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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erstellung eines Behindertenkonzeptes für Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
30.10.14, 10:36
Aktualisiert
30.10.14, 10:36
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 432/2014 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 08.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.10.2014 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 13.11.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Erstellung eines Behindertenkonzeptes für Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit seinem Bürgerantrag bittet der Petent um Erstellung eines Behindertenkonzeptes für die Stadt Erftstadt. Einen gleichlautenden Antrag hatte der Petent bereits in einer früheren Amtsperiode als damaliges Mitglied des Behindertenbeirates gestellt. Seinerzeit wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass seitens des Rhein-Erft-Kreises ein Gesamtkonzept für die Behindertenarbeit im Kreisgebiet erstellt wird. Hieran wird noch gearbeitet, die Kommunen des Kreises sind beteiligt. Das Konzept wird nach Fertigstellung Gültigkeit für alle kreisangehörigen Kommunen haben und insofern die Belange der einzelnen Städte berücksichtigen. Daher ist die Erstellung eines separaten Konzeptes für die Stadt Erftstadt entbehrlich. Im übrigen behält sich der amtierende Behindertenbeirat vor, seine Arbeit flexibel zu gestalten und ggf. wechselnde Schwerpunkte zu setzen. Nach dem Vorgesagten ist auch eine vom Antragsteller gewünschte Abstimmung mit der Stadt Köln entbehrlich. In Vertretung (Lüngen, 1. Beigeordneter) -2-