Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 454/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 21.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
12.11.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
02.12.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Übersicht über alle Brücken im Stadtgebiet Erftstadt mit Angaben zum
Zustand , Wartung- und Sanierungsarbeiten, Kosten und Kostenträger
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 100.000 /a
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
kontinierlich
x Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
ca.
100.000
€
/
a
x Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach den Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING) wird an allen Brücken
der Stadt regelmäßig entsprechend DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) eine Bauwerksprüfung
durchgeführt. Die Brücken werden mit geschultem Personal alle 6 Jahre einer Hauprüfung und
dazwischen alle 3 Jahre einer „Einfachen Prüfung“ unterzogen. Diese Regelung gilt für alle
Ingenieurbauwerke (Z.B. auch Stützmauern etc.), überwiegend sind es jedoch Brückenbauwerke.
Als Ergebnis wird ein Bauwerk nach der o.g. Vorschrift einer Klassifikation unterzogen, die über
den Zustand der Bauwerke eine Aussage trifft. Diese Vorgehensweise gilt sowohl für Brücken,
auch für die sonstigen städtischen Bauwerke an Straßen.
Da die meisten Brücken schon vor Gründung der Stadt Erftstadt gebaut wurden, liegen
überwiegend keine Angaben über die genauen Erstellungsdaten vor. Ersatzweise wurden in den
achtziger Jahren für die vorhandenen Bauwerke „Brückenbücher“ von Ingenieurbüros erstellt, die
die wesentlichen Angaben über die einzelnen Objekte enthalten. Auf Grundlage dieser
Brückenbücher wurden dann ab 1980 die Prüfungen kontinuierlich ausgeführt.
Der jetzt fällige Zyklus ist für 2015 schon an ein Ingenieurbüro beauftragt worden.
Zudem geht die Stadt Erftstadt allen Hinweisen nach, die einzelfallbezogen vorgetragen werden.
Die Stadt Erftstadt verfügt über insgesamt 56 Brückenbauwerke und Durchlässe, die begutachtet
werden müssen. Diese teilen sich auf in 25 Straßenbrücken, 16 Wirtschaftswegebrücken und 15
Geh- und Radwegbrücken. Die größten Defizite ergaben sich in den letzten 10 Jahren bei den
städtischen Holzbrücken, die der Witterung und Vandalismus nur wenig entgegenzusetzen haben.
Leider führen die Unterhaltungsmaßnahmen zu erheblichen finanziellen Aufwendungen. Es
mussten 4 der Holzbrücken im Stadtgebiet ersetzt werden. In den letzten Jahren habe ich auch
zwei Fußgängerbrücken aus Beton austauschen lassen. (Eine wegen Überlastung durch Pferde,
die andere zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Barrierefreiheit).
In Gymnich wurde eine neue Geh- und Radwegbrücke erstellt, um die Fußgänger/Radfahrer von
einer alten Straßenbrücke ohne vorhandene Gehwege sicher über die „Kleine Erft“ führen zu
können..
In allen Fällen habe ich als Ersatz Brücken aus Aluminium verwendet, die sich bisher in jeder
Hinsicht bewährt haben.
Zur Erhaltung der Bausubstanz und der Verkehrssicherheit habe ich bei 16 Straßen- und
Wirtschaftwegebrücken in den letzten 10 Jahren größere Reparaturarbeiten durchführen lassen.
Das hierfür vorgesehene Budget belief sich auf ca. 100.000 € pro Jahr, wobei hierbei auch die
Sanierungen der Rad-/Gehwegbrücken eingeschlossen sind.
Bei der in der RI-EBW-Prüf vorgesehenen Beurteilung wird der Zustand der Bauwerke nach
vorgeschrieben Kriterien bewertet und eingestuft. Bei den städtischen Brücken führte dies zu
folgenden Ergebnissen:
26 Brücken zwischen 1 und 2, sehr gut bis gut
28 Brücken zwischen 2 und 3, gut bis befriedigend
2 Brücken zwischen 3 und 4, befriedigend bis ausreichend.
Die letzte Kategorie muss in Ihrem allgemeinen Zustand als besonders anfällig für eine zukünftige
Reparatur angesehen werden.
Nach der Prüfung im nächsten Jahr werden sich aus der Untersuchung neben den „normalen“
Unterhaltungsmaßnahmen natürlich erneut zusätzliche Mängelbeseitigungen ergeben, deren
Einfluss auf die Tragfähigkeit und die Verkehrssicherheit vom beauftragten Ingenieurbüro
bewertet werden.
Nach meiner Einschätzung geht die größte Gefahr für die Standsicherheit neben dem normalen
Alterungsprozess durch die immer größere Anzahl von schwereren LKW’s und landwirtschaftlichen Fahrzeug aus, die die Brücken befahren und belasten. Es ist damit zu rechnen, dass diese
Belastung in absehbarer Zeit zu größeren Beschädigungen führen werden, deren Ausmaß jetzt
noch nicht abzusehen ist.
-2-
Zu den Brücken, die sich nicht in der städtischen Baulast liegen, kann ich leider keine nähere
Auskunft geben. Diesbezüglich liegen mir keine Unterlagen vor. Hierzu ist anzumerken, dass die
Reparatur des Fahrbahnbelags bei Qualifizierten Stadtstraßen dennoch vom Eigenbetrieb
Strassen getragen werden müssen. (§ 46, StrWG NRW)
Als Fazit sei anzumerken, dass die überwiegende Anzahl städtischen Brücken sich in einem guten
Zustand befinden. Alle Brücken werden ständig überwacht bzw. unterhalten.
In Vertretung
(Hallstein)
-3-