Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Reinigung von Sanitärräumen in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Anfrage (Anfrage bzgl. Reinigung von Sanitärräumen in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Reinigung von Sanitärräumen in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Birgit Foken-Brock Heddinghovenerstr. 19 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Datum 10.11.2014 gez. Erner, Bürgermeister 20.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 05.11.2014 Rat Betrifft: Anfrage bzgl. Reinigung von Kindertageseinrichtungen in Erftstadt F 505/2014 16.12.2014 Sanitärräumen in Schulen und Sehr geehrte Frau Foken-Brock, Die Reinigungsleistungen in den städtischen Gebäuden werden teilweise durch bei der Stadt beschäftigte Reinigungskräfte, teilweise durch von der Stadt beauftragte Reinigungsunternehmen erbracht. Die fremd vergebenen Leistungen werden in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben, auch wenn sich die Zusammenarbeit mit dem jeweils beauftragten Unternehmen bewährt hat. In den vergangenen Wochen hat es zahlreiche berechtigte Beschwerden über die Sauberkeit in Schulen und Kindergärten der Stadt Erftstadt gegeben. Die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um eine Verbesserung des Zustands herbeizuführen. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen ihre Wirkung. In den vergangenen Tagen hat es, bis auf eine Ausnahme, keine Beschwerden mehr über die Sauberkeit in städtischen Gebäuden gegeben. Auch in der Grundschule Bliesheim erfolgte die Reinigung nur unzureichend. In den Schulen sind die Hausmeister dafür verantwortlich, die Reinigungsleistungen zu überwachen. Mit einer solchen Aufgabe sollten nicht die Schulleiterinnen und Schulleiter belastet werden. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1.: In den vergangenen Wochen wurde eine Mitarbeiterin teilweise freigestellt, um die Reinigungsleistungen zu überwachen und das Reinigungsunternehmen kurzfristig zur Beseitigung der Mängel aufzufordern. Weiterhin wurden intensive Gespräche mit der Geschäftsleitung geführt, wie das bestehende organisatorische Defizit beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat Abhilfe zugesagt, die ergriffenen Maßnahmen zeigen Erfolg. Zu 2.: Mit dem Reinigungsunternehmen wurde ein Werkvertrag geschlossen. Bei Schlechtleistungen ist dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben. Erfolgt diese nicht, kann die Rechnung entsprechend gekürzt werden. Von dieser Möglichkeit wurde insbesondere in den vergangenen Wochen Gebrauch gemacht. Danach besteht dann die Möglichkeit, ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel zu beauftragen und dem Reinigungsunternehmen die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Allerdings ist es schwierig, kurzfristig Unternehmen zu finden, die noch an gleichen Tag die Mängel beseitigen. Eine Stellungnahme der Schulleiterin der Erich Kästner Grundschule ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-