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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Erftstadt-Center Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.11.2014
Erstellt
14.11.14, 18:46
Aktualisiert
14.11.14, 18:46
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Erftstadt-Center Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Erftstadt-Center Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 484/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 29.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 14.11.2014 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 26.11.2014 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Erftstadt-Center Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 400,00 Folgekosten in - Kostenträger: Sachkonto: 65 3110031 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ca. 400,00 € Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung eines Schnurbaumes (Sophora japonica) im Erftstadt-Center Liblar wird laut § 6 Abs. (1) d) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Zur Umgestaltung des Erftstadt-Centers Liblar sind die Gebäude am Holzdamm 3 abgerissen worden. Die alte Passage und der Pavillon werden durch einen eingeschossigen Neubau für den Elektrofachmarkt und weitere Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 1.900 Quadratmetern ersetzt. Innerhalb dieses Bauabschnittes steht ein städt. Schnurbaum (Sophora japonica), welcher erhalten werden sollte. Entsprechende Schutzvorkehrungen gegen mechanische Schäden (Bohlenummantelung) sind im Vorfeld getroffen worden. Im Zuge der Baumaßnahme ließen sich jedoch Eingriffe in den zu schützenden Wurzelraum des Baumes nicht vermeiden. Da die Hauptversorgungleitungen des künftigen Fachmarktes unmittelbar in Stammnähe verlaufen, waren in diesem Bereich großflächige Aufgrabungsarbeiten unumgänglich. Die Firma SPC SCHNEIDER PROJEKT CONSULT aus Köln, welche die Neubaumaßnahme im Erftstadt-Center Liblar koordiniert, setze sich aufgrund dieser Problematik mit der Stadt in Verbindung. Die Prüfung vor Ort ergab, dass sich die zur Umsetzung der Baumaßnahme durchgeführten Arbeiten im Baumumfeld auf die Vitalität und auch auf die Verkehrssicherheit auswirken werden. Der Neubau des Elektrofachmarktes führt zudem dazu, dass dem Baum nur ein eingeschränkter Raum zur Verfügung steht und somit insbesondere das seitliche Kronenwachstum stark begrenzt wird. Zur Herstellung ausreichender Dach- und Fassadenabstände sind künftig regelmäßige Rückschnittmaßnahmen erforderlich, welche den Aufbau und das Erscheinungsbild beeinträchtigen werden. Der Baumfällung ist daher zuzustimmen. Im Zuge der Umgestaltung des Erftstadt-Centers ist eine angemessene Ersatzpflanzung im näheren Umfeld vorgesehen. In Vertretung (Hallstein) -2-