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Beschlussvorlage (2. Zwischenbericht 2014 EB Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
163 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
20.11.14, 12:50
Aktualisiert
20.11.14, 12:50
Beschlussvorlage (2. Zwischenbericht 2014 EB Straßen) Beschlussvorlage (2. Zwischenbericht 2014 EB Straßen)

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Inhalt der Datei

2. Zwischenbericht 2014 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) für den Berichtszeitraum 01-06/2014 Vorbemerkung: Mit diesem Zwischenbericht erfüllt der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt seine aus § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW resultierende regelmäßige Berichtsverpflichtung. Fortschreibung des Wirtschaftsplans und Ergebnisprognose: Der Wirtschaftsplan 2014 (vgl. V439/2013) zeigt für das Wirtschaftsjahr einen geplanten Jahresverlust i. H. v. minus TEUR 1.603. Im ersten Quartals-/Zwischenbericht 2014 (vgl. V311/2014) hat der Eigenbetrieb Straßen bereits eine voraussichtliche Ergebnisverschlechterung um ca. minus TEUR 500 auf einen prognostizierten Jahresverlust i. H. v. ca. minus TEUR 2.100 dargestellt und die im Wesentlichen nicht durch den Eigenbetrieb beeinflussbaren Gründe für die erwartete Ergebnisverschlechterung aufgezeigt. In der jetzigen Halbjahresfortschreibung stabilisiert sich die Ergebnisprognose des ersten Quartalsberichtes 2014 in etwa, nach bisherigem Geschäftsverlauf in 2014 prognostiziert der Eigenbetrieb Straßen zur Zeit tendenziell einen Jahresfehlbetrag 2014 im Bereich von ca. minus TEUR 2.150. Die jetzige Ergebnis- bzw. Prognosefortschreibung bestätigt und bekräftigt somit dem Grunde nach die Kernaussagen und Voraussagen des Vorberichtes. Begründung von Ergebnisentwicklung und Ergebnisprognose: Im ersten Quartals-/Zwischenbericht 2014 hat der Eigenbetrieb Straßen die Entwicklungen und Gründe im Hinblick auf die bereits in Aussicht gestellte Ergebnisverschlechterung um ca. TEUR 500 sehr ausführlich dargestellt und erklärt. Auch hat der Eigenbetrieb Straßen bereits darauf hingewiesen, dass die voraussichtlich Ergebnis verschlechternden Umstände und Gegebenheiten in der Hauptsache außerhalb des Einfluss- und Kompetenzbereiches des Eigenbetriebes Straßen begründet liegen. Ursächlich sind vielmehr Entwicklungen und Abhängigkeiten, auf die der Eigenbetrieb Straßen von vornherein keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss hat. Neben den bereits im Vorbericht dargestellten Ursachen der Ergebnisverschlechterung bleibt in der jetzigen Fortschreibung und Berichtslegung festzustellen, dass sich die ursprünglichen Planansätze der „Städtischen Dienste“ im Bereich der externen Umsätze (Umsätze gegenüber Dritten, dem Kernhaushalt der Stadt bzw. gegenüber anderen Eigenbetrieben der Stadt) um ca. minus TEUR 50 ergebniswirksam zu korrigieren sind. Ursächlich hierfür ist, dass nach der sehr kurzfristig erfolgten Um- bzw. Eingliederung der „Städtischen Dienste“ zum 01.01.2014 von den Stadtwerken in den Eigenbetrieb Straßen (vgl. V420/2012) der Erftverband Zugriff auf die städtischen Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte genommen hat und die „Städtischen Dienste“ hierdurch im Bereich ihrer „externen“ Umsätze einen bedeutenden Umsatzfaktor (Wartung und Überwachung der Abwasseranlagen) verloren haben. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2014 hatte der Eigenbetrieb Straßen dabei nur die ursprünglichen Planansätze der „Städtischen Dienste“ übernehmen können, da keine eigenen (ggf. anderen) Datengrundlagen zur Verfügung standen. Sowohl die Stadtwerke selbst, wie auch der Eigenbetrieb Straßen in seinen Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2014 haben schon im Vorfeld auf das ergebnisrelevante Risikopotenzial hingewiesen, welches sich als direkte Folge aus dem schon seinerzeit absehbaren und zwischenzeitlich auch erfolgten Zugriff des Erftverbandes auf die vormalig städtischen Abwasseranlagen ergeben würde. Der Eigenbetrieb Straßen sieht sich somit im Ergebnis auch hier in seiner damaligen Risikobetrachtung bestätigt. Selbstverständlich liegt es in der Zielsetzung des Eigenbetriebes Straßen, durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- und Fremdleistungen die Wirtschaftlichkeit der „Städtischen Dienste“ zukünftig steigern bzw. den vor beschriebenen, „externen“ Umsatzverlust der „Städtischen Dienste“ kompensieren zu können. Erwähnenswert ist sicher auch, dass im Rahmen der erfolgten Neufestsetzung der Friedhofsgebühren aus rechtlichen Gründen und mit ausdrücklichem politischen Willen Kostenanteile der Friedhofsunterhaltskosten für sog. „öffentliches Grün“ und zur Berücksichtigung von Leerstandflächen gebührenneutral – und damit letztlich zu Lasten des Kernhaushaltes - zu berücksichtigen waren. Auswirkungen Kernhaushalt: von Ergebnisentwicklung und Ergebnisprognose auf den städtischen Wie bereits im ersten Zwischenbericht 2014 dargestellt und aufgezeigt, wurde dem Eigenbetrieb Straßen im Zuge der Übernahme der „Städtischen Dienste“ auch Anlage- und Umlaufvermögen (zusätzliches Kapital) zugeführt, welches die voraussichtlich in 2014 entstehenden Verluste vollständig kompensieren kann. Im Vergleich zum Vorbericht hat sich hierzu keine Veränderung ergeben. Durch Aufdeckung „stiller Reserven“ im Eigenbetrieb Straßen bzw. einer nach Auffassung des Eigenbetriebes Straßen aus sachlichen, wie bilanziellen Gründen angezeigten Übernahme von bisher im Bestand des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft geführten Grün-/Ausgleichsflächen in den Eigenbetrieb Straßen kann ggf. zusätzliches Kapital im Eigenbetrieb Straßen (in einer Größenordnung von geschätzt ca. TEUR 300 bis TEUR 350) generiert werden. Der Eigenbetrieb Straßen befindet sich hier zur Zeit in konstruktivem Austausch und in enger Abstimmung mit dem Kämmerer, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem Eigenbetrieb Immobilien; die entsprechende Grundsatzentscheidung und das hieraus resultierende Ergebnis bleiben abzuwarten. Für das laufende Wirtschafts-/Geschäftsjahr ist eine über die zwischen dem städtischen Kernhaushalt und dem Eigenbetrieb Straßen bestehende Verlustausgleichsregelung hinausgehende Erstattung des Kernhaushalts an den Eigenbetrieb Straßen nicht zu erwarten. Liquide Mittel stehen dem Eigenbetrieb Straßen zur Zeit in ausreichendem Maße zur Verfügung. Umsetzung des Wirtschaftsplans/Projektentwicklung: Die Abwicklung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen und genehmigten Projekte verläuft – unter Berücksichtigung von nicht vorhersehbaren oder veränderbaren Einflüssen – weitgehend planmäßig; wesentliche Kostenüberschreitungen sind aus heutiger Sicht nicht zu erwarten und könnten ggf. mit anderen Projektbudget-Unterschreitungen liquiditätsmäßig kompensiert werden. Sofern der Betriebsleitung zwischen Berichtslegung und Sitzungstermin von vorstehend aufgeführten Informationen abweichende Erkenntnisse zugehen sollten, so wird die Betriebsleitung bei signifikanten Veränderungen ggf. hierüber im Ausschuss berichten. Alle größeren Projekte befinden sich innerhalb des geplanten Zeitfensters der Umsetzungsphase. Anmerkung des Eigenbetriebes Straßen zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die GPA NRW: Der ergänzende Prüfvermerk der GPA zum Jahresabschluss 2013 wird in Kürze erwartet und somit voraussichtlich dem 3.Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen für den Geschäftszeitraum vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 als Anlage beigefügt. Risikomanagement: Eine Fortschreibung des Risikomanagement-Systems ist (unter aufgabenbezogener Restriktionen) für das IV. Quartal 2014 geplant. Vorbehalt kapazitiver und