Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
309 kB
Datum
19.11.2014
Erstellt
06.11.14, 15:08
Aktualisiert
06.11.14, 15:08
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KONZEPTION
Pädagogischer Familiendienst Historisches Rathaus Markt 50374 Erftstadt
Stand: Oktober 2014
GLIEDERUNG
1
Einleitung
3
2
Rechtsgrundlage
4
3
Zielgruppe
7
4
Indikatoren
8
5
Ziele
10
6
Zugang
11
7
Hilfeplanverfahren
12
8
Arbeitsweise
16
9
Ergänzende Angebote
20
10
Evaluation
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11
Rahmenbedingungen
23
12
Perspektiven
25
Konzeption Pädagogischer Familiendienst
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1
EINLEITUNG
Der Pädagogische Familiendienst (PFD) ist seit dem 01.04.1993 als
Trägerverbund zwischen dem SKFM Rhein-Erft-Kreis e.V. und dem
Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt organisiert, um dem
Wahlrecht der BürgerInnen gemäß § 5 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) Rechnung zu tragen.
Seit 1986 entwickelte sich das reine SPFH-Angebot (= Sozialpädagogische Familienhilfe) zu dem jetzigen Dienst mit seinen multifunktionellen Hilfsangeboten. Er umfasst die langfristigen und intensiven Maßnahmen im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen:
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehungsbeistandschaft
Betreutes Wohnen,
Soziale Gruppenarbeit
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Durch differenzierte Weiterqualifizierungen der MitarbeiterInnen
bietet der Dienst in den letzten Jahren auch systemische Beratung, aufsuchende Familientherapie, systemisches Clearing, systemisches Elterncoaching und Videoberatung an.
Durch die Integration der maßgeschneiderten ambulanten Hilfsangebote ist sowohl eine organisatorische als auch inhaltliche
Ausweitung des Dienstes gegeben.
Die einzelnen Aufgabengebiete sind nicht an bestimmte Fachkräfte des Pädagogischen Familiendienstes gebunden, wodurch
eine bestmögliche Ausnutzung der Kapazitäten und ein hohes
Maß an Flexibilität gewährleistet ist.
Eine ganzheitliche systemische Sichtweise, die sich in erster Linie
an den Ressourcen der KlientInnen orientiert, liegt der Arbeit zugrunde.
Konzeption Pädagogischer Familiendienst
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2
RECHTSGRUNDLAGE
Die Arbeitsfelder des Pädagogischen Familiendienstes sind
Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Ihre rechtlichen Grundlagen
ergeben sich aus den §§ 27 ff. SGB VIII:
Hilfe zur Erziehung § 27 SGB VIII
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines
Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen
entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für
seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§
28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach
dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden.
(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen.
(…)
Erziehungsberatung § 28 SGB VIII
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller
und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden
Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. (…)
Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und
Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll
auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die
Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen
in der Gruppe fördern.
Konzeption Pädagogischer Familiendienst
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Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind
oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie
seine Verselbständigung fördern.
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung
und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und
Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und
Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer
angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung (...)in einer sonstigen betreuten Wohnform soll
(...)Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit
pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand (...) des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie (...)
eine für längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein
selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung
sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt
werden.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen
gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen
Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und
soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung
tragen.
Konzeption Pädagogischer Familiendienst
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Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung § 41 SGB VIII
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt
werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen
Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der
Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; (...)
Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der
Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.
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3
ZIELGRUPPE
Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung bietet der Pädagogische Familiendienst intensive Unterstützung und Beratung für Familien in
Problem- und Krisensituationen an. Mit der Bezeichnung Familie
sind unterschiedliche Lebensgemeinschaften gemeint, in denen
Erwachsene mit Kindern/Jugendlichen in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
In der Regel weisen diese Familien eine Häufung von sozialen und
psychischen Problemen auf (Multi-Problem-Familien) und sind in
der aktuellen Situation nicht in der Lage, eigenständig angemessene Lösungsstrategien zu entwickeln.
