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Sitzungsvorlage (Nutzungskonzept Realschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
424 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
16.10.13, 17:06
Aktualisiert
16.10.13, 17:06
Sitzungsvorlage (Nutzungskonzept Realschule) Sitzungsvorlage (Nutzungskonzept Realschule) Sitzungsvorlage (Nutzungskonzept Realschule) Sitzungsvorlage (Nutzungskonzept Realschule) Sitzungsvorlage (Nutzungskonzept Realschule)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 14.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 324/2013 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 17.10.2013 TOP Ergebnisse Nutzungskonzept Realschule Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Das Alte und Neue Rathaus verbleiben bei der Stadt und werden adäquat genutzt. Die Verwaltung legt hierzu ein entsprechendes Belegungskonzept vor. Die Schirmerschule, die Alte Musikschule und die Realschule werden der Vermarktung zugeführt. Begründung: Der oben stehende Beschlussvorschlag wurde im Haupt- und Finanzausschuß am 07.10.2013 vom Ausschuß formuliert Der Beschlussvorschlag spiegelt – insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen nicht die Auffassung der Verwaltung wieder. Aus diesem Grunde erfolgt keine Mitzeichnung der Sitzungsvorlage durch die Verwaltung. Als Bürgermeister werde ich gegen diesen Beschlußvorschlag stimmen. Sollte es zu dem o.g. Beschluss kommen, sollte zumindest die nachfolgende Formulierung zwischen erstem und zweitem Satz aufgenommen werden: Hierbei ist auch die Unterbringung der Institute - ggfs. außerhalb der Rathäuser - zu berücksichtigen. Der Beschluß hat folgende Konsequenzen: 1. Auf die bilanziellen Auswirkungen wurde in der Vorlage 324/2013 bereits hingewiesen. Weitere Angaben zur Realschule sind eingefügt. Die derzeitige bilanzielle Situation für die Musikschule, die alte Schirmerschule und die Realschule stellt sich somit wie folgt dar: Musikschule RND 2014 Wert 31.12.2013 1 Musikschule ErweiGarage Pausenhalle terung 18 11.715,14 € 1 490,048,29 € Schirmerschule Toilettenanlage Hauptgebäude RND 2014 0 Wert 31.12.2013 Realschule RND 2014 Wert 31.12.2013 Wert Sonderposten Schulbauförderung 31.12.2013 Summe Realschule nach Abzug Sonderposten 23 3.591.467,20 € 23 506,49 € 27.115,58 € 529.385,51 € Werkstatt 0 - € Umbau GardeGesamtwert robe WC 4 - € 8.807,22 € Erweiterungsanbau 1980 Erweiterungsanbau 2001 37 58 8.807,22 € 220.436,51 € 630.724,84 € 4.442.628,55 € -132.937,20 € -315.700,65 € -448.637,85 € 3.993.990,70 € Tabelle 1 Mit der Aufgabe der vorstehenden Gebäude muss auch über die Konsequenzen in der Bilanz nachgedacht werden. Die Restwerte der Gebäude (Alte Schirmerschule 8.807,22 €, Musikschule 529.385,51 €, Realschule (Restwert abzügl. SoPo) 3.993.990,70 €) werden vom Anlagevermögen abgezogen und reduzieren in gleicher Höhe das Eigenkapital. Die Restwerte werden nicht als außerordentlicher Aufwand/Abschreibung in der Ergebnisrechnung gebucht und belasten somit nicht die Ergebnisrechnung/Schlussrechnung des betroffenen Jahres, allerdings werden das Anlagevermögen und das Eigenkapital im entsprechenden Jahr unmittelbar betroffen. => keine Auswirkung in der Ergebnisrechnung, allerdings Auswirkung auf Bilanz (Reduzierung Anlagevermögen und Eigenkapital) Die Bodenwerte der Schulgrundstücke wurden in den NKF-Gutachten zur Eröffnungsbilanz als Gemeinflächen mit 30 % des Bodenwertes bewertet. Der Bodenwert ist in der nachstehenden Tabelle 2 ausgewiesen: Gemeinbedarf (30 %) Sitzungsvorlage 324/2013 1. Ergänzung Bodenwert 100 % Seite 2 Musikschule Alte Schirmerschule Realschule 141.916,50 € 181.620,00 € 2.919.232,80 € 473.055,00 € 605.400,00 € 9.730.776,00 € Tabelle 2 Der Bodenwert gibt den Wert eines baureifen, voll erschlossenen Grundstücks wieder (ohne Aufbauten, Abbruchkosten müsste ggf abgezogen werden). 2. Für die Realschule wurde sowohl für die Erweiterung 1981 als auch für die Erweiterung 2001 Schulbaufördermittel gewährt. Bilanziell werden diese Mittel als Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer des jeweiligen Erweiterungsbaus abschrieben. Diese Sonderposten reduzieren insgesamt im Saldo die Abschreibung und entsprechend beim vollständigen Abgang der Gebäude auch den Restwert. Der bilanzielle Wert des Sonderpostens (s. Tabelle 1) weicht jedoch in seinem Wert deutlich von dem Wert ab (Tabelle 3), der ggf an die Bezirksregierung zurückgezahlt werden muss (Indizierung Auszahlungsdatum/Stichtag Eröffnungsbilanz, längerer Abschreibungszeitraum). Auszahlungsbetrag 2000 Laufzeit Wert 31.12.2013 323.509,71 € 20 Jahre 129.403,88 € Tabelle 3 Demnach besteht noch eine „Restforderung“ von rund 129.000 € die ggf bei einer nicht den Förderrichtlinien entsprechenden Nutzung des Erweiterungsbaus von 2001 an die Bezirksregierung zurück gezahlt werden müsste. Bisher wurde bei den Überlegungen davon ausgegangen, dass - ähnlich wie bei der Unterbringung der Musikschule im Schulzentrum – die Nutzung der Realschule als VHS (Erwachsenenbildung) förderunschädlich sei, zumal im Rahmen der Förderung der energetischen Sanierung des Schulzentrums der Umzug der Realschule und damit die Aufgabe der Nutzung des alten Gebäudes immer mit thematisiert wurde. Bei Abbruch der Realschule oder Vermietung als Bürofläche (z.B. Jobcom) ist davon auszugehen, dass die „Restforderung“ an die Bezirksregierung zurückerstattet werden muss. 3. Bereits mit Vorlage 396/2013 wurde auf die Mieteinnahmen durch den Kreis verwiesen. Die Zahlen sind nachfolgend nochmals aufgeführt und um die Positionen erweitert, die durch den o.g. Beschluß neu hinzukommen. Derzeit erzielt die Stadt Jülich Mieteinnahmen durch die Vermietung von Büroflächen an den Kreis. Die Höhe der Mieteinnahme setzt sich wie folgt zusammen: Miete für Gesundheitsamt etc. Nebengebäude Neues Rathaus Sitzungsvorlage 324/2013 1. Ergänzung 2.551,22 €/Monat 30.614,64 €/Jahr Seite 3 Miete für Jobcom, Altes Rathaus Sachkostenpauschale SGB IIBereich (lt Vereinbarung m.d. Kreis Düren für 11,8 vollzeitverrechnete Stellen) Anteil Miete Gesamtbetrag 2.584,01 €/Monat 31.008,12 €/Jahr 32.922,00 €/Jahr 94.544,76 €/Jahr Tabelle 4 Mit Auszug des Kreises aus den städtischen Rathäusern gehen damit jährlich Mieteinnahmen in Höhe von rund 95.000 € verloren, die bisher auch in den Folgejahren im Haushalt veranschlagt sind. Neben dem Mietkostenanteil aus der Sachkostenpauschale entfällt ebenfalls der Anteil für übrige Leistungen der mit dieser Pauschale. Die Sachkostenpauschale beträgt 6.250 €/Mitarbeiter/Jahr für 11,8 Vollzeitverrechnete Stellen. Dies macht somit ein Betrag von 73.750 €/Jahr aus. Abzüglich des oben bereits eingerechneten Mietkostenanteils (32.922 €/Jahr) macht dies nochmals eine Wenigereinnahme von 40.828 €/Jahr aus. Die Verschlechterung für den Haushalt beläuft sich somit nach vollständigem Auszug des Kreises auf 135.372 €/Jahr. Bei der Vermietung des Alten Rathauses - wie ursprünglich vorgesehen - wären Mieteinnahmen in Höhe von rund 150.000 € zu erzielen gewesen, die die Haushaltssituation um 55.000 €/Jahr verbessert hätten. 4. Aus Sicht der Verwaltung ist es unter Berücksichtigung des o.g. Beschlußvorschlages fraglich, ob eine Unterbringung der Institute in den Rathäusern von der Raumkonzeption überhaupt möglich ist. Sowohl die VHS als auch das Archiv haben entsprechende Anforderung an die Größe der Räume bzw an die Tragfähigkeit der Decken, die auf den ersten Blick weder im Alten Rathaus noch im Neuen Rathaus gegeben sind. Eine abschließende Einschätzung kann jedoch nicht kurzfristig erfolgen. Entsprechend dem Beschluss muss das Archiv die derzeit in der Musikschule genutzten Räume aufgeben. Ein adäquater Ersatz steht derzeit in anderen Räumen nicht zur Verfügung. Eine Verwertung des Musikschulgebäudes kann erst erfolgen, wenn die Nutzung aller Räume aufgegeben wurde. Die Schirmerschule wurde seinerzeit auch aufgrund von fehlenden Brandschutzmaßnahmen in ein neues Gebäude umgesiedelt, wobei bereits zu diesem Zeitpunkt Teile des Gebäudes aus der Nutzung genommen waren (Aula im 2. OG sowie Klassenräume im 2. OG). Das Gebäude wurde anschließend als Ausweichstandort des Gymnasiums Zitadelle während der PCB Sanierung genutzt. Die VHS wurde dann aus dem Schulzentrum vorübergehend während der Sanierungsmaßnahmen ausquartiert. Eine Rückkehr an diesen Standort ist nicht mehr vorgesehen. Selbst für die vorübergehende Unterbringung der VHS müssen noch brandschutztechnische Nachrüstungen erfolgen, damit die Auflagen aus der Nutzungsgenehmigung erfüllt werden. Dies wurde bisher – in Absprache mit dem Brandschutzingenieuren des Kreises Düren – im Hinblick auf einen möglichen Umzug in die Realschule, zurückgestellt. Sitzungsvorlage 324/2013 1. Ergänzung Seite 4 Sollte keine Unterbringungsmöglichkeit für die VHS geschaffen werden, ist die Brandschutzsanierung in der Alten Schirmerschule kurzfristig umzusetzen. Im Haushalt 2013 sind hierfür 50.000 € vorgesehen. 5. Der Beschlußvorschlag hat verschiedenste finanzielle Auswirkungen die unter den Punkten 1 – 4 bereits beschrieben wurden. Alleine der dauerhafte Ausfall der Mieteinnahmen (einschließlich Sachkosten der Jobcom) durch den Kreis Düren beläuft sich auf 135.372 €/Jahr. Dieser Betrag müsste im HSK entsprechend kompensiert werden. Eine Deckung dieser Wenigereinnahme durch die Erhöhung der Grundsteuer B würde eine Anhebung um rund 11 Punkte ausmachen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja Nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 324/2013 1. Ergänzung Zu 1. s. Begründung Seite 5