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Mitteilung (Aufnahmekapazitäten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Köln)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
09.10.13, 17:05
Aktualisiert
15.10.13, 17:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: Amt 10/11 Sc. Jülich, 04.10.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 398/2013 Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.10.2013 Stadtrat 17.10.2013 TOP Ergebnisse Aufnahmekapazitäten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Köln Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Mit Schreiben vom 19.09.2013 (ist der Mitteilung beigefügt) teilt die Fachhochschule mit, dass Bedarfe für die Folgejahre verbindlich mitgeteilt werden müssen, um den Anspruch auf einen Studienplatz zu sichern. Der Fachhochschule wurde mitgeteilt, dass eine verbindliche Mitteilung für die Folgejahre problematisch ist, da bisher jährlich ein Ratsbeschluss auf Grundlage des aktuell ermittelten Bedarfes gefasst wurde. Außerdem bestand auch in der Vergangenheit oftmals der politische Wille über Bedarf auszubilden, um der gesellschaftlichen Verantwortung im Bezug auf Ausbildung gerecht zu werden. Darüber hinaus war die Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich. Des Weiteren kam es vor, dass Auszubildende ihre Ausbildung mit Hinweis auf eine andere/bessere Ausbildungsstelle, trotz Abschluss eines Ausbildungsvertrages, nicht angetreten haben. Um die Option zur Ausbildung im dualen Bachelorstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zu sichern, wird der in den letzten Jahren üblicherweise gemeldete Bedarf, für einen Studienplatz gemeldet. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.10.2013 wurde nunmehr festgelegt, dass ein Bedarf von 2 Studienplätzen anzumelden ist. Von Problemen für die Stadt Jülich bei „Nichtinanspruchnahme“ wird nicht ausgegangen, da die kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt haben, dass der Bedarf sich zukünftig auf hohem Niveau bewegen wird. Es ist also eher davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf, über die Kapazität der Fachhochschule hinaus, besteht. Darüber hinaus wird die Stadt Jülich weiterhin möglichst bedarfsgerecht über die Bereiche „Verwaltungsfachangestellte(r)“ und „zweiter Angestelltenlehrgang“ ausbilden. Mitteilung 398/2013 Seite 2