Jugendliche und junge Volljährige können ein bedarfsgerechtes
Unterstützungsangebot in Form von Erziehungsbeistandschaft, Betreutem Wohnen oder intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung erhalten, wenn sich ihre Lebenssituation und der Ablösungsprozess von ihrem häuslichen Umfeld als sehr konflikthaft gestaltet. Oftmals verfügt diese Zielgruppe (noch) nicht über ein
ausreichendes Maß an eigenständiger Lebensführung.
Konzeption Pädagogischer Familiendienst
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INDIKATOREN
Häufig führt ein abweichendes Verhalten der Kinder und Jugendlichen wie auch der Eltern in Bezug auf den Umgang mit ihren
Kindern zur Intervention durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
(ASD) des Jugendamtes und ggf. zum Einsatz des PFD.
Anlässe für den Einsatz von ambulanten Hilfen können sein:
-
Entwicklungsauffälligkeiten
Erziehungsschwierigkeiten
Paar- und/oder Trennungskonflikte
Beziehungsprobleme zwischen Eltern und Kindern
drohende Fremdunterbringung des Kindes / Jugendlichen
Neuorganisation des Familiensystems (Trennung, Scheidung,
-
Alleinerziehendenproblematik
Vernachlässigung des Kindes/Jugendlichen
Anzeichen für Kindesmisshandlung, sexuellen Missbrauch
Schul-/Ausbildungsprobleme
Ablösungs-/Generationskonflikte
Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags
Probleme mit Institutionen
schwierige materielle Bedingungen (Wohnungsprobleme,
Arbeitslosigkeit, Überschuldung ...)
belastende Familienbiografien
Suchtproblematik
psychische Erkrankungen
Kulturanpassungsschwierigkeiten.
-
Verlust, Patchworkfamilie, Fremdunterbringung, Rückführung etc.)
Wir unterscheiden:
Familien mit akuten Krisen (z. B. durch Wohnungsverlust, Arbeitsverlust, Überschuldung, Ablösung vom Elternhaus, Trennung, neue
Partner, neue Familienkonstellationen)
Familie mit Strukturkrisen (z. B. durch anhaltende Arbeitslosigkeit,
Nichtverarbeiten von Trennung, Verschiebung von Generationsebenen, ständige Überforderung von einzelnen Familienmitgliedern)
Familie mit chronischen Strukturkrisen (z. B. Verwahrlosung, psychische Erkrankungen, Suchtmittelmissbrauch)
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Gerade bei den Multi-Problem-Familien kommen häufig Mischformen vor.
Bei den ersten beiden Krisenformen sind größere Veränderungschancen durch den Einsatz ambulanter Erziehungshilfen gegeben als bei Familien mit chronischen Strukturkrisen.
Konzeption Pädagogischer Familiendienst
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5
ZIELE
Mit fachlicher Unterstützung sollen Familien, Kinder, Jugendliche
und junge Volljährige befähigt werden, ihre Probleme eigenständiger zu bewältigen.
Im Einzelnen kann das folgende Ziele beinhalten:
- Erhalt des Familiensystems mit einem größtmöglichen Maß
an Zufriedenheit und Lebensqualität für alle Mitglieder
- Erhaltung und Stärkung von inner- und außerfamiliären
Ressourcen der Familien
- Hilfestellung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- Stabilisierung der positiven innerfamiliären Beziehungen
- Wiedergewinnung von Selbstwertgefühl und
Durchsetzungsvermögen
- Entwicklung bzw. Wiederherstellung erzieherischer
Kompetenz, die die Erziehungsfähigkeit und -verantwortung
der Eltern beinhaltet
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven
- Ablösung aus dem Elternhaus und die damit verbundene
Verselbständigung in vielen Lebensbereichen
- Übernahme von Verantwortung für die eigene
Lebensgestaltung
- Sicherer Umgang mit lebenspraktischen Anforderungen
- Klärung der Beziehungen zu Eltern und nahe stehenden
Personen
- Entwicklung angemessener Lösungsmöglichkeiten für
schwierige Situationen
- Entwicklung eines realistischen positiven Selbstbildes
- Entwicklung realistischer Perspektiven im persönlichen,
schulischen und beruflichen Bereich
Ist eine Integration von einzelnen Familienmitgliedern in das bestehende Familiensystem nicht möglich, wird gemeinsam nach
Alternativen gesucht.
