Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
04.09.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 30.08.2012
Vorlagen-Nr.: 38/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
23.10.2012
3. Fortschreibung des Frauenförderplanes 2012
I. Sach- und Rechtslage:
Nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (LGG) vom
09.11.1999 hat die Gemeinde für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan
aufzustellen, der vom Rat zu beschließen ist (§ 5a Absatz 4 LGG).
Normalerweise wäre die 3. Fortschreibung im Jahre 2010 zum Stichtag 31.12.2009 vorzunehmen
gewesen. Hierzu ist festzustellen, dass die Zielvorstellungen des Frauenförderungsplanes, die
Unterrepräsentation von Frauen in den oberen Einkommensstufen des gehobenen Dienstes (ab
Entgeltgruppe A10/A11), sowie des höheren Dienstes zu verbessern, auch für den
Berichtszeitraum bis 31.12.2009, nicht erreicht werden konnten. In Absprache mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltungsleitung wurde daher festgelegt, die 3. Fortschreibung
des Frauenförderplanes bis zu diesem Jahr zu verschieben, da eine Neuorganisation der
Verwaltung zum 01.01.2012 durchgeführt wurde. Übereinstimmend wurde die Meinung vertreten,
dass eine reine Fortschreibung der Zahlen, ohne den Zielvorstellungen näher zu kommen, wenig
Sinn mache und somit nach erfolgter Neuorganisation die 3. Fortschreibung erfolgen sollte.
Dementsprechend wurde nunmehr verfahren.
Das beigefügte Exemplar enthält die 3. Fortschreibung des Frauenförderplanes, basierend auf
dem ursprünglichen Frauenförderplan vom 30.06.2000. Alle Daten wurden mit dem Stichtag
01.01.2012 aktualisiert. Der Personalrat und auch die Gleichstellungsbeauftragte haben der 3.
Fortschreibung des Planes in der vorliegenden Form zugestimmt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlussvorschlag:
„ Die 3. Fortschreibung des Frauenförderplanes der Gemeinde Kreuzau wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen. „
Der Bürgermeister
.
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
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Enthaltungen: ________
Nein:
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