Daten
Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
09.10.13, 17:05
Aktualisiert
15.10.13, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: Amt 10/11 Sc.
Jülich, 04.10.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 398/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Stadtrat
17.10.2013
TOP
Ergebnisse
Aufnahmekapazitäten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung Köln
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Mit Schreiben vom 19.09.2013 (ist der Mitteilung beigefügt) teilt die Fachhochschule mit, dass Bedarfe für die Folgejahre verbindlich mitgeteilt werden müssen, um den Anspruch auf einen Studienplatz zu sichern.
Der Fachhochschule wurde mitgeteilt, dass eine verbindliche Mitteilung für die Folgejahre problematisch ist, da bisher jährlich ein Ratsbeschluss auf Grundlage des aktuell ermittelten Bedarfes gefasst wurde. Außerdem bestand auch in der Vergangenheit oftmals der politische Wille über Bedarf
auszubilden, um der gesellschaftlichen Verantwortung im Bezug auf Ausbildung gerecht zu werden.
Darüber hinaus war die Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich.
Des Weiteren kam es vor, dass Auszubildende ihre Ausbildung mit Hinweis auf eine andere/bessere
Ausbildungsstelle, trotz Abschluss eines Ausbildungsvertrages, nicht angetreten haben.
Um die Option zur Ausbildung im dualen Bachelorstudium an der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung zu sichern, wird der in den letzten Jahren üblicherweise gemeldete Bedarf, für einen
Studienplatz gemeldet. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.10.2013 wurde nunmehr festgelegt, dass ein Bedarf von 2 Studienplätzen anzumelden ist.
Von Problemen für die Stadt Jülich bei „Nichtinanspruchnahme“ wird nicht ausgegangen, da die
kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt haben, dass der Bedarf sich zukünftig auf hohem Niveau
bewegen wird. Es ist also eher davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf, über die Kapazität der
Fachhochschule hinaus, besteht.
Darüber hinaus wird die Stadt Jülich weiterhin möglichst bedarfsgerecht über die Bereiche „Verwaltungsfachangestellte(r)“ und „zweiter Angestelltenlehrgang“ ausbilden.
Mitteilung 398/2013
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