Auf der Basis des Hilfeplans (vgl. S. 11) werden die Ziele operationalisiert bzw. konkretisiert und ausgehandelt, in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang Veränderungsprozesse stattfinden
sollen.
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ZUGANG
Um die ambulanten Erziehungshilfen in Anspruch nehmen zu können, muss grundsätzlich von den Sorgeberechtigten oder dem
jungen Volljährigen selbst ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE)
bzw. ein Antrag auf Hilfe für junge Volljährige beim Allgemeinen
Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes gestellt werden. In der
Regel gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten, den Weg zum
Familiendienst zu finden:
Übermittlung durch den ASD
Ein(e) MitarbeiterIn des ASD stellt im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit
bei einer Familie, einem Kind oder Jugendlichen Bedarf an intensiver und kontinuierlicher Hilfestellung fest und informiert die Familie über die Möglichkeiten einer ambulanten Hilfe.
(Zugang a vgl. Schaubild S. 13)
Anfrage durch andere Institutionen (z.B. Kindergarten, Schule, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte)
Eine weitere Möglichkeit des Zugangs besteht in der Kontaktaufnahme durch andere Institutionen. Im Rahmen einer Fallbesprechung mit dem Pädagogischen Familiendienst kann über den
Einsatz einer ambulanten Hilfe informiert und beraten werden.
(Zugang b vgl. Schaubild S. 13)
Selbstmelder
Im Falle von Hilfesuchenden, die sich direkt an den Pädagogischen Familiendienst wenden, können diese in Form eines Beratungsgespräches über die möglichen Hilfeformen informiert werden.
(Zugang c vgl. Schaubild S. 13)
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HILFEPLANVERFAHREN
Grundlage aller Erziehungshilfen ist der Hilfeplan nach
§ 36 SGB VIII.
Mitwirkung Hilfeplan § 36 SGB VIII
(1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme
einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die
Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen (...).
(2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart
soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit den
Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Festlegungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der
Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung
des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen.
(3) (...)
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Das Hilfeplanverfahren beinhaltet nachfolgende Schritte:
Hilfeplanverfahren (PFD)
Zugang a
Zugang b
Zugang c
Antragstellung auf HzE
1
u. Prüfung durch den ASD
negativ
2
Erziehungskonferenz,
Entscheidung über
Hilfegewährung
HzE abgelehnt o.
Vorschlag einer
anderen Hilfe
positiv
3
Schriftlicher
Bescheid bzgl.
Hilfegewährung
4
HILFEPLAN
5
Bericht PFD über
den Hilfeprozess
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7
Kennenlerngespräch
Hilfeplanfortschreibung
Ende der Hilfe/Abschlussgespräch
Nachbetreuung
nach Vereinbarung
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1
Antragstellung auf HzE
Der/die zuständige ASD-MitarbeiterIn verschafft sich zur Prüfung
des HzE-Antrags einen differenzierten Überblick von der Lebensund Erziehungssituation der Kinder, Jugendlichen und Eltern.
2
Erziehungskonferenz
Fallvorstellung der zuständigen Fachkraft des ASD in einem Gremium verschiedener Fachleute aus dem Jugendamt und ggf.
externer HelferInnen. Dort wird über die geeignete Hilfe beraten
und entschieden.
3
Schriftlicher Bescheid
Der schriftliche Bescheid informiert über die gewährte Hilfeart und
enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.
4
Kennenlerngespräch
Zwischen den Familienmitgliedern, jungen Volljährigen, der /dem
ASD-MitarbeiterIn, der Koordinatorin und der/dem MitarbeiterIn
des PFD findet ein erstes Gespräche statt, um Hemmschwellen
abzubauen und erste Ziele und Aufträge zu klären.
4
Hilfeplan
Vereinbarung zwischen den Familienmitgliedern bzw. jungen Volljährigen, den MitarbeiterInnen des ASD und PFD sowie anderen
beteiligten HelferInnen über die Ausgestaltung der Hilfe bzgl. Bedarf, Ziele, Wünsche, Erwartungen und Umfang.
