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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
30.10.14, 12:07
Aktualisiert
30.10.14, 15:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 150/2014 2. Ergänzung Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 09.10.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 30.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 11.11.2014 vorberatend 16.12.2014 beschließend Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 3.000,00 €/Jahr Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 040 263 010 4411000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musik- und Kulturhauses der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kulturelle Nutzung des Anneliese Geske Musikund Kulturhauses (V 150/2014 einschl. 1. Ergänzung) beraten. Die in diesem Satzungsentwurf aufgeführten Beträge für die Grundmiete wurden aufgrund einer Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten bei Fremdvermietung ermittelt. Die verschiedenen Tarifstufen tragen dem Gedanken Rechnung, die örtliche Kunst- und Kulturszene sowie die Erftstädter Jugendkulturszene und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche und Benefizveranstaltungen zu fördern. Da das Anneliese Geske Musik- und Kulturhaus mit modernster Licht- und Tontechnik ausgestattet ist, wurde außerdem davon ausgegangen, dass eine Fremdnutzung der Räumlichkeiten des Hauses nur möglich ist, wenn ein städtischer Hausmeister anwesend ist. Der Ausschuss für Kultur- und Partnerschaften hat sich in seiner o. g. Sitzung dafür ausgesprochen, insb. über die Gebührenhöhe im Rahmen eines Arbeitskreises erneut zu beraten und dem Ausschuss einen modifizierten Vorschlag vorzulegen. Der Arbeitskreis, der aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung bestand, hat sich sehr einvernehmlich auf den nun vorgelegten Satzungsvorschlag geeinigt. Der Förderkreis der Musikschule ist ebenfalls mit der neuen Fassung einverstanden. Grundlage für die modifizierte Fassung ist das Anliegen der Beteiligten den Konzertsaal im Anneliese Geske Musik- und Kulturhaus den kulturtreibenden Erftstädter Vereinen und Einzelpersonen deutlich günstiger als im ersten Satzungsentwurf dargestellt, anbieten zu können. Daher werden die Räumlichkeiten künftig ohne hausmeisterliche Betreuung zur Verfügung gestellt. Somit konnten nun die Personalkosten für den Hausmeistereinsatz von der Grundmiete in Abzug gebracht werden. Die Erfahrungen der letzten Monate haben zudem gezeigt, dass - bis auf die große Ton- und Lichttechnikbox - die im Haus eingesetzte Technik ausgesprochen bedienerfreundlich ist und von den Veranstaltern – nach einer entsprechenden Einweisung - selbst gesteuert werden kann. Es versteht sich von selbst, dass dies einen verantwortlichen Umgang mit der Ausstattung des Hauses durch die betreffenden ortsansässigen Veranstalter voraussetzt. Die Benutzung des Hauses durch nicht-Erftstädter Vereine und Einzelpersonen sowie die Nutzung der großen Tonund Lichttechnikbox ist jedoch nur mit Hausmeistereinsatz möglich. Außerdem wurde auf eine Unterteilung der Sonderleistung nach Tarifstufen verzichtet. Die in der Satzung festgelegten Nutzungs- und Zahlungsmodalitäten und die angesetzten Gebührensätze sollen nach einem Zeitraum von einem Jahr überprüft und ggf. angepasst werden. In Vertretung (Erner) -2-