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Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II) Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 532/2014 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 24.11.2014 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 01.12.2014 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.12.2014 Bemerkungen beschließend Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 750 € ca. 200 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 010 111 140 542 1000 und 459 1000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Herr Peter Mertin, wohnhaft Breslauer Str. 50, Erftstadt, wird für den Schiedsamtsbezirk II (Blessem, Frauenthal, Liblar) für die Dauer von 5 Jahren, entsprechend den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW wieder gewählt. Begründung: Die Amtszeit von Herrn Mertin, Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk II, ist abgelaufen. Herr Mertin steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes NRW wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk II eine Wiederwahl ansteht und sich über den bisherigen Amtsinhaber hinaus, auch noch andere Personen bewerben können. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden zur Wiederwahl des Herrn Mertin gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von Herrn Mertin erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege. In Vertretung (Lüngen) -2-