5
Bericht PFD
Gemeinsam mit den Familien bzw. Einzelpersonen wird vor jeder
Hilfeplanfortschreibung und dem Abschlussgespräch ein Bericht
über den Hilfeprozess, Veränderungen und Zielerreichungen erstellt und an die ASD-Fachkraft weitergegeben.
6
Hilfeplanfortschreibung
Regelmäßige, gemeinsame Überprüfung - alle drei bis sechs Monate - bzgl. der Entwicklungen, veränderter Zielsetzungen, Zusammenarbeit anhand des Berichtes, den der PFD gemeinsam
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mit der Familie vor jedem Hilfeplangespräch erstellt. In der Hilfeplanfortschreibung wird überprüft, ob die Hilfe weiterhin erforderlich ist oder beendet werden kann.
7
Ende der Hilfe
Unterschiedliche Beendigungsgründe:
Ziele sind in wesentlichen Bereichen erreicht,
die Hilfeform ist nicht (mehr) geeignet oder
Beendigung durch Familie bzw. jungen Volljährigen oder
pädagogischer Fachkraft.
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8
ARBEITSWEISE
Die systemische Sichtweise bietet die Basis für die Haltung der
Fachkräfte, die den Familien und Einzelpersonen gegenüber von
Wertschätzung geprägt ist.
Systemische Grundhaltung beinhaltet:
Denken in Beziehungen und Systemen
Arbeit in und mit dem sozialen Umfeld der Familie
Ressourcen und Stärken der Familie in den Mittelpunkt zu
stellen
Verantwortung für den Veränderungsprozess dem Klientel zu überlassen
Zukunftsorientierte Interventionen mit Veränderungs- und
Wachstumszielen; Lösungen (er)finden
Der "systemische Blick" richtet sich insbesondere auf die Auftragsklärung und die Ziele der Familien.
Um den Beteiligten wieder einen Zugang zu ihren Ressourcen und
Problemlösungen zu eröffnen, werden vielfältige sozialpädagogische und systemische Methoden und Interventionen eingesetzt.
Die folgende Aufzählung kann dies nur im Ansatz darstellen:
- Informationssammlung und Hypothesenbildung (u.a. Erstinterview, Genogramm, Steckbrief, Satzergänzungsbogen, TimeLine-Arbeit)
- Auftragsklärung (u.a. Wunschkarten, Ziellisten)
- Systemische Fragetechniken (u.a. Skalierungsfragen, Wunderfragen, Frage nach Ausnahmen, zirkuläre Fragen)
- Arbeit mit Skulpturen und Aufstellungen (u.a. Familienbrett,
Klötzchenskulptur, Familienaufstellung, Tetralemma-Aufstellung)
- Interventionen aus dem Konzept des gewaltlosen Widerstands
(u.a. Ankündigung, Sit-In, Bärenumarmung, Unterstützersystem)
- Videobasierte Beratung
- Arbeit mit Metaphern und Visualisierungen
- Paradoxe Intervention
- Verstärkerpläne, Lernen am Modell
- Reflecting-Team, Co-Arbeit
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Ambulante Erziehungshilfen sind aufsuchende Hilfen, d. h., die
MitarbeiterInnen des PFD gehen zu den KlientInnen nach Hause
und lernen sie dort in ihrem alltäglichen Umfeld kennen. Dieses
Setting ermöglicht eine differenziertere Wahrnehmung der Lebensweise, der Problembereiche und der vorhandenen Ressourcen.
Im Fokus des Hilfeprozesses steht für die PFD-Fachkräfte die Wahrnehmung der von der Familie präsentierten Probleme auf ihren
unterschiedlichen Ebenen (sozio-ökonomische Benachteiligung,
fehlende gesellschaftliche oder räumliche Integration, problematische auffällige Verhaltensweisen, innerfamiliäre Kommunikation), ihre Bedeutung für das familiale Zusammenleben sowie die
Anstrengung zu ihrer Bewältigung. Unter Berücksichtigung der
Vergangenheit und bisheriger Lösungsmuster greift die ressourcenorientierte Arbeitsweise diese Themen und Hintergründe auf.
Das Spezifische der Arbeit besteht in der Zweigleisigkeit, d. h. in
der Verbindung von Problemlösungen auf der eher sozioökonomischen Ebene und der Beziehungsebene zwischen allen
Beteiligten.
Der gesamte Prozess kann grob in eine
-
Kennenlern- oder Probephase
Intensivphase
Stabilisierungsphase
Ablösephase
Nachbetreuungsphase
eingeteilt werden. Der Arbeitsprozess verläuft dynamisch und hat
unterschiedliche Schwerpunkte.
Hilfeprozesse können bis zu zwei Jahren dauern. In den Hilfeplangesprächen wird entschieden, wann ein geeigneter Zeitpunkt ist,
die Maßnahme zu beenden, sei es durch Zielerreichung, Teilzielerreichung oder durch Beendigung der Familie.
In manchen Konstellationen ist es notwendig, Co-Arbeit (mindestens zwei Fachkräfte) zu leisten, um den komplexen und/oder unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien gerecht werden zu
können; in einigen Systemen ist eine geschlechterparitätische Besetzung angezeigt.
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Die Zusammenarbeit orientiert sich an den jeweiligen Zielen, die
die Personen für sich benennen. Wichtig ist, dass Erfolge und Veränderungen für die Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen
sichtbar und spürbar werden, um zu erfahren, dass sich die
manchmal schwierige Lösungssuche lohnt.
Die Ziele müssen realistisch, d. h. auch wirklich erreichbar sein und
kleinschrittig formuliert bzw. angegangen werden. Die ambulanten Erziehungshilfen arbeiten in der Regel im Hier und Jetzt, aktuelle Schwierigkeiten haben Vorrang, wobei dann bei der Lösungssuche auf bisherige Erfahrungen zurückgegriffen wird.
Können Familien nicht auf solche Erfahrungswerte zurückgreifen
oder sind bisherige Lösungsversuche gescheitert, bringen die
Fachkräfte weitere Vorschläge und Möglichkeiten ein, um so den
KlientInnen Handlungsoptionen zu eröffnen.
Die unterschiedlichen familiären Systeme verlangen eine breit
gefächerte Arbeitsweise und Methodenvielfalt, die je nach individuellem Bedarf unterschiedliche Schwerpunktsetzungen (Clearing, systemische Beratung, Elterncoaching etc.) beinhaltet.
Auf dieser Basis kann eine Arbeitsbeziehung und Vertrauen zwischen den Beteiligten aufgebaut werden, ohne die ein Hilfsangebot nicht greifen kann.
In der Erziehung ihrer Kinder mangelt es Eltern zum Teil an positiven Vorbildern aus der eigenen Herkunftsfamilie. Die Fachkräfteachten sehr darauf, was in Familiensystemen gut funktioniert und
verstärken dies durch positive Aufmerksamkeit (z.B. Videoberatung, systemisches Elterncoaching).
Durch die konkreten Umsetzungsschritte machen die KlientInnen
positive Erfahrungen, was zu weiteren Schritten ermutigen kann.
Solche intensiven Prozesse können langfristig zu einer spürbaren
Entlastung führen.
Ausschlaggebend für eine funktionierende Zusammenarbeit ist
auch, genau zu eruieren, wer den größten Leidensdruck hat, da
dies in der Regel auch die Motivation zur Veränderung deutlich
erhöht.
Vor allem in der Arbeit mit Familien im Kontext einer Kindeswohlgefährdung (gem. § 8a SGB VIII) ist eine hohe Transparenz der
Vorgehensweise erforderlich; nur so kann die Hilfe "zwischen Kontrolle und Beratung" zunehmend als Unterstützung erlebt werden.
Multi-Problem-Familien weisen eine Summierung von Problemen
auf, deren Lösung aktuell nicht möglich erscheint. Sie haben
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Probleme, weil sie kritische Situationen nicht bewältigen. Sie weisen auf problematische Situationen hin, indem sie sozial auffällig
werden. Sie verfügen über unzureichende Ressourcen, Probleme
eigenständig zu lösen.
