Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Konzeption PFD)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
309 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08

Inhalt der Datei

KONZEPTION Pädagogischer Familiendienst  Historisches Rathaus  Markt  50374 Erftstadt Stand: Oktober 2014 GLIEDERUNG 1 Einleitung 3 2 Rechtsgrundlage 4 3 Zielgruppe 7 4 Indikatoren 8 5 Ziele 10 6 Zugang 11 7 Hilfeplanverfahren 12 8 Arbeitsweise 16 9 Ergänzende Angebote 20 10 Evaluation 22 11 Rahmenbedingungen 23 12 Perspektiven 25 Konzeption Pädagogischer Familiendienst 2 1 EINLEITUNG Der Pädagogische Familiendienst (PFD) ist seit dem 01.04.1993 als Trägerverbund zwischen dem SKFM Rhein-Erft-Kreis e.V. und dem Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt organisiert, um dem Wahlrecht der BürgerInnen gemäß § 5 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) Rechnung zu tragen. Seit 1986 entwickelte sich das reine SPFH-Angebot (= Sozialpädagogische Familienhilfe) zu dem jetzigen Dienst mit seinen multifunktionellen Hilfsangeboten. Er umfasst die langfristigen und intensiven Maßnahmen im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen:      Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehungsbeistandschaft Betreutes Wohnen, Soziale Gruppenarbeit Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Durch differenzierte Weiterqualifizierungen der MitarbeiterInnen bietet der Dienst in den letzten Jahren auch systemische Beratung, aufsuchende Familientherapie, systemisches Clearing, systemisches Elterncoaching und Videoberatung an. Durch die Integration der maßgeschneiderten ambulanten Hilfsangebote ist sowohl eine organisatorische als auch inhaltliche Ausweitung des Dienstes gegeben. Die einzelnen Aufgabengebiete sind nicht an bestimmte Fachkräfte des Pädagogischen Familiendienstes gebunden, wodurch eine bestmögliche Ausnutzung der Kapazitäten und ein hohes Maß an Flexibilität gewährleistet ist. Eine ganzheitliche systemische Sichtweise, die sich in erster Linie an den Ressourcen der KlientInnen orientiert, liegt der Arbeit zugrunde. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 3 2 RECHTSGRUNDLAGE Die Arbeitsfelder des Pädagogischen Familiendienstes sind Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Ihre rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 27 ff. SGB VIII: Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. (…) Erziehungsberatung § 28 SGB VIII Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. (…) Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 4 Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung (...)in einer sonstigen betreuten Wohnform soll (...)Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand (...) des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie (...) eine für längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 5 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung § 41 SGB VIII Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; (...) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 6 3 ZIELGRUPPE Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bietet der Pädagogische Familiendienst intensive Unterstützung und Beratung für Familien in Problem- und Krisensituationen an. Mit der Bezeichnung Familie sind unterschiedliche Lebensgemeinschaften gemeint, in denen Erwachsene mit Kindern/Jugendlichen in einer Haushaltsgemeinschaft leben. In der Regel weisen diese Familien eine Häufung von sozialen und psychischen Problemen auf (Multi-Problem-Familien) und sind in der aktuellen Situation nicht in der Lage, eigenständig angemessene Lösungsstrategien zu entwickeln. Jugendliche und junge Volljährige können ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot in Form von Erziehungsbeistandschaft, Betreutem Wohnen oder intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung erhalten, wenn sich ihre Lebenssituation und der Ablösungsprozess von ihrem häuslichen Umfeld als sehr konflikthaft gestaltet. Oftmals verfügt diese Zielgruppe (noch) nicht über ein ausreichendes Maß an eigenständiger Lebensführung. