Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
30.10.14, 12:07
Aktualisiert
30.10.14, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 150/2014 2. Ergänzung
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 09.10.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
30.10.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
11.11.2014
vorberatend
16.12.2014
beschließend
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese
Geske Musik- und Kulturhauses
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
3.000,00 €/Jahr
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
040 263 010
4411000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske
Musik- und Kulturhauses der Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 über die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musikund Kulturhauses (V 150/2014 einschl. 1. Ergänzung) beraten.
Die in diesem Satzungsentwurf aufgeführten Beträge für die Grundmiete wurden aufgrund einer
Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten bei Fremdvermietung ermittelt. Die
verschiedenen Tarifstufen tragen dem Gedanken Rechnung, die örtliche Kunst- und Kulturszene
sowie die Erftstädter Jugendkulturszene und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche und
Benefizveranstaltungen zu fördern.
Da das Anneliese Geske Musik- und Kulturhaus mit modernster Licht- und Tontechnik
ausgestattet ist, wurde außerdem davon ausgegangen, dass eine Fremdnutzung der
Räumlichkeiten des Hauses nur möglich ist, wenn ein städtischer Hausmeister anwesend ist.
Der Ausschuss für Kultur- und Partnerschaften hat sich in seiner o. g. Sitzung dafür
ausgesprochen, insb. über die Gebührenhöhe im Rahmen eines Arbeitskreises erneut zu beraten
und dem Ausschuss einen modifizierten Vorschlag vorzulegen.
Der Arbeitskreis, der aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung bestand, hat sich sehr
einvernehmlich auf den nun vorgelegten Satzungsvorschlag geeinigt. Der Förderkreis der
Musikschule ist ebenfalls mit der neuen Fassung einverstanden.
Grundlage für die modifizierte Fassung ist das Anliegen der Beteiligten den Konzertsaal im
Anneliese Geske Musik- und Kulturhaus den kulturtreibenden Erftstädter Vereinen und
Einzelpersonen deutlich günstiger als im ersten Satzungsentwurf dargestellt, anbieten zu können.
Daher werden die Räumlichkeiten künftig ohne hausmeisterliche Betreuung zur Verfügung
gestellt. Somit konnten nun die Personalkosten für den Hausmeistereinsatz von der Grundmiete in
Abzug gebracht werden. Die Erfahrungen der letzten Monate haben zudem gezeigt, dass - bis auf
die große Ton- und Lichttechnikbox - die im Haus eingesetzte Technik ausgesprochen
bedienerfreundlich ist und von den Veranstaltern – nach einer entsprechenden Einweisung - selbst
gesteuert werden kann.
Es versteht sich von selbst, dass dies einen verantwortlichen Umgang mit der Ausstattung des
Hauses durch die betreffenden ortsansässigen Veranstalter voraussetzt. Die Benutzung des
Hauses durch nicht-Erftstädter Vereine und Einzelpersonen sowie die Nutzung der großen Tonund Lichttechnikbox ist jedoch nur mit Hausmeistereinsatz möglich.
Außerdem wurde auf eine Unterteilung der Sonderleistung nach Tarifstufen verzichtet.
Die in der Satzung festgelegten Nutzungs- und Zahlungsmodalitäten und die angesetzten
Gebührensätze sollen nach einem Zeitraum von einem Jahr überprüft und ggf. angepasst werden.
In Vertretung
(Erner)
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