Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Birgit Foken-Brock
Heddinghovenerstr. 19
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Datum
10.11.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
20.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 05.11.2014
Rat
Betrifft:
Anfrage
bzgl.
Reinigung
von
Kindertageseinrichtungen in Erftstadt
F 505/2014
16.12.2014
Sanitärräumen
in
Schulen
und
Sehr geehrte Frau Foken-Brock,
Die Reinigungsleistungen in den städtischen Gebäuden werden teilweise durch bei der Stadt
beschäftigte Reinigungskräfte, teilweise durch von der Stadt beauftragte Reinigungsunternehmen
erbracht. Die fremd vergebenen Leistungen werden in regelmäßigen Abständen neu
ausgeschrieben, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit dem jeweils beauftragten Unternehmen
bewährt hat.
In den vergangenen Wochen hat es zahlreiche berechtigte Beschwerden über die Sauberkeit in
Schulen und Kindergärten der Stadt Erftstadt gegeben. Die zuständigen Mitarbeiter der
Stadtverwaltung haben alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um eine Verbesserung
des Zustands herbeizuführen. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen ihre Wirkung. In den
vergangenen Tagen hat es, bis auf eine Ausnahme, keine Beschwerden mehr über die Sauberkeit
in städtischen Gebäuden gegeben.
Auch in der Grundschule Bliesheim erfolgte die Reinigung nur unzureichend. In den Schulen sind
die Hausmeister dafür verantwortlich, die Reinigungsleistungen zu überwachen. Mit einer solchen
Aufgabe sollten nicht die Schulleiterinnen und Schulleiter belastet werden.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
In den vergangenen Wochen wurde eine Mitarbeiterin teilweise freigestellt, um die
Reinigungsleistungen zu überwachen und das Reinigungsunternehmen kurzfristig zur Beseitigung
der Mängel aufzufordern. Weiterhin wurden intensive Gespräche mit der Geschäftsleitung geführt,
wie das bestehende organisatorische Defizit beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat Abhilfe
zugesagt, die ergriffenen Maßnahmen zeigen Erfolg.
Zu 2.:
Mit dem Reinigungsunternehmen wurde ein Werkvertrag geschlossen. Bei Schlechtleistungen ist
dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben. Erfolgt diese nicht,
kann die Rechnung entsprechend gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit wurde insbesondere in
den vergangenen Wochen Gebrauch gemacht. Danach besteht dann die Möglichkeit, ein anderes
Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und dem Reinigungsunternehmen
die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Allerdings ist es schwierig, kurzfristig Unternehmen zu
finden, die noch an gleichen Tag die Mängel beseitigen.
Eine Stellungnahme der Schulleiterin der Erich Kästner Grundschule ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Hallstein)
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