Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 532/2014
Az.: 32
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 24.11.2014
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
01.12.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
16.12.2014
Bemerkungen
beschließend
Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 750 €
ca. 200 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
010 111 140
542 1000 und 459 1000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Herr Peter Mertin, wohnhaft Breslauer Str. 50, Erftstadt, wird für den Schiedsamtsbezirk II (Blessem,
Frauenthal, Liblar) für die Dauer von 5 Jahren, entsprechend den Bestimmungen des
Schiedsamtsgesetzes NRW wieder gewählt.
Begründung:
Die Amtszeit von Herrn Mertin, Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk II, ist abgelaufen. Herr Mertin
steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes NRW
wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk II eine Wiederwahl ansteht und sich
über den bisherigen Amtsinhaber hinaus, auch noch andere Personen bewerben können. Weitere
Bewerbungen sind nicht eingegangen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der
Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden
zur Wiederwahl des Herrn Mertin gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen
Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von Herrn Mertin
erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege.
In Vertretung
(Lüngen)
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