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 7 4 INDIKATOREN Häufig führt ein abweichendes Verhalten der Kinder und Jugendlichen wie auch der Eltern in Bezug auf den Umgang mit ihren Kindern zur Intervention durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes und ggf. zum Einsatz des PFD. Anlässe für den Einsatz von ambulanten Hilfen können sein: - Entwicklungsauffälligkeiten Erziehungsschwierigkeiten Paar- und/oder Trennungskonflikte Beziehungsprobleme zwischen Eltern und Kindern drohende Fremdunterbringung des Kindes / Jugendlichen Neuorganisation des Familiensystems (Trennung, Scheidung, - Alleinerziehendenproblematik Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen Anzeichen für Kindesmisshandlung, sexuellen Missbrauch Schul-/Ausbildungsprobleme Ablösungs-/Generationskonflikte Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags Probleme mit Institutionen schwierige materielle Bedingungen (Wohnungsprobleme, Arbeitslosigkeit, Überschuldung ...) belastende Familienbiografien Suchtproblematik psychische Erkrankungen Kulturanpassungsschwierigkeiten. - Verlust, Patchworkfamilie, Fremdunterbringung, Rückführung etc.) Wir unterscheiden: Familien mit akuten Krisen (z. B. durch Wohnungsverlust, Arbeitsverlust, Überschuldung, Ablösung vom Elternhaus, Trennung, neue Partner, neue Familienkonstellationen) Familie mit Strukturkrisen (z. B. durch anhaltende Arbeitslosigkeit, Nichtverarbeiten von Trennung, Verschiebung von Generationsebenen, ständige Überforderung von einzelnen Familienmitgliedern) Familie mit chronischen Strukturkrisen (z. B. Verwahrlosung, psychische Erkrankungen, Suchtmittelmissbrauch) Konzeption Pädagogischer Familiendienst 8 Gerade bei den Multi-Problem-Familien kommen häufig Mischformen vor. Bei den ersten beiden Krisenformen sind größere Veränderungschancen durch den Einsatz ambulanter Erziehungshilfen gegeben als bei Familien mit chronischen Strukturkrisen. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 9 5 ZIELE Mit fachlicher Unterstützung sollen Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen. Im Einzelnen kann das folgende Ziele beinhalten: - Erhalt des Familiensystems mit einem größtmöglichen Maß an Zufriedenheit und Lebensqualität für alle Mitglieder - Erhaltung und Stärkung von inner- und außerfamiliären Ressourcen der Familien - Hilfestellung bei der Bewältigung von Krisensituationen - Stabilisierung der positiven innerfamiliären Beziehungen - Wiedergewinnung von Selbstwertgefühl und Durchsetzungsvermögen - Entwicklung bzw. Wiederherstellung erzieherischer Kompetenz, die die Erziehungsfähigkeit und -verantwortung der Eltern beinhaltet - Entwicklung von Zukunftsperspektiven - Ablösung aus dem Elternhaus und die damit verbundene Verselbständigung in vielen Lebensbereichen - Übernahme von Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung - Sicherer Umgang mit lebenspraktischen Anforderungen - Klärung der Beziehungen zu Eltern und nahe stehenden Personen - Entwicklung angemessener Lösungsmöglichkeiten für schwierige Situationen - Entwicklung eines realistischen positiven Selbstbildes - Entwicklung realistischer Perspektiven im persönlichen, schulischen und beruflichen Bereich Ist eine Integration von einzelnen Familienmitgliedern in das bestehende Familiensystem nicht möglich, wird gemeinsam nach Alternativen gesucht. Auf der Basis des Hilfeplans (vgl. S. 11) werden die Ziele operationalisiert bzw. konkretisiert und ausgehandelt, in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang Veränderungsprozesse stattfinden sollen. