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Anfrage (Anfrage bzgl. Sachstand zum Jakob-Giesen-Platz und zum Umbau der Gymnastikhalle in Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
136 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
29.09.14, 14:46
Aktualisiert
29.09.14, 14:46
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Frank Jüssen Frankenstraße 182 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl 65 / 82 Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Böcking 29.09.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 16.09.2014 Rat Betrifft: Datum 15.09.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 399/2014 30.09.2014 Anfrage bzgl. Sachstand zum Jakob-Giesen-Platz und zum Umbau der Gymnastikhalle in Bliesheim Sehr geehrter Herr Jüssen, Ihre Fragen zum Umbau des Jakob-Giesen-Platz (II BA.) und der Gymnastikhalle in Bliesheim kann ich Ihnen die nachfolgenden Antworten zusenden. Zu den Fragen 1 bis 4 (Jakob-Giesen-Platz) Der geplante 2. Bauabschnitt zur Umgestaltung des Jakob-Giesen-Platzes beinhaltet im Wesentlichen die Umverlegung/ den Umbau der dort vorhandenen Bushaltestelle. Diese Maßnahme ist jedoch auch Bestandteil des z.Z. in Bearbeitung befindlichen Projektes zum barrierefreien Umbau aller Bushaltestellen im Stadtgebiet Erftstadt. Für diese Maßnahme werde ich zeitnah einen Förderantrag beim NVR Rheinland einreichen. Die derzeitige Planung sieht entsprechend einem Beschluss des BA Straßen vor, den im Haltestellenbereich vorhandenen Baum zu erhalten. Dies bedeutet für den hier ggf. zukünftig anhaltenden Gelenkbus, dass von den am Fahrzeug vorhandenen drei Türen nur zwei genutzt werden können. Auf meine Rückfragen, ob dies einer Bewilligung des Zuschusses entgegensteht, haben sowohl die Bewilligungsbehörde NVR als auch das Busunternehmen erklärt, dass sie diese Einschränkung nicht für förderschädlich halten und sie somit die Planung dieser Bushaltestelle akzeptieren können. Sobald mir ein diesbezüglicher Zuwendungsbescheid vorliegt (hiermit rechne ich frühestens Anfang 2015), kann die entsprechende Ausschreibung zur Umgestaltung des 2. Bauabschnittes des Jakob-Giesen-Platzes vorgenommen werden. Ein Versand der Ausschreibungsunterlagen vor dem Eingang des Bewilligungsbescheides ist zuschussschädlich und daher nicht möglich. Die Vorplanungen zu den beiden bereits vorgestellten Planvarianten der Trassenführung des Gehweges bzw. der bereitzustellenden Parkplätze liegen vor. Bezüglich der im Betriebsausschuss Straßen zugesagten Öffentlichkeitsbeteiligung werde ich in kürze einladen (voraussichtlich im örtlichen Feuerwehrgerätehaus) und die Planungsvarianten vorstellen. Die zusätzlich noch erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2015 einzuplanen. Zur Frage 5, (Umbau der Gymnastikhalle in Bliesheim) Der Baubeginn zum Umbau des ehemaligen Lehrschwimmbeckens der Grundschule Bliesheim in eine Gymnastikhalle ist für das dritte Quartal 2015 vorgesehen. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hinreichend beantwortet habe. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-