31 315 003 03 „Asylbewerberunterkünfte“
Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2013 können intern vom Kämmerer überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung der jährlichen Folgekosten wird im Nachtragshaushalt 2014 vorgesehen.
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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x
nein
nein
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