Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
27.11.13, 17:05
Aktualisiert
27.11.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 25.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 493/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Antrag 29/2013 (B90/Die Grünen) - Besetzung von Ausschüssen mit einem weiteren stellvertretenden Mitglied
Anlg.: - 1 I
Ha.
25.11.
30
Me.
25.11.
SD.Net
Mu.
26.11.
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag
geeinigt und wählt aufgrund dessen das nachfolgend aufgeführte Mitglied in die entsprechenden Ausschüsse:
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales
Frau Marita Boslar als stv. sachkundige Bürgerin
Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport:
Frau Marita Boslar als stv. sachkundige Bürgerin
Bürgerausschuss:
Frau Marita Boslar als stv. sachkundige Bürgerin
Begründung:
Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs.
1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter. Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden
darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die
Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde
es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender
Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig
angenommen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder -zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen
Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen.
Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden.
Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt.
Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 493/2013
x
nein
nein
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