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Mitteilung (Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung im Grundschulbereich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
05.11.2012
Erstellt
26.10.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung im Grundschulbereich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.10.2012 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Schulausschuss 05.11.2012 Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung im Grundschulbereich Im Rahmen des schulpolitischen Konsenses vom 19. Juli 2011 sind auf Landesebene folgende Vereinbarungen zur Sicherung eines wohnortnahen Schulangebots im Grundschulbereich getroffen worden: „Unser Ziel ist die Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots in Nordrhein-Westfalen als großem Flächenland mit einem deutlichen Stadt-Land-Gefälle. Hierzu bedarf es differenzierter Lösungen, die sich für den Primarbereich anders darstellen als für die Schulen der Sekundarstufe I und II, für den ländlichen Raum anders als für Ballungsräume. Um dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung zu tragen, wollen wir kleine wohnortnahe Grundschulstandorte möglichst erhalten, auch durch die Intensivierung von Teilstandorten. Dies erfordert pädagogisch-innovative Konzepte wie z.B. jahrgangsübergreifendes Lernen, damit die Fachlichkeit und der effektive Mitteleinsatz gewahrt bleiben. In einem Stufenplan werden für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule die Klassenfrequenzrichtwerte schrittweise von 28 auf 26 gesenkt, für die Grundschule schrittweise auf 22,5.“ Hierzu hat die Landesregierung für den Grundschulbereich Regelungen ausgearbeitet, die bei den Anmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 bereits angewendet werden sollen. Damit soll insbesondere im ländlichen Raum erreicht werden, dass möglichst viele Grundschulstandorte erhalten bleiben, gegebenenfalls durch Bildung von Teilstandorten. Nachfolgend möchte ich darstellen, welche Auswirkungen dieses neue Modell auf die Grundschullandschaft in Kreuzau zum Schuljahr 2012/2013 gehabt hätte: Grundschule Drove Grundschule Kreuzau Grundschule Stockheim KGS An der Rur-Winden KGS An der Rur-Obermaubach gesamt 18 Anmeldungen 33 Anmeldungen 21 Anmeldungen 39 Anmeldungen 22 Anmeldungen 133 Anmeldungen 1 Klasse 2 Klassen 1 Klasse 2 Klassen 1 Klasse 7 Klassen (tatsächlich) Nach der „Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl“ hätten bei 133 Anmeldungen allerdings nur 6 Klassen gebildet werden können (133 / 23 = 5,78 oder aufgerundet 6; die kommunale Klassenrichtzahl wird errechnet, indem die Schülerzahl aller Eingangsklassen durch 23 dividiert wird; s. beigefügte Bespiele). Als Anlage ist die Präsentation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen beigefügt, in der die weitere Vorgehensweise umfassend beschrieben wird. Die Gespräche mit den Leiterinnen und Leitern der Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau werden kurzfristig geführt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - Anlage