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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40, Rödderweg; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40, Rödderweg;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40, Rödderweg;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 12. Juli 2000 Vorlagen-Nr. 65/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach im Bereich der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40, Rödderweg; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Gemäß Ratsbeschluss vom 16.12.1999 sollen die Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Nrn. 386, 46, 45 und 44/2, einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe gesonderte Sitzungsvorlage) und die Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung erforderlich. Damit die erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt werden können, ist es nunmehr zunächst notwendig, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Innenbereichssatzung zu fassen. Da die bestehende Innenbereichssatzung vom 22.02.1996 im Bereich des „Rödderweges“, Haus-Nr. 29 (Parzelle 39/1), endet, müssen die Grundstücke Parz. Nrn. 44/1, 282, 283 und 40, in die Änderung einbezogen werden, obwohl diese Grundstücke mit Ausnahme der Parz. Nr. 40 bereits bebaut sind. Ich schlage Ihnen hiermit vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im weiteren Verfahren müssen sicherlich auch in der Satzung Aussagen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden. Bevor dies geschieht, halte ich es jedoch aufgrund der Topographie für erforderlich, durch ein Vermessungsbüro Höhenschnitte anfertigen zu lassen. Darüber hinaus sind die Belange von Natur und Landschaft im nächsten Verfahrensschritt zu bewerten. Den Geltungsbereich der 1. Änderung der Innenbereichssatzung wollen Sie bitte den beigefügten Ablichtungen aus der Deutschen Grundkarte und der Flurkarte entnehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung der Innenbereichssatzung (Bekanntmachungskosten, Höhenaufnahmen und landschaftspflegerischer Fachbeitrag) werden sich voraussichtlich auf ca. 3.000,00 DM belaufen. III. Beschlussvorschlag: „Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach wird gemäß § 35 Abs. 4, Nrn. 2 und 3 BauGB, beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parz. Nrn. 386, 46, 45, 44/2, 44/1, 282, 283 und 40.“ Der Bürgermeister - Ramm - 2 Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: