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Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
27.11.14, 15:06
Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 514/2014 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 10.11.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 14.11.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 09.12.2014 zur Kenntnis 16.12.2014 zur Kenntnis Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Anzeige des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gegenüber der Kommunalaufsicht (§ 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW) zur Kenntnis. Begründung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Der Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Entsprechend dem Beschlussentwurf des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat in seiner Sitzung am 30.09.2014 den Jahresabschluss festgestellt und den Bürgermeister entlastet. Anschließend wurde der Jahresabschluss bekanntgemacht und der Kommunalaufsicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW angezeigt. In Vertretung (Knips) -2-