Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
05.11.2012
Erstellt
26.10.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 24.10.2012
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Schulausschuss
05.11.2012
Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung im Grundschulbereich
Im Rahmen des schulpolitischen Konsenses vom 19. Juli 2011 sind auf Landesebene folgende
Vereinbarungen zur Sicherung eines wohnortnahen Schulangebots im Grundschulbereich
getroffen worden:
„Unser Ziel ist die Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots in
Nordrhein-Westfalen als großem Flächenland mit einem deutlichen Stadt-Land-Gefälle. Hierzu
bedarf es differenzierter Lösungen, die sich für den Primarbereich anders darstellen als für die
Schulen der Sekundarstufe I und II, für den ländlichen Raum anders als für Ballungsräume. Um
dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung zu tragen, wollen wir kleine wohnortnahe
Grundschulstandorte möglichst erhalten, auch durch die Intensivierung von Teilstandorten. Dies
erfordert pädagogisch-innovative Konzepte wie z.B. jahrgangsübergreifendes Lernen, damit die
Fachlichkeit und der effektive Mitteleinsatz gewahrt bleiben.
In einem Stufenplan werden für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule die
Klassenfrequenzrichtwerte schrittweise von 28 auf 26 gesenkt, für die Grundschule schrittweise
auf 22,5.“
Hierzu hat die Landesregierung für den Grundschulbereich Regelungen ausgearbeitet, die bei den
Anmeldungen für das Schuljahr 2013/2014 bereits angewendet werden sollen. Damit soll
insbesondere im ländlichen Raum erreicht werden, dass möglichst viele Grundschulstandorte
erhalten bleiben, gegebenenfalls durch Bildung von Teilstandorten.
Nachfolgend möchte ich darstellen, welche Auswirkungen dieses neue Modell auf die
Grundschullandschaft in Kreuzau zum Schuljahr 2012/2013 gehabt hätte:
Grundschule Drove
Grundschule Kreuzau
Grundschule Stockheim
KGS An der Rur-Winden
KGS An der Rur-Obermaubach
gesamt
18 Anmeldungen
33 Anmeldungen
21 Anmeldungen
39 Anmeldungen
22 Anmeldungen
133 Anmeldungen
1 Klasse
2 Klassen
1 Klasse
2 Klassen
1 Klasse
7 Klassen (tatsächlich)
Nach der „Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl“ hätten bei 133 Anmeldungen allerdings
nur 6 Klassen gebildet werden können (133 / 23 = 5,78 oder aufgerundet 6; die kommunale
Klassenrichtzahl wird errechnet, indem die Schülerzahl aller Eingangsklassen durch 23 dividiert
wird; s. beigefügte Bespiele).
Als Anlage ist die Präsentation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen beigefügt, in der die weitere Vorgehensweise umfassend beschrieben wird.
Die Gespräche mit den Leiterinnen und Leitern der Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau
werden kurzfristig geführt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlage