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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-Ebert-Straße, E.-Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 514/2013 3. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 12.11.2014 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 17.11.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 02.12.2014 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-EbertStraße, E.-Kierdorf . Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 50.000,00 0,00 Folgekosten in €: ca.2.000,00 Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Sachkonto: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: X ja nein jährlich auf 30 Jahre 2.000,00 2.000,00 Euro Euro Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW soll auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen Kocherbachweg und Roggendorfer Weg auf der westlichen Seite der Gehweg teilweise verbreitert werden. Die Fahrbahnbreite, die derzeit zwischen 5,00m und 6,45m liegt, wird in Teilbereichen auf 4,75m bzw. 5,50m eingeengt. Bei der erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h ist bei einer auf 4,75m verengten Fahrbahn noch ein Begegnungsverkehr von Bus/Pkw bzw. Lkw/Pkw möglich. Die westliche Gehwegbreite liegt derzeit in dem genannten Abschnitt teilweise unter 70cm. In meiner Planung wird der Gehweg dort, wo es möglich ist, auf eine Breite von ca. 1,30m ausgebaut. Diese Breite ermöglicht die Nutzung des Gehweges auch durch Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen. Nach der Umsetzung meiner Planung beabsichtige ich das zur Zeit in dem betroffenen Abschnitt teilweise erlaubte halbhüftige Parken (ausgenommen in Höhe von Haus Nr.35) zurückzunehmen. In Vertretung (Hallstein) -2-