In den "klassischen" Multi-Problem-Familien nimmt die lebenspraktische Unterstützung und Anleitung einen breiten Raum ein, nicht
selten lösen finanzielle Angelegenheiten (z. B. Überschuldung)
und/oder Wohnraumprobleme existenziell bedrohliche Folgen
aus, die oft zur "Lähmung" der Betroffenen führen. Durch gemeinsames Tun (Begleitung in der Kontaktaufnahme und -pflege zu
Institutionen, Haushaltsplanung etc.) kann häufig eher etwas bewegt werden, als über das reine "Darüber reden".
In einigen Familien ist eine dauerhafte Begleitung angezeigt, die
durch die ambulanten Erziehungshilfen nicht ausreichend aufgefangen werden kann. Haben Familien oder Einzelpersonen große
Schwierigkeiten mit der Bewältigung des Alltags und/oder der
Erziehung der Kinder ohne fremde Hilfe, kann es Aufgabe des PFD
sein, im sozialen Umfeld der Familien oder darüber hinaus im professionellen Netzwerk Unterstützungsangebote zu „installieren“.
Grundsatz ist hier, nach der Unterstützung Ausschau zu halten, die
möglichst niederschwellig ist und von den Beteiligten gut akzeptiert werden kann.
Die Informationen, die die Fachkraft von den KlientInnen erhält,
unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB, § 65 SGB VIII). Informationen können nur von den KlientInnen selbst oder mit deren
Einverständnis, z.B. über eine Schweigepflichtentbindung, weitergegeben werden.
Ist jedoch ein Kind oder Jugendlicher akut gefährdet oder gefährdet eine Person sich selbst oder andere, werden umgehend
Schutzmaßnahmen eingeleitet und die fallzuständige Fachkraft
des ASD verständigt.
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ERGÄNZENDE ANGEBOTE
Im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit hält der PFD bedarfsorientiert Angebote und Maßnahmen vor, die in der Regel niedrigschwellig angelegt sind und dem Klientel die Möglichkeit geben, mit anderen Personen in ähnlichen Situationen Kontakt aufzunehmen.
In der Alleinerziehenden-Gruppe treffen sich 14-tägig Alleinerziehende - in der Regel Mütter – zu einem themenzentrierten Gesprächskreis. Parallel dazu findet eine Kinderbetreuung statt, sodass die Kinder mitgebracht werden können. Die Gruppe für Alleinerziehende steht allen Interessierten offen (es muss kein HzEAntrag gestellt werden).
In der Kindergruppe treffen sich einmal wöchentlich Kinder aus
den SPFH-Familien. Bedarfsorientiert werden Projekte (z.B. Kinderkunstgruppe, erlebnispädagogische Gruppe, Kochgruppe)
durchgeführt.
Weitere Gruppenangebote (z. B. Mädchengruppe, Gruppe für
Jugendliche) richten sich nach dem Bedarf und nach den Kapazitäten der PFD-MitarbeiterInnen. Es werden zusätzlich pädagogische Fachkräfte auf Honorarbasis eingesetzt.
Für die Kinder aus der Kindergruppe wird in den Schulferien ein
Ferienprogramm angeboten.
Für alle betreuten Familien finden jährlich drei bis vier Familientage statt (z. B. Grillen, Spielescheune, Phantasialand), ebenso wie
das Familienfrühstück einmal im Monat. Gerade solche Angebote machen es den Familien leichter, Kontakt aufzunehmen und
mit anderen in Austausch zu gehen.
Parallel zu den Maßnahmen des Familiendienstes wird in jedem
Einzelfall eruiert, ob und welche Angebote im unmittelbaren Sozialraum von der Familie in Anspruch genommen werden können.
Für manche Kinder bietet sich eine Anbindung an einen Sportverein oder eine Jugendgruppe an, um z.B. soziale Ängste abzubauen oder dem Tag mehr Struktur zu geben.
Viele Kinder sind zu Beginn der Hilfe damit überfordert und brauchen den übersichtlichen Rahmen einer kleinen Gruppe wie im
PFD, um sich überhaupt größeren Herausforderungen stellen zu
können.
