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Beschlussvorlage (Überprüfung Jahresrechnung GWG mbH Rhein-Erft für städt. Wohnbesitz 2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Beschlussvorlage (Überprüfung Jahresrechnung GWG mbH Rhein-Erft für städt. Wohnbesitz 2011) Beschlussvorlage (Überprüfung Jahresrechnung GWG mbH Rhein-Erft für städt. Wohnbesitz 2011)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 523/2014 Az.: 14 20-03 Amt: - 14 BeschlAusf.: - - 14 - Datum: 17.11.2014 Kämmerer gez. Dr. Risthaus Amtsleiter Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Termin 04.12.2014 gez. Erner, Bürgermeister 19.11.2014 BM Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Überprüfung des Jahresabschlusses der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft ( GWG ) für den städtischen Wohnbesitz für das Jahr 2013 Finanzielle Auswirkungen: Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2013 der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GWG) für den städtischen Wohnbesitz wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Rechnungsprüfungsamt wurde durch den Rat der Stadt Erftstadt beauftragt, die jeweiligen Jahresabrechnungen / -abschlüsse der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (nachfolgend GWG) für die beauftragte Verwaltung des städtischen Wohnbesitzes generell zu prüfen. Nach Fertigstellung des Abschlusses 2013 wurde die Prüfung anhand der begründenden Unterlagen (Vergabe / Aufträge / Abwicklung / Abrechnung / Verwaltungskosten) bezüglich der Objekte und Maßnahmen sowie mittels ergänzender Akteneinsichtnahme in den Räumen der GWG durch das RPA durchgeführt, z.T. in Stichproben. Die Ergebnisse des Abschlusses waren nachvollziehbar belegt; Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten haben sich nicht ergeben. Die unabhängig davon erteilten Hinweise wurden der GWG sowie dem Eigenbetrieb Immobilien zur Kenntnis gebracht. Der Prüfbericht ist dem Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft vorzulegen. In Vertretung () -2-