Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.10.12, 18:52
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 29.10.2012
Vorlagen-Nr.: 59/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.11.2012
27.11.2012
11.12.2012
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Im Bauleitverfahren „33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft“ (VL 39/2011 1.
Ergänzung) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt
worden. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
ist ebenfalls abgeschlossen und die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.
Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen in den Konzentrationszonen für die
Windenergieanlagen ist die feingesteuerte Planung der Windenergieanlagen möglich. Neben der
Anzahl und den genauen Standorten der Windenergieanlagen können zudem die Anlagentypen
(und somit Höhe und Leistungsvermögen) festgelegt werden. Somit wird eine ungeordnete
Aufstellung innerhalb der Konzentrationszone vermieden und eine sinnvolle Anordnung
ermöglicht. Die konkreten Standorte und Anlagentypen werden im weiteren Bauleitverfahren
festgelegt. Zunächst soll der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans mit seinem
Geltungsbereich (entsprechend der Potentialfläche D aus der Standortuntersuchung der VDH
Projektmanagement GmbH) beschlossen werden. Um die weitere Planung zu sichern, soll nach
dem Aufstellungsbeschluss anschließend eine Veränderungssperre (gem. § 14 BauGB)
beschlossen werden (siehe gesonderte Sitzungsvorlage). Der Bebauungsplan wird erst nach der
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im weiteren Bauleitverfahren mit konkreten
Inhalten gefüllt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht der Potentialfläche D aus der o. g.
Standortuntersuchung. Der Bebauungsplanentwurf ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) mit der REA
GmbH, Düren abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen
entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“,
wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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