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 10 6 ZUGANG Um die ambulanten Erziehungshilfen in Anspruch nehmen zu können, muss grundsätzlich von den Sorgeberechtigten oder dem jungen Volljährigen selbst ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) bzw. ein Antrag auf Hilfe für junge Volljährige beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes gestellt werden. In der Regel gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, den Weg zum Familiendienst zu finden: Übermittlung durch den ASD Ein(e) MitarbeiterIn des ASD stellt im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit bei einer Familie, einem Kind oder Jugendlichen Bedarf an intensiver und kontinuierlicher Hilfestellung fest und informiert die Familie über die Möglichkeiten einer ambulanten Hilfe. (Zugang a vgl. Schaubild S. 13) Anfrage durch andere Institutionen (z.B. Kindergarten, Schule, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte) Eine weitere Möglichkeit des Zugangs besteht in der Kontaktaufnahme durch andere Institutionen. Im Rahmen einer Fallbesprechung mit dem Pädagogischen Familiendienst kann über den Einsatz einer ambulanten Hilfe informiert und beraten werden. (Zugang b vgl. Schaubild S. 13) Selbstmelder Im Falle von Hilfesuchenden, die sich direkt an den Pädagogischen Familiendienst wenden, können diese in Form eines Beratungsgespräches über die möglichen Hilfeformen informiert werden. (Zugang c vgl. Schaubild S. 13) Konzeption Pädagogischer Familiendienst 11 7 HILFEPLANVERFAHREN Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach § 36 SGB VIII. Mitwirkung Hilfeplan § 36 SGB VIII (1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen (...). (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Festlegungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. (3) (...) Konzeption Pädagogischer Familiendienst 12 Das Hilfeplanverfahren beinhaltet nachfolgende Schritte: Hilfeplanverfahren (PFD) Zugang a Zugang b Zugang c Antragstellung auf HzE 1 u. Prüfung durch den ASD negativ 2 Erziehungskonferenz, Entscheidung über Hilfegewährung HzE abgelehnt o. Vorschlag einer anderen Hilfe positiv 3 Schriftlicher Bescheid bzgl. Hilfegewährung 4 HILFEPLAN 5 Bericht PFD über den Hilfeprozess 6 7 Kennenlerngespräch Hilfeplanfortschreibung Ende der Hilfe/Abschlussgespräch Nachbetreuung nach Vereinbarung Konzeption Pädagogischer Familiendienst 13 1 Antragstellung auf HzE Der/die zuständige ASD-MitarbeiterIn verschafft sich zur Prüfung des HzE-Antrags einen differenzierten Überblick von der Lebensund Erziehungssituation der Kinder, Jugendlichen und Eltern. 2 Erziehungskonferenz Fallvorstellung der zuständigen Fachkraft des ASD in einem Gremium verschiedener Fachleute aus dem Jugendamt und ggf. externer HelferInnen. Dort wird über die geeignete Hilfe beraten und entschieden. 3 Schriftlicher Bescheid Der schriftliche Bescheid informiert über die gewährte Hilfeart und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. 4 Kennenlerngespräch Zwischen den Familienmitgliedern, jungen Volljährigen, der /dem ASD-MitarbeiterIn, der Koordinatorin und der/dem MitarbeiterIn des PFD findet ein erstes Gespräche statt, um Hemmschwellen abzubauen und erste Ziele und Aufträge zu klären. 