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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-143/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I setzen sich zusammen aus einem 10%-igen Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters sowie aus anteiligen Sachkosten. Die Aufteilung auf die beiden Endkostenstellen erfolgt nach qualifizierter Schätzung in einem Verhältnis von 60 % (Fahrbahnreinigung) zu 40 % (Winterdienst). Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt insgesamt 1.151 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 28,84 € entstehen hier Kosten von rund 33.000,00 €. Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 364 Arbeitsstunden angesetzt, was mit einem Stundensatz von 28,84 € zu Kosten in Höhe von rund 10.500,00 € führt. An Deponiekosten des Erftkreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten beiden Jahre (15.100,00 €) eingestellt. Die Kosten für Streumittel (nach Abzug eines Eigenbedarfs von 14 %) gehen mit 8.600,00 € in die Berechnung ein. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird - wie in den Vorjahren - vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag von insgesamt 1.500,00 € in die Kalkulation ein. Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich auf einen Gesamtbetrag von 59.800,00 € und für den Winterdienst auf 60.900,00 €. Für das „allgemeine öffentliche Interesse“ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet: Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen 10 % 15 % 20 % 25 %. Im Jahre 2002 wurde bei der Fahrbahnreinigung eine Überdeckung in Höhe von 315,00 € und beim Winterdienst in Höhe von 8.012,90 € erzielt. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Durch die Berücksichtigung des Überschusses bei der Gebührenberechnung Fahrbahnreinigung kann die Gebühr 2004 wie folgt reduziert werden: der Gebühr 2004 ohne Einrechnung des Gebühr 2004 mit Einrechnung des Gebühr in 2003 Überschusses Überschusses 1,21 € 1,20 € 1,19 € Beim Winterdienst verändern sich die Gebührensätze 2004 durch die Berücksichtigung Überschusses wie folgt: Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen Gebühr 2004 ohne Einrechnung 0,54 € 0,51 € 0,48 € 0,45 € Gebühr 2004 mit Einrechnung 0,47 € 0,44 € 0,41 € 0,38 € des Gebühr 2003 0,37 € 0,34 € 0,31 € 0,28 € Die Winterdienst-Gebühren 2003 konnten aufgrund der Einrechnung des hohen Überschusses aus dem Jahr 2001 (23.355,00 €) so vergleichsweise niedrig festgesetzt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Überschüsse aus dem Jahr 2002 einzusetzen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer