Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
14.11.14, 18:46
Aktualisiert
14.11.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 479/2014
Az.: 6711-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
14.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.11.2014
vorberatend
02.12.2014
beschließend
Antrag bzgl. Bepflanzung städtischer Flächen mit alten Obstsorten sowie Wild- und
Gewürzkräutern nach dem Vorbild der "Essbaren Stadt"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Vorbild der „Essbaren Stadt“ in der Stadt „Andernach“ wurde bereits 2012 von der
Gartenbauabteilung des Eigenbetriebes Straßen hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten in
Erftstadt untersucht (siehe Antrag 300/2012).
Aufgrund der Strukturierung des Stadtgebietes (Flächengemeinde mit vielen kleineren Ortschaften
mit überwiegender landwirtschaftlicher Prägung), des großen Anteils von Hausgartenbesitzern und
der negativen Erfahrungen mit Obstbäumen in Grünanlagen sowie auf Spielplätzen, wurde bereits
2012 eine Übertragung des „Andernacher Projektes“ auf die Stadt Erftstadt als nicht sinnvoll
beurteilt.
Durchaus praktikabel sind Obst- und Gemüsegärten, die durch Patenschaften von Schulen und
Kindergärten übernommen werden. Hier ist neben den pädagogischen Gesichtspunkten auch
positiv zu bewerten, dass eine regelmäßige Pflege und Ernte kostenneutral gewährleistet ist.
In den städtischen Grünanlagen, vorwiegend aber in den naturnahen Ausgleichsflächen werde ich
auch weiterhin auch Obstbäume pflanzen um einen ökologischen Nutzen zu erzielen.
Eine intensivere Bepflanzung mit großfruchtigen Bäumen und Sträuchern in Parkanlagen sowie im
Straßenbegleitgrün ist jedoch nicht empfehlenswert, da ein übermäßiger Fruchtfall zu höheren
Pflegekosten und zu anderen Nachteilen (Wespen, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, etc.)
führen kann.
Die Verwendung von einheimischen Wild- und Gewürzkräutern ist durchaus wünschenswert.
Die Akzeptanz in der Bevölkerung hinsichtlich Wildwuchs ist erfahrungsgemäß eher sehr gering.
Da die Unterscheidung zwischen erwünschten Kräutern und nicht erwünschten „Unkräutern“
schwierig ist, wird ein für alle Bürger befriedigender Pflegestandard im Bereich des
Straßenbegleitgrüns kaum möglich sein.
Die Verwendung von Kräutern sollte sich daher auf speziell geeigneten Flächen in Park- und
Grünanlagen beschränken.
In Vertretung
(Hallstein)
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