4 Hilfeplan Vereinbarung zwischen den Familienmitgliedern bzw. jungen Volljährigen, den MitarbeiterInnen des ASD und PFD sowie anderen beteiligten HelferInnen über die Ausgestaltung der Hilfe bzgl. Bedarf, Ziele, Wünsche, Erwartungen und Umfang. 5 Bericht PFD Gemeinsam mit den Familien bzw. Einzelpersonen wird vor jeder Hilfeplanfortschreibung und dem Abschlussgespräch ein Bericht über den Hilfeprozess, Veränderungen und Zielerreichungen erstellt und an die ASD-Fachkraft weitergegeben. 6 Hilfeplanfortschreibung Regelmäßige, gemeinsame Überprüfung - alle drei bis sechs Monate - bzgl. der Entwicklungen, veränderter Zielsetzungen, Zusammenarbeit anhand des Berichtes, den der PFD gemeinsam Konzeption Pädagogischer Familiendienst 14 mit der Familie vor jedem Hilfeplangespräch erstellt. In der Hilfeplanfortschreibung wird überprüft, ob die Hilfe weiterhin erforderlich ist oder beendet werden kann. 7 Ende der Hilfe Unterschiedliche Beendigungsgründe: Ziele sind in wesentlichen Bereichen erreicht, die Hilfeform ist nicht (mehr) geeignet oder Beendigung durch Familie bzw. jungen Volljährigen oder pädagogischer Fachkraft. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 15 8 ARBEITSWEISE Die systemische Sichtweise bietet die Basis für die Haltung der Fachkräfte, die den Familien und Einzelpersonen gegenüber von Wertschätzung geprägt ist. Systemische Grundhaltung beinhaltet:  Denken in Beziehungen und Systemen  Arbeit in und mit dem sozialen Umfeld der Familie  Ressourcen und Stärken der Familie in den Mittelpunkt zu stellen  Verantwortung für den Veränderungsprozess dem Klientel zu überlassen  Zukunftsorientierte Interventionen mit Veränderungs- und Wachstumszielen; Lösungen (er)finden Der "systemische Blick" richtet sich insbesondere auf die Auftragsklärung und die Ziele der Familien. Um den Beteiligten wieder einen Zugang zu ihren Ressourcen und Problemlösungen zu eröffnen, werden vielfältige sozialpädagogische und systemische Methoden und Interventionen eingesetzt. Die folgende Aufzählung kann dies nur im Ansatz darstellen: - Informationssammlung und Hypothesenbildung (u.a. Erstinterview, Genogramm, Steckbrief, Satzergänzungsbogen, TimeLine-Arbeit) - Auftragsklärung (u.a. Wunschkarten, Ziellisten) - Systemische Fragetechniken (u.a. Skalierungsfragen, Wunderfragen, Frage nach Ausnahmen, zirkuläre Fragen) - Arbeit mit Skulpturen und Aufstellungen (u.a. Familienbrett, Klötzchenskulptur, Familienaufstellung, Tetralemma-Aufstellung) - Interventionen aus dem Konzept des gewaltlosen Widerstands (u.a. Ankündigung, Sit-In, Bärenumarmung, Unterstützersystem) - Videobasierte Beratung - Arbeit mit Metaphern und Visualisierungen - Paradoxe Intervention - Verstärkerpläne, Lernen am Modell - Reflecting-Team, Co-Arbeit Konzeption Pädagogischer Familiendienst 16 Ambulante Erziehungshilfen sind aufsuchende Hilfen, d. h., die MitarbeiterInnen des PFD gehen zu den KlientInnen nach Hause und lernen sie dort in ihrem alltäglichen Umfeld kennen. Dieses Setting ermöglicht eine differenziertere Wahrnehmung der Lebensweise, der Problembereiche und der vorhandenen Ressourcen. Im Fokus des Hilfeprozesses steht für die PFD-Fachkräfte die Wahrnehmung der von der Familie präsentierten Probleme auf ihren unterschiedlichen Ebenen (sozio-ökonomische Benachteiligung, fehlende gesellschaftliche oder räumliche Integration, problematische auffällige Verhaltensweisen, innerfamiliäre Kommunikation), ihre Bedeutung für das familiale Zusammenleben sowie die Anstrengung zu ihrer Bewältigung. Unter Berücksichtigung der Vergangenheit und bisheriger Lösungsmuster greift die ressourcenorientierte Arbeitsweise diese Themen und Hintergründe auf. Das Spezifische der Arbeit besteht in der Zweigleisigkeit, d. h. in der Verbindung