Auch viele Erwachsene benötigen Begleitung und Stärkung, bevor sie in ihrem Umfeld Kontakt zu Vereinen und Institutionen auf-
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nehmen. Auch den Weg zu Bildungseinrichtungen finden sie in
der Regel nicht ohne Motivation von außen. Die Hemmschwellen
sind teilweise sehr hoch, Angebote vor Ort häufig nicht auf "MultiProblem-Familien" zugeschnitten. Ausnahmen bieten hier die Familienzentren in den einzelnen Stadtteilen.
Der Pädagogische Familiendienst beteiligt sich immer wieder an
Projekten, die auch für diese Klientel zugänglich sind. Die Vernetzung mit anderen Hilfeanbietern und Institutionen ist auch hier ein
Baustein für eine erfolgreiche Arbeit.
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EVALUATION
Zur Qualitätssicherung und -entwicklung überprüft der PFD seine
Arbeit auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Methoden.
Durch qualitative Methoden werden die Arbeitsweisen hinsichtlich Güte und Effektivität überprüft. Außerdem gibt es eine quantitative Datenerhebung, um den gesamten Arbeitsbereich statistisch zu erfassen. Folgende Bereiche werden unterschieden:
Fallbezogene Auswertung
Überprüfung der Hilfeform und der Methoden
Im Hilfeplangespräch werden von den KlientInnen Aufträge und
Ziele formuliert, die in regelmäßigen Abständen mit den beteiligten Fachkräften und der Familie überprüft werden. Die Überprüfung der Ziele mit der Familie erfolgt zum Teil anhand einer Zielliste, zum Teil im Interviewgespräch.
Überprüfung der Wirksamkeit und Zufriedenheit mit der Maßnahme seitens der Familie
Zum Ende der Hilfe werden die Familien mittels eines Fragebogens
zu Zufriedenheit und Wirksamkeit der Hilfe befragt. Dieser beinhaltet offene und geschlossene Fragen, sodass eine Auswertung
entweder durch Auszählen erfolgt (geschlossene Fragen) oder
durch eine Inhaltsanalyse (offene Fragen).
Jahresstatistik
Die Statistik der Daten für die Träger dient hauptsächlich der Analyse der Jahresgesamtzahlen, unterschiedlichen Hilfeformen sowie
der Familienstrukturen und -problematiken. Auf veränderte Situationen kann somit entsprechend reagiert werden. Die Dokumentation dient der Transparenz der Arbeit für die Träger und Fachkräfte.
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RAHMENBEDINGUNGEN
Das Gelingen einer qualifizierten und effektiven Arbeit setzt Folgendes voraus:
Räumliche und materielle Ausstattung
- Büroräume
- Beratungsraum
- Ausreichend große Gruppenräume (einer davon mit Küchenzeile)
- Arbeits- und Spielmaterialien
- Finanzmittel zur Durchführung von Familien- und Gruppenarbeit
sowie von Projekten und Aktionen
Struktureller und personeller Rahmen
- Trägerverbund: Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
für den Rhein-Erft-Kreis e.V. / Jugendamt Erftstadt
Regelmäßige Trägerkonferenzen garantieren den fachlichen
und organisatorischen Austausch.
Dem individuellen Beratungsbedürfnis der Familien wird gem.
§ 5 SGB VIII (Wunsch- und Wahlrecht) Rechnung getragen.
- Pädagogische VollzeitmitarbeiterIn (Koordination)
- Pädagogische TeilzeitmitarbeiterInnen
- Einsatz von Honorarkräften
Fachlicher Rahmen
Regelmäßige Teambesprechungen
Koordination durch systemische Fachkraft
Kontinuierliche Supervision
Fort- und Weiterbildung
Kollegiale Fachberatung für Honorarkräfte
Teilnahme an fachspezifischen Arbeitskreisen
Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B.
Jugendamt, Schulen, Kindergärten)
- Vernetzung mit Kooperationspartnern
-
Qualifikation der Fachkräfte
Die zuvor dargestellten Aufgabenbereiche erfordern von den
MitarbeiterInnen ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und
Flexibilität in Bezug auf ihre pädagogischen, psychologischen und
sozialarbeiterischen Beratungstätigkeiten.
