Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00
Kreuzau, 12. Juli 2000
Vorlagen-Nr.
65/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.08.2000
14.09.2000
26.09.2000
TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich der Grundstücke Gemarkung
Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40, Rödderweg;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.1999 sollen die Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Nrn.
386, 46, 45 und 44/2, einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes
(siehe gesonderte Sitzungsvorlage) und die Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung erforderlich. Damit die
erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden können, ist es nunmehr zunächst notwendig, den
Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Innenbereichssatzung zu fassen. Da die bestehende Innenbereichssatzung vom
22.02.1996 im Bereich des „Rödderweges“, Haus-Nr. 29 (Parzelle 39/1), endet, müssen die Grundstücke Parz. Nrn.
44/1, 282, 283 und 40, in die Änderung einbezogen werden, obwohl diese Grundstücke mit Ausnahme der Parz. Nr. 40
bereits bebaut sind.
Ich schlage Ihnen hiermit vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Im weiteren Verfahren müssen sicherlich auch in der Satzung Aussagen über die Art und das Maß der baulichen
Nutzung festgelegt werden. Bevor dies geschieht, halte ich es jedoch aufgrund der Topographie für erforderlich, durch
ein Vermessungsbüro Höhenschnitte anfertigen zu lassen.
Darüber hinaus sind die Belange von Natur und Landschaft im nächsten Verfahrensschritt zu bewerten.
Den Geltungsbereich der 1. Änderung der Innenbereichssatzung wollen Sie bitte den beigefügten Ablichtungen aus der
Deutschen Grundkarte und der Flurkarte entnehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung der Innenbereichssatzung (Bekanntmachungskosten, Höhenaufnahmen und
landschaftspflegerischer Fachbeitrag) werden sich voraussichtlich auf ca. 3.000,00 DM belaufen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach wird gemäß § 35
Abs. 4, Nrn. 2 und 3 BauGB, beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn.
386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
2
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: