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Antrag (Antrag bzgl. Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet Erftstadt mit Angaben zum Zustand , Wartung- und Sanierungsarbeiten, Kosten und Kostenträger)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Antrag (Antrag bzgl. Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet Erftstadt mit Angaben zum Zustand , Wartung- und Sanierungsarbeiten, Kosten und Kostenträger) Antrag (Antrag bzgl. Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet Erftstadt mit Angaben zum Zustand , Wartung- und Sanierungsarbeiten, Kosten und Kostenträger) Antrag (Antrag bzgl. Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet Erftstadt mit Angaben zum Zustand , Wartung- und Sanierungsarbeiten, Kosten und Kostenträger)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 454/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 12.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 02.12.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet Erftstadt mit Angaben zum Zustand , Wartung- und Sanierungsarbeiten, Kosten und Kostenträger Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 100.000 /a Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: kontinierlich x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ca. 100.000 € / a x Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach den Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING) wird an allen Brücken der Stadt regelmäßig entsprechend DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) eine Bauwerksprüfung durchgeführt. Die Brücken werden mit geschultem Personal alle 6 Jahre einer Hauprüfung und dazwischen alle 3 Jahre einer „Einfachen Prüfung“ unterzogen. Diese Regelung gilt für alle Ingenieurbauwerke (Z.B. auch Stützmauern etc.), überwiegend sind es jedoch Brückenbauwerke. Als Ergebnis wird ein Bauwerk nach der o.g. Vorschrift einer Klassifikation unterzogen, die über den Zustand der Bauwerke eine Aussage trifft. Diese Vorgehensweise gilt sowohl für Brücken, auch für die sonstigen städtischen Bauwerke an Straßen. Da die meisten Brücken schon vor Gründung der Stadt Erftstadt gebaut wurden, liegen überwiegend keine Angaben über die genauen Erstellungsdaten vor. Ersatzweise wurden in den achtziger Jahren für die vorhandenen Bauwerke „Brückenbücher“ von Ingenieurbüros erstellt, die die wesentlichen Angaben über die einzelnen Objekte enthalten. Auf Grundlage dieser Brückenbücher wurden dann ab 1980 die Prüfungen kontinuierlich ausgeführt. Der jetzt fällige Zyklus ist für 2015 schon an ein Ingenieurbüro beauftragt worden. Zudem geht die Stadt Erftstadt allen Hinweisen nach, die einzelfallbezogen vorgetragen werden. Die Stadt Erftstadt verfügt über insgesamt 56 Brückenbauwerke und Durchlässe, die begutachtet werden müssen. Diese teilen sich auf in 25 Straßenbrücken, 16 Wirtschaftswegebrücken und 15 Geh- und Radwegbrücken. Die größten Defizite ergaben sich in den letzten 10 Jahren bei den städtischen Holzbrücken, die der Witterung und Vandalismus nur wenig entgegenzusetzen haben. Leider führen die Unterhaltungsmaßnahmen zu erheblichen finanziellen Aufwendungen. Es mussten 4 der Holzbrücken im Stadtgebiet ersetzt werden. In den letzten Jahren habe ich auch zwei Fußgängerbrücken aus Beton austauschen lassen. (Eine wegen Überlastung durch Pferde, die andere zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Barrierefreiheit). In Gymnich wurde eine neue Geh- und Radwegbrücke erstellt, um die Fußgänger/Radfahrer von einer alten Straßenbrücke ohne vorhandene Gehwege sicher über die „Kleine Erft“ führen zu können.. In allen Fällen habe ich als Ersatz Brücken aus Aluminium verwendet, die sich bisher in jeder Hinsicht bewährt haben. Zur Erhaltung der Bausubstanz und der Verkehrssicherheit habe ich bei 16 Straßen- und Wirtschaftwegebrücken in den letzten 10 Jahren größere Reparaturarbeiten durchführen lassen. Das hierfür vorgesehene Budget belief sich auf ca. 100.000 € pro Jahr, wobei hierbei auch die Sanierungen der Rad-/Gehwegbrücken eingeschlossen sind. Bei der in der RI-EBW-Prüf vorgesehenen Beurteilung wird der Zustand der Bauwerke nach vorgeschrieben Kriterien bewertet und eingestuft. Bei den städtischen Brücken führte dies zu folgenden Ergebnissen: 26 Brücken zwischen 1 und 2, sehr gut bis gut 28 Brücken zwischen 2 und 3, gut bis befriedigend 2 Brücken zwischen 3 und 4, befriedigend bis ausreichend. Die letzte Kategorie muss in Ihrem allgemeinen Zustand als besonders anfällig für eine zukünftige Reparatur angesehen werden. Nach der Prüfung im nächsten Jahr werden sich aus der Untersuchung neben den „normalen“ Unterhaltungsmaßnahmen natürlich erneut zusätzliche Mängelbeseitigungen ergeben, deren Einfluss auf die Tragfähigkeit und die Verkehrssicherheit vom beauftragten Ingenieurbüro bewertet werden. Nach meiner Einschätzung geht die größte Gefahr für die Standsicherheit neben dem normalen Alterungsprozess durch die immer größere Anzahl von schwereren LKW’s und landwirtschaftlichen Fahrzeug aus, die die Brücken befahren und belasten. Es ist damit zu rechnen, dass diese Belastung in absehbarer Zeit zu größeren Beschädigungen führen werden, deren Ausmaß jetzt noch nicht abzusehen ist. -2- Zu den Brücken, die sich nicht in der städtischen Baulast liegen, kann ich leider keine nähere Auskunft geben. Diesbezüglich liegen mir keine Unterlagen vor. Hierzu ist anzumerken, dass die Reparatur des Fahrbahnbelags bei Qualifizierten Stadtstraßen dennoch vom Eigenbetrieb Strassen getragen werden müssen. (§ 46, StrWG NRW) Als Fazit sei anzumerken, dass die überwiegende Anzahl städtischen Brücken sich in einem guten Zustand befinden. Alle Brücken werden ständig überwacht bzw. unterhalten. In Vertretung (Hallstein) -3-