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In der Regel wird dies durch das Studium der Sozialen Arbeit erworben. Gezielte Fort- und Zusatzausbildungen sind für das Arbeitsfeld unabdingbar; teilweise verfügen die MitarbeiterInnen
über eine systemisch-therapeutische Zusatzausbildung, die den
komplexen Anforderungen Rechnung trägt.
Zur Qualifikation neben Studium, Berufserfahrung und persönlichen Erfahrungen der Fachkraft gehören auch die Fähigkeit zur
Toleranz für andere Lebensumstände, andere Formen des Zusammenlebens sowie andere Normen und Werte der KlientInnen.
Datenschutz
Entsprechend den Bestimmungen im SGB VIII, SGB X und dem §
203 StGB ist die Einhaltung des Datenschutzes für die MitarbeiterInnen des Pädagogischen Familiendienstes verpflichtend.
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PERSPEKTIVEN
Die Erfahrungen seit 1993 haben gezeigt, dass sich das Konzept
des Pädagogischen Familiendienstes im ambulanten Erziehungshilfebereich sehr bewährt hat. Familien und junge Volljährige
konnten durch intensive Unterstützung, Beratung und Begleitung
schwierige Lebenssituationen verändern. Kostspielige Fremdunterbringungen wurden vielfach vermieden und Rückführungen
von Kindern und Jugendlichen in ihre Herkunftssysteme konnten
erfolgreich begleitet werden.
Ausgehend von den Erhebungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist eine ständige Bedarfsanpassung an gesellschaftliche
Veränderungen weiterhin notwendig. Da der PFD ein sehr breites
Spektrum an ambulanten Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche
und junge Volljährige bereithält, kann auf Veränderungen flexibel
geantwortet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Fokus
auch in Zukunft vor allem auf Familien mit Trennungs- und Scheidungsproblematiken, erhöhtem Suchtmittelkonsum, häuslicher
Gewalt, psychisch erkrankten Eltern(-teilen) und auf Familien, die
nicht (mehr) auf natürliche Erziehungskompetenzen zurückgreifen
können, liegen wird.
Der Bedarf an ambulanten Erziehungshilfen kann vom PFD-Team
allerdings nicht immer durchgängig gedeckt werden. Der Allgemeine Soziale Dienst setzt freie MitarbeiterInnen und Fremdanbieter ein, um lange Wartezeiten für die KlientInnen zu vermeiden.
Für den Einsatz von freien MitarbeiterInnen gewährleistet der PFD
im Auftrag des Allgemeinen Sozialen Dienstes fachliche Begleitung und Austausch.
Im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit geht der PFD auch in Zukunft vom aktuellen Bedarf der betreuten Familien und Einzelpersonen aus.
Auch hier ist es sinnvoll, Angebote an den Bedürfnissen der KlientInnen auszurichten. Gute Erfahrungen wurden mit niedrigschwelligen Angeboten gemacht (Familienfrühstück, Familientage). Die
große Nachfrage bestätigt das Angebot der Gruppe für Alleinerziehende und ihre Kinder, die kontinuierlich gut besucht wird.
Finanzielle Mittel müssen in ausreichender Form zur Verfügung gestellt werden, da ohne den Einsatz von Honorarkräften die Gruppenarbeit nicht durchführbar wäre.
Die Fachkräfte können auf zusätzliche Qualifikationen im beraterischen und therapeutischen Bereich zurückgreifen. Das Zusam-
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menwirken dieser Zusatzqualifikationen ermöglicht eine auf unterschiedliche Fragestellungen und Problematiken angepasste Zugangsweise. Durch die qualitative Erweiterung kann der Einsatz
von teuren Fremdanbietern außerdem weiter reduziert werden.
Für die Zukunft gilt es, die hochwirksamen Bereiche des systemischen Clearings, der systemischen Beratung, der aufsuchenden
Familientherapie und des systemischen Elterncoachings ähnlich
fest zu etablieren wie die Methode der "marte meo" - Entwicklungsförderung durch Video-Unterstützung.
…denn:
„Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.“
Aristoteles
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