von Problemlösungen auf der eher sozioökonomischen Ebene und der Beziehungsebene zwischen allen Beteiligten. Der gesamte Prozess kann grob in eine - Kennenlern- oder Probephase Intensivphase Stabilisierungsphase Ablösephase Nachbetreuungsphase eingeteilt werden. Der Arbeitsprozess verläuft dynamisch und hat unterschiedliche Schwerpunkte. Hilfeprozesse können bis zu zwei Jahren dauern. In den Hilfeplangesprächen wird entschieden, wann ein geeigneter Zeitpunkt ist, die Maßnahme zu beenden, sei es durch Zielerreichung, Teilzielerreichung oder durch Beendigung der Familie. In manchen Konstellationen ist es notwendig, Co-Arbeit (mindestens zwei Fachkräfte) zu leisten, um den komplexen und/oder unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien gerecht werden zu können; in einigen Systemen ist eine geschlechterparitätische Besetzung angezeigt. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 17 Die Zusammenarbeit orientiert sich an den jeweiligen Zielen, die die Personen für sich benennen. Wichtig ist, dass Erfolge und Veränderungen für die Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen sichtbar und spürbar werden, um zu erfahren, dass sich die manchmal schwierige Lösungssuche lohnt. Die Ziele müssen realistisch, d. h. auch wirklich erreichbar sein und kleinschrittig formuliert bzw. angegangen werden. Die ambulanten Erziehungshilfen arbeiten in der Regel im Hier und Jetzt, aktuelle Schwierigkeiten haben Vorrang, wobei dann bei der Lösungssuche auf bisherige Erfahrungen zurückgegriffen wird. Können Familien nicht auf solche Erfahrungswerte zurückgreifen oder sind bisherige Lösungsversuche gescheitert, bringen die Fachkräfte weitere Vorschläge und Möglichkeiten ein, um so den KlientInnen Handlungsoptionen zu eröffnen. Die unterschiedlichen familiären Systeme verlangen eine breit gefächerte Arbeitsweise und Methodenvielfalt, die je nach individuellem Bedarf unterschiedliche Schwerpunktsetzungen (Clearing, systemische Beratung, Elterncoaching etc.) beinhaltet. Auf dieser Basis kann eine Arbeitsbeziehung und Vertrauen zwischen den Beteiligten aufgebaut werden, ohne die ein Hilfsangebot nicht greifen kann. In der Erziehung ihrer Kinder mangelt es Eltern zum Teil an positiven Vorbildern aus der eigenen Herkunftsfamilie. Die Fachkräfteachten sehr darauf, was in Familiensystemen gut funktioniert und verstärken dies durch positive Aufmerksamkeit (z.B. Videoberatung, systemisches Elterncoaching). Durch die konkreten Umsetzungsschritte machen die KlientInnen positive Erfahrungen, was zu weiteren Schritten ermutigen kann. Solche intensiven Prozesse können langfristig zu einer spürbaren Entlastung führen. Ausschlaggebend für eine funktionierende Zusammenarbeit ist auch, genau zu eruieren, wer den größten Leidensdruck hat, da dies in der Regel auch die Motivation zur Veränderung deutlich erhöht. Vor allem in der Arbeit mit Familien im Kontext einer Kindeswohlgefährdung (gem. § 8a SGB VIII) ist eine hohe Transparenz der Vorgehensweise erforderlich; nur so kann die Hilfe "zwischen Kontrolle und Beratung" zunehmend als Unterstützung erlebt werden. Multi-Problem-Familien weisen eine Summierung von Problemen auf, deren Lösung aktuell nicht möglich erscheint. Sie haben Konzeption Pädagogischer Familiendienst 18 Probleme, weil sie kritische Situationen nicht bewältigen. Sie weisen auf problematische Situationen hin, indem sie sozial auffällig werden. Sie verfügen über unzureichende Ressourcen, Probleme eigenständig zu lösen. In den "klassischen" Multi-Problem-Familien nimmt die lebenspraktische Unterstützung und Anleitung einen breiten Raum ein, nicht selten lösen finanzielle Angelegenheiten (z. B. Überschuldung) und/oder Wohnraumprobleme existenziell bedrohliche Folgen aus, die oft zur "Lähmung" der Betroffenen führen. Durch gemeinsames Tun (Begleitung in der Kontaktaufnahme und -pflege zu Institutionen, Haushaltsplanung etc.) kann häufig eher etwas bewegt werden, als über das reine "Darüber reden". In einigen Familien ist eine dauerhafte Begleitung angezeigt, die durch die ambulanten Erziehungshilfen nicht ausreichend aufgefangen werden kann. Haben Familien oder Einzelpersonen große Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und/oder der Erziehung der Kinder ohne fremde Hilfe, kann es Aufgabe des PFD sein, im sozialen Umfeld der Familien oder darüber hinaus im professionellen Netzwerk Unterstützungsangebote zu „installieren“. Grundsatz ist hier, nach der Unterstützung Ausschau zu halten, die möglichst niederschwellig ist und von den Beteiligten gut akzeptiert werden kann. Die Informationen, die die Fachkraft von den KlientInnen erhält, unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB, § 65 SGB VIII). Informationen können nur von den KlientInnen selbst oder mit deren Einverständnis, z.B. über eine Schweigepflichtentbindung, weitergegeben werden. Ist jedoch ein Kind oder Jugendlicher akut gefährdet oder gefährdet eine Person sich selbst oder andere, werden umgehend Schutzmaßnahmen eingeleitet und die fallzuständige Fachkraft des ASD verständigt. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 19 9 ERGÄNZENDE ANGEBOTE Im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit hält der PFD bedarfsorientiert Angebote und Maßnahmen vor, die in der Regel niedrigschwellig angelegt sind und dem Klientel die Möglichkeit geben, mit anderen Personen in ähnlichen Situationen Kontakt aufzunehmen. In der Alleinerziehenden-Gruppe treffen sich 14-tägig Alleinerziehende - in der Regel Mütter – zu einem themenzentrierten Gesprächskreis. Parallel dazu findet eine Kinderbetreuung statt, sodass die Kinder mitgebracht werden können. Die Gruppe für Alleinerziehende steht allen Interessierten offen (es muss kein HzEAntrag gestellt werden). In der Kindergruppe treffen sich einmal wöchentlich Kinder aus den SPFH-Familien. Bedarfsorientiert werden Projekte (z.B. Kinderkunstgruppe, erlebnispädagogische Gruppe, Kochgruppe) durchgeführt. Weitere Gruppenangebote (z. B. Mädchengruppe, Gruppe für Jugendliche) richten sich nach dem Bedarf und nach den Kapazitäten der PFD-MitarbeiterInnen. Es werden zusätzlich pädagogische Fachkräfte auf Honorarbasis eingesetzt. Für die Kinder aus der Kindergruppe wird in den Schulferien ein Ferienprogramm angeboten. Für alle betreuten Familien finden jährlich drei bis vier Familientage statt (z. B. Grillen, Spielescheune, Phantasialand), ebenso wie das Familienfrühstück einmal im Monat. Gerade solche Angebote machen es den Familien leichter, Kontakt aufzunehmen und mit anderen in Austausch zu gehen. Parallel zu den Maßnahmen des Familiendienstes wird in jedem Einzelfall eruiert, ob und welche Angebote im unmittelbaren Sozialraum von der Familie in Anspruch genommen werden können. Für manche Kinder bietet sich eine Anbindung an einen Sportverein oder eine Jugendgruppe an, um z.B. soziale Ängste abzubauen oder dem Tag mehr Struktur zu geben. Viele Kinder sind zu Beginn der Hilfe damit überfordert und brauchen den übersichtlichen Rahmen einer kleinen Gruppe wie im PFD, um sich überhaupt größeren Herausforderungen stellen zu können. Auch viele Erwachsene benötigen Begleitung und Stärkung, bevor sie in ihrem Umfeld Kontakt zu Vereinen und Institutionen auf- Konzeption Pädagogischer Familiendienst 20 nehmen. Auch den Weg zu Bildungseinrichtungen finden sie in der Regel nicht ohne Motivation von außen. Die Hemmschwellen sind teilweise sehr hoch, Angebote vor Ort häufig nicht auf "MultiProblem-Familien" zugeschnitten. Ausnahmen bieten hier die Familienzentren in den einzelnen Stadtteilen. Der Pädagogische Familiendienst beteiligt sich immer wieder an Projekten, die auch für diese Klientel zugänglich sind. Die Vernetzung mit anderen Hilfeanbietern und Institutionen ist auch hier ein Baustein für eine erfolgreiche Arbeit. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 21 10 EVALUATION Zur Qualitätssicherung und -entwicklung überprüft der PFD seine Arbeit auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Methoden. Durch qualitative Methoden werden die Arbeitsweisen hinsichtlich Güte und Effektivität überprüft. Außerdem gibt es eine quantitative Datenerhebung, um den gesamten Arbeitsbereich statistisch zu erfassen. Folgende Bereiche werden unterschieden: Fallbezogene Auswertung Überprüfung der Hilfeform und der Methoden Im Hilfeplangespräch werden von den KlientInnen Aufträge und Ziele formuliert, die in regelmäßigen Abständen mit den beteiligten Fachkräften und der Familie überprüft werden. Die Überprüfung der Ziele mit der Familie erfolgt zum Teil anhand einer Zielliste, zum Teil im Interviewgespräch. Überprüfung der Wirksamkeit und Zufriedenheit mit der Maßnahme seitens der Familie Zum Ende der Hilfe werden die Familien mittels eines Fragebogens zu Zufriedenheit und Wirksamkeit der Hilfe befragt. Dieser beinhaltet offene und geschlossene Fragen, sodass eine Auswertung entweder durch Auszählen erfolgt (geschlossene Fragen) oder durch eine Inhaltsanalyse (offene Fragen). Jahresstatistik Die Statistik der Daten für die Träger dient hauptsächlich der Analyse der Jahresgesamtzahlen, unterschiedlichen Hilfeformen sowie der Familienstrukturen und -problematiken. Auf veränderte Situationen kann somit entsprechend reagiert werden. Die Dokumentation dient der Transparenz der Arbeit für die Träger und Fachkräfte. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 22 11 RAHMENBEDINGUNGEN Das Gelingen einer qualifizierten und effektiven Arbeit setzt Folgendes voraus: Räumliche und materielle Ausstattung - Büroräume - Beratungsraum - Ausreichend große Gruppenräume (einer davon mit Küchenzeile) - Arbeits- und Spielmaterialien - Finanzmittel zur Durchführung von Familien- und Gruppenarbeit sowie von Projekten und Aktionen Struktureller und personeller Rahmen - Trägerverbund: Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V. / Jugendamt Erftstadt  Regelmäßige Trägerkonferenzen garantieren den fachlichen und organisatorischen Austausch.  Dem individuellen Beratungsbedürfnis der Familien wird gem. § 5 SGB VIII (Wunsch- und Wahlrecht) Rechnung getragen. - Pädagogische VollzeitmitarbeiterIn (Koordination) - Pädagogische TeilzeitmitarbeiterInnen - Einsatz von Honorarkräften Fachlicher Rahmen Regelmäßige Teambesprechungen Koordination durch systemische Fachkraft Kontinuierliche Supervision Fort- und Weiterbildung Kollegiale Fachberatung für Honorarkräfte Teilnahme an fachspezifischen Arbeitskreisen Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Jugendamt, Schulen, Kindergärten) - Vernetzung mit Kooperationspartnern - Qualifikation der Fachkräfte Die zuvor dargestellten Aufgabenbereiche erfordern von den MitarbeiterInnen ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Flexibilität in Bezug auf ihre pädagogischen, psychologischen und sozialarbeiterischen Beratungstätigkeiten. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 23 In der Regel wird dies durch das Studium der Sozialen Arbeit erworben. Gezielte Fort- und Zusatzausbildungen sind für das Arbeitsfeld unabdingbar; teilweise verfügen die MitarbeiterInnen über eine systemisch-therapeutische Zusatzausbildung, die den komplexen Anforderungen Rechnung trägt. Zur Qualifikation neben Studium, Berufserfahrung und persönlichen Erfahrungen der Fachkraft gehören auch die Fähigkeit zur Toleranz für andere Lebensumstände, andere Formen des Zusammenlebens sowie andere Normen und Werte der KlientInnen. Datenschutz Entsprechend den Bestimmungen im SGB VIII, SGB X und dem § 203 StGB ist die Einhaltung des Datenschutzes für die MitarbeiterInnen des Pädagogischen Familiendienstes verpflichtend. Konzeption Pädagogischer Familiendienst 24 12 PERSPEKTIVEN Die Erfahrungen seit 1993 haben gezeigt, dass sich das Konzept des Pädagogischen Familiendienstes im ambulanten Erziehungshilfebereich sehr bewährt hat. Familien und junge Volljährige konnten durch intensive Unterstützung, Beratung und Begleitung schwierige Lebenssituationen verändern. Kostspielige Fremdunterbringungen wurden vielfach vermieden und Rückführungen von Kindern und Jugendlichen in ihre Herkunftssysteme konnten erfolgreich begleitet werden. Ausgehend von den Erhebungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist eine ständige Bedarfsanpassung an gesellschaftliche Veränderungen weiterhin notwendig. Da der PFD ein sehr breites Spektrum an ambulanten Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bereithält, kann auf Veränderungen flexibel geantwortet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Fokus auch in Zukunft vor allem auf Familien mit Trennungs- und Scheidungsproblematiken, erhöhtem Suchtmittelkonsum, häuslicher Gewalt, psychisch erkrankten Eltern(-teilen) und auf Familien, die nicht (mehr) auf natürliche Erziehungskompetenzen zurückgreifen können, liegen wird. Der Bedarf an ambulanten Erziehungshilfen kann vom PFD-Team allerdings nicht immer durchgängig gedeckt werden. Der Allgemeine Soziale Dienst setzt freie MitarbeiterInnen und Fremdanbieter ein, um lange Wartezeiten für die KlientInnen zu vermeiden. Für den Einsatz von freien MitarbeiterInnen gewährleistet der PFD im Auftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes fachliche Begleitung und Austausch. Im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit geht der PFD auch in Zukunft vom aktuellen Bedarf der betreuten Familien und Einzelpersonen aus. Auch hier ist es sinnvoll, Angebote an den Bedürfnissen der KlientInnen auszurichten. Gute Erfahrungen wurden mit niedrigschwelligen Angeboten gemacht (Familienfrühstück, Familientage). Die große Nachfrage bestätigt das Angebot der Gruppe für Alleinerziehende und ihre Kinder, die kontinuierlich gut besucht wird. Finanzielle Mittel müssen in ausreichender Form zur Verfügung gestellt werden, da ohne den Einsatz von Honorarkräften die Gruppenarbeit nicht durchführbar wäre. Die Fachkräfte können auf zusätzliche Qualifikationen im beraterischen und therapeutischen Bereich zurückgreifen. Das Zusam- Konzeption Pädagogischer Familiendienst 25 menwirken dieser Zusatzqualifikationen ermöglicht eine auf unterschiedliche Fragestellungen und Problematiken angepasste Zugangsweise. Durch die qualitative Erweiterung kann der Einsatz von teuren Fremdanbietern außerdem weiter reduziert werden. Für die Zukunft gilt es, die hochwirksamen Bereiche des systemischen Clearings, der systemischen Beratung, der aufsuchenden Familientherapie und des systemischen Elterncoachings ähnlich fest zu etablieren wie die Methode der "marte meo" - Entwicklungsförderung durch Video-Unterstützung. …denn: „Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.“ Aristoteles Konzeption Pädagogischer Familiendienst 26