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Sitzungsvorlage (Problem und Lösung der Unterbringung von Asylbewerbern in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
129 kB
Datum
07.11.2013
Erstellt
30.10.13, 17:04
Aktualisiert
30.10.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Problem und Lösung der Unterbringung von Asylbewerbern  in Jülich) Sitzungsvorlage (Problem und Lösung der Unterbringung von Asylbewerbern  in Jülich) Sitzungsvorlage (Problem und Lösung der Unterbringung von Asylbewerbern  in Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: IV Az.: Jülich, 28.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 423/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Termin 07.11.2013 TOP Ergebnisse Problem und Lösung der Unterbringung von Asylbewerbern in Jülich Anlg.: II IV 50 SD.Net Prö. Vo. Vo. Spo. Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Aufnahmezahlen von Asylbewerbern in Deutschland sind in den letzten Monaten weiterhin deutlich angestiegen, so dass für die Zukunft grundsätzlich mit weiteren Neuzuweisungen gerechnet werden muss. Aufgrund der unveränderten Rechtslage ist die Stadt Jülich gesetzlich verpflichtet, neu zugewiesene Asylbewerber aufzunehmen. Das Land NRW regelt, dass die Aufnahmequote von allen Kommunen gleichermaßen erfüllt wird. Die Auswirkungen der vergangenen und aktuellen Flüchtlingsströme (z.B. Syrien und Eritrea) sind in den Kommunen deutlich zu spüren. Damit wachsen aber auch die Probleme, die auf die Kommunen, also auch Jülich, zukommen. Gegenwärtige Situation: 2013 wurden bisher 44 neue Flüchtlinge in Jülich aufgenommen (Stand 24.10.2013). Der Vergleich mit 2012 - insgesamt 24 neue Asylbewerber – zeigt die erheblichen Änderungen, die sich in diesem Jahr ergeben haben. Insgesamt leben 84 Menschen derzeit als Asylbewerber bzw. Abgelehnte mit Duldung in städtischen Unterkünften. Darüber hinaus leben in Jülich weitere 71 Flüchtlinge mit einem befristeten Aufenthaltsrecht nach § 25.5 Aufenthaltsgesetz in Privatwohnungen. Dies ergibt zum 24.10.2013 eine Gesamtzahl von 155 betreuten Flüchtlingen in Jülich. Zurzeit werden monatlich 5 – 6 neue Flüchtlinge zugewiesen, für die zunächst eine Unterkunft gefunden werden muss. Dies gestaltet sich zunehmend schwieriger. Um die Neuaufnahmen überhaupt bewältigen zu können, wurde ab Anfang 2013 eine deutlich engere Belegung der zur Verfügung stehenden Unterkünfte vorgenommen. In den Familienunterkünften werden nun möglichst jeweils 2 Familien je Wohnung und in den Containerwohnräumen jeweils 2 Personen je Raum untergebracht. Die bisherige sozialverträgliche Unterbringung wurde hierdurch stark eingeschränkt. Die Unterbringungssituation wurde noch dadurch erschwert, als die weitere Nutzung des gesamten Obergeschoss des Asylheimes Selgersdorf aus Brandschutzgründen nicht mehr zulässig war. In Folge dessen wurden 4 freie städtische Wohnungen für die Unterbringung der Flüchtlingsfamilien hergerichtet und seitdem zusätzlich als Übergangsheime genutzt, so dass der Ausfall aufgefangen werden konnte. Lösungsansätze: Unterbringungskapazitäten stehen momentan noch für maximal 7 Einzelpersonen (Männer) zur Verfügung und für 2 Familien mit maximal 6- 8 Personen, für die eine Wohnung in der Alten Schule in Stetternich hergerichtet wird. Sollte sich, wie zu erwarten steht, die bisherige Zuweisungsquote nicht ändern, ist davon auszugehen, dass Mitte/Ende November die Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern erschöpft sind. Weil diese Entwicklung abzusehen war, hat die Verwaltung reagiert und geprüft, welche Optionen zur Verfügung stehen, um der zu erwartende prekäre Situation angemessen entgegenzutreten. Unter den möglichen Alternativen kristallisierten sich zwei heraus, die kurzfristig zu realisieren sind bzw. so zeitnah, dass die Unterbringungsproblematik sich entspannen kann. 1. Weil städtische Wohnungen zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen (die letzte mögliche wird, wie dargestellt, zurzeit zur Unterbringung vorbereitet), werden kurzfristig zunächst zwei Wohnungen auf dem freien Markt angemietet. In diesen beiden Wohnungen können insgesamt 4 Familien untergebracht werden. Die Verwaltung bemüht sich darum, dass weitere zwei Wohnungen optional vorgehalten werden, um darauf ggfls. zurückgreifen zu können. Die Kosten für die Wohnungen werden überplanmäßig veranschlagt. 2. Diese kurzfristig zu realisierende Möglichkeit lässt Zeit, andere Optionen zu prüfen, die zeitnah umgesetzt werden können. Hier ist an die Errichtung einer oder mehrere neuer Containeranlage/n für die Neuaufnahme von Flüchtlingen zu denken. Dabei soll es sich auch um Container handeln, die es durch einen entsprechenden Standard auch ermöglichen, dort auch Familien unterzubringen. Dabei wird untersucht, ob eine Anmietung oder ein Kauf günstiger ist. Neben dem finanziellen Aufwand ist auch eine Entscheidung über den Standort für zu treffen. Am ehesten geeignet dafür scheint nach gegenwärtiger Lage der bisherige Standort am Sportplatz in Mersch, Am Nösserkamp möglich, weil dort die erforderlichen Versorgungsleitungen noch alle vorhanden sind. Hierfür müsste die alte Containeranlage, welche zurzeit von Vereinen als Lagerraum genutzt wird, entfernt werden. Die Prüfung der Variante 2 erfolgt derzeit durch die Verwaltung. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Andere mögliche Optionen, z.B. Nutzung Turnhallen/Bürgerhallen, Nutzung Container BKP, Ankauf von Immobilien, werden zurzeit aus Gründen nicht realistischer Umsetzung nicht verfolgt. Ausblick: Mit den beschriebenen Optionen ist es möglich, der sich verschärfenden Situation begegnen zu können. Ob die Maßnahmen aber tatsächlich ausreichen, ist völlig offen. Die Kommunen, also auch Jülich, haben keinen Einfluss auf die Zuweisung, weder hinsichtlich des Personenkreises, d.h. Einzelpersonen oder Familien noch darauf, zugewiesene Asylbewerber abzuweisen. Auch ist überhaupt nicht abzusehen, ob und inwieweit der gegenwärtige Zustrom in dem Maße wie bisher anhält. Hinsichtlich der gegenwärtigen Nachrichtenlage ist jedoch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Sitzungsvorlage 423/2013 Seite 2 Kommunen weiterhin mit einem anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen rechnen müssen. Alle diese Unwägbarkeiten machen eine langfristige Planung schwer bis unmöglich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: Rd. 9.000,00 Euro (Miete, Kaution und Einrichtung in 2013) Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Folgekosten: jährl. Einnahmen: Rd. 17.000,00 € x ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: 31 315 003 03 „Asylbewerberunterkünfte“ Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2013 können intern vom Kämmerer überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der jährlichen Folgekosten wird im Nachtragshaushalt 2014 vorgesehen. (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 423/2013 